Meine Wallboxen / Ladestationen

  • Als Errichter von elektronischen Anlagen muss man gemäß der TAR (technische Anschlussregel für Netzanschluss) eine Gleichzeitigkeitsberechnung vorlegen. Das bedeutet man muss dem Netzbetreiber mitteilen wieviel Energie gleichzeitig genutzt wird und dann teilt der Netzbetreiber beim Errichten des Hausanschlusses die verfügbare Leistung die genutzt werden kann mit. Die Hausanschlusskosten bemessen sich an der zur Verfügung gestellten Leistung. Dieser Beitrag ist eine Beteiligung für die Netzausbauten, mehr Leistung bedeutet stärkere Leitung in der Straße und höhere Kosten beim Netzbetreiber wie auch beim Hauseigentümer über die Netzanschlussentgelte.


    Lastmanagement ist bei großen Abnehmern in der Industrie oft gefordert bzw. machen das die Unternehmen gerne selbst, da in der Industrie der Lastgang betrachtet wird und je höher die Peaks durch Maschinenanlauf sind umso höher die Grundpreise in den Verträgen. Privat kennt man das nicht und wundert sich über die Forderungen eines Lastmanagement wenn man mal größere Maschinen oder 22kw Wallboxen anschließen möchte anschließt.

  • Nein das ist nicht so schwer! Aber einige machen sich hier in die Hose. Wir reden hier über einen Anschluß in einer Tiefgarage zur Zeit und fahren hier eine Planung auf mit Ladeinfrastruktur und das auf Kosten des Nutzers. Schon mal darüber nachgedacht den Versorger also die Stadtwerke in die Pflicht zu nehmen in der Zukunft?

    Es ist halt genehmigspflichtig, egal ob Du das richtig oder falsch empfindest.

    Cupra Born seit 12/22

    Genesis GV60 Sport MJ23 7/23

  • Ja, das ist korrekt, denn ist nicht maßgeblich, wie hoch die einzelnen Anschlüsse in einem MFH abgesichert sind, sondern die Gesamtlast, welche bei Nutzung anfällt, da kann bei fehlendem "Lastmanagement" auch mal die Hauptsicherung des Hausanschlusses "in die Knie" gehen. Die Verantwortung liegt beim Nutzer, bzw. beim Installateur welcher die Anlage installiert hat. Auch wollte ich mich nicht mit meiner Miteigentümern in einer Wohnanlage streiten müssen, weil die Ladeleistung (> 11 Kw) meiner Wallbox egal ist und infolgedessen

    die restlichen Wohnungseingentümer ersteinmal "stromlos" sind.

    Außerdem reicht in der Regel ein "nächtliches" Laden unterhalb 11 KWh in der Regel aus.

    Auch die Empfehlung nur eine CEE-Steckdose (16 oder 32 Ah) zu installieren und einfach einen Juice-booster o. ä. anzuschließen, ist für ein Privathaus sicher kein Problem. Sollten auch andere Miteigentümer in der Wohnanlage auf die gleiche Idee kommen, kann, bei fehlendem Lastmanagement auch hier die Gesamtleistung (wenn alle gleichzeitig laden!) in die "Knie" gehen.

    Um unnötigen Ärger für die Zukunft zu vermeiden, sollte dies berücksichtigt werden.

  • Ja, das ist korrekt, denn ist nicht maßgeblich, wie hoch die einzelnen Anschlüsse in einem MFH abgesichert sind, sondern die Gesamtlast, welche bei Nutzung anfällt, da kann bei fehlendem "Lastmanagement" auch mal die Hauptsicherung des Hausanschlusses "in die Knie" gehen. Die Verantwortung liegt beim Nutzer, bzw. beim Installateur welcher die Anlage installiert hat. Auch wollte ich mich nicht mit meiner Miteigentümern in einer Wohnanlage streiten müssen, weil die Ladeleistung (> 11 Kw) meiner Wallbox egal ist und infolgedessen

    die restlichen Wohnungseingentümer ersteinmal "stromlos" sind.

    Außerdem reicht in der Regel ein "nächtliches" Laden unterhalb 11 KWh in der Regel aus.

    Auch die Empfehlung nur eine CEE-Steckdose (16 oder 32 Ah) zu installieren und einfach einen Juice-booster o. ä. anzuschließen, ist für ein Privathaus sicher kein Problem. Sollten auch andere Miteigentümer in der Wohnanlage auf die gleiche Idee kommen, kann, bei fehlendem Lastmanagement auch hier die Gesamtleistung (wenn alle gleichzeitig laden!) in die "Knie" gehen.

    Um unnötigen Ärger für die Zukunft zu vermeiden, sollte dies berücksichtigt werden.

    Es muss bei mehreren Eigentümern ein Beschluss über das Lastmanagement gefasst werden. Hier: offenes oder geschlossenes LM. Wenn geschlossenes LM, ist ein Anbieter der Wallboxen zu wählen (KEBA, Compleo, xy). D.h. es wird ein STANDARD für den WB-Hersteller gesetzt. (Ist wie bei der Polizei-Pistolen Munition: alle verwenden 9mm x 19mm Para...;-)

  • Habe jetzt meinen GV60 probehalber mal eine Nacht an die Haushaltssteckdose im Carport angeschlossen. Neubau mit 3x2,5 mm2 Verdrahtung bis zur Steckdose. Absicherung mit 16 Ampere und Schutzschalter. Am Brikett des Ladekabels10 A eingestellt. Der GV lädt mit 2,1 KW. Es wird im Bereich der Steckdose nichts warm.

    Auch die Kabel sind völlig unauffällig.

    Nun zur Frage:

    Unsere Tochter kommt mit ihrem Tesla MY LR ein paar Tage zu Besuch. Kann man mit dem Genesis-Notladekabel auch den Tesla aufladen oder spricht etwas dagegen?

  • Der Tesla hat bestimmt so ein Kabel, aber ob es an Bord ist??? Vordenkender Daddy hat meistens einen Plan B. ;)

  • Beim Tesla ist auch eine Ladeadapter (UMC) dabei. Bei den neueren Modellen in der Regel nur ein UMC mit Schukostecker. Damit wird das Stromnetz nicht arg strapaziert. Nur mit Typ 2 Kabel oder dem „alten“ UMC (Tesla Ladeadapter) zieht der Tesla bis 16,5 kWh. Da muss das Netz entsprechend abgesichert sein, oder man regelt die Ladeleistung über das Display am Tesla runter. Das geht bei meinem MS und sollte auch am MY so möglich sein.