Als Errichter von elektronischen Anlagen muss man gemäß der TAR (technische Anschlussregel für Netzanschluss) eine Gleichzeitigkeitsberechnung vorlegen. Das bedeutet man muss dem Netzbetreiber mitteilen wieviel Energie gleichzeitig genutzt wird und dann teilt der Netzbetreiber beim Errichten des Hausanschlusses die verfügbare Leistung die genutzt werden kann mit. Die Hausanschlusskosten bemessen sich an der zur Verfügung gestellten Leistung. Dieser Beitrag ist eine Beteiligung für die Netzausbauten, mehr Leistung bedeutet stärkere Leitung in der Straße und höhere Kosten beim Netzbetreiber wie auch beim Hauseigentümer über die Netzanschlussentgelte.
Lastmanagement ist bei großen Abnehmern in der Industrie oft gefordert bzw. machen das die Unternehmen gerne selbst, da in der Industrie der Lastgang betrachtet wird und je höher die Peaks durch Maschinenanlauf sind umso höher die Grundpreise in den Verträgen. Privat kennt man das nicht und wundert sich über die Forderungen eines Lastmanagement wenn man mal größere Maschinen oder 22kw Wallboxen anschließen möchte anschließt.