THG Prämie für das Auto:
Elektroauto-News.net:
Es ist ein zusätzliches Zuckerl für E-Auto-Fahrer neben einer Reihe anderer finanzieller Privilegien: Die Treibhausgasminderungsquotenregelung sieht vor, dass jemand, der elektrisch fährt, dafür eine Vergütung erhalten kann, wenn er seine damit erworbenen „CO2-Zertifikate“ an die Industrie abtritt. Diese muss zusätzliche Verschmutzungsrechte kaufen, wenn der zugeteilte Wert überschritten wird. Anfangs kritisch beäugt und mit Verzögerungen in der Auszahlung, fließen die Gelder nun verlässlich – Beträge von über 300 Euro pro Jahr sind die Regel. Die Fixpreisvariante bringt aktuell rund 250 Euro, wer die Variante mit dem künftigen Kaufpreis wählt, kann im günstigsten Fall über 400 Euro lukrieren. Private Nutzer müssen außerdem keine Abzüge fürchten, weil dieser Erlös „keiner Einkunftsart zuzuordnen sei“, wie die Finanzbehörde in Rheinland-Pfalz festgestellt hat.
Das gilt aber nicht für Firmen- und Dienstfahrzeuge sowie Fahrzeuge im Vermögen eines Selbständigen. In diesem Fall liegen Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz vor, die zu den anderen Einkünften hinzugezählt und nach dem jeweiligen Steuersatz besteuert werden, im ungünstigsten Fall mit 42 Prozent! Hier gibt es offensichtlich sehr wohl eine Einkunftsart, der man die Quote zuordnen kann.
https://www.elektroauto-news.net/2022/thg-quote-fuer-firmenautos-steuerpflichtig
Oder auch THG Prämie Wallbox: