Da zicken die Versicherungen wegen Ersatzwagen gern Mal rum..
Die zicken sowieso immer wenn‘s ums zahlen geht.
Da zicken die Versicherungen wegen Ersatzwagen gern Mal rum..
Die zicken sowieso immer wenn‘s ums zahlen geht.
Die Haftpflichtversicherung zahlt den Neupreis, solange die Erstzulassung weniger als 30 Tage her ist und die Laufleistung noch sehr niedrig ist (<1000km). Siehe auch https://www.adac.de/news/schadenersatz-neuwagenpreis-unfall
Als Neupreis gilt dabei der Preis ohne Abzug der Umweltprämie. Eine eventuelle Preiserhöhung sollte der Anwalt prüfen.
Sehr guter Hinweis, sollte man auf jeden Fall in Betracht ziehen. Dass der gesamte Preis ohne Abzug des BAFA Bonus gezahlt werden müsste leuchtet ein; immerhin will die BAFA ihre Kohle zurück wenn der Wagen nicht mindestens 6 Monate auf den Antragsteller zugelassen war.
Vielen Dank für Deine Tipps. Auto ist am 17.10. zugelassen und gerade mal 70km gefahren.
Die Bafa kann ich ja noch gar nicht beantragen, da die Haltefrist 6 Monate beträgt, und Falle einer Neubestellung müsste diese ja wieder zurück gezahlt werden.
Außer dem Rahmen links und einem Befestigungspunkt der Achse sieht man keine beschädigten Blechteile. Hier mal ein paar Fotos.
Die zicken sowieso immer wenn‘s ums zahlen geht.
Bisher habe mich mit Allianz und HDI (bei Unfallgegner) und HUK24 bei Vollkasko bei meiner Frau gute Erfahrungen gemacht. Wichtig ist, das die Schuldfrage absolut 100%ig geklärt ist.
Anwalt werde ich auf alle Fälle beauftragen..
Genau, Anwalt einschalten ist auf jeden Fall die erste wichtige Maßnahme!
Nur mal so, im Fall es zur Neuwagenentschädigung kommt. Es heißt doch immer zum Wiederbeschaffungswert.
Sollte der GV60 nun 6K teuerer geworden sein, sollte dafür doch die Versicherung aufkommen, oder?
Oh die Bilder sehen ja nicht gut aus.
Wünsche Dir ein dickes Fell mit den Versicherungen! Ohne Anwalt würde auch nichts machen.
Schau mal bei NIO rein. Die bieten auch (nur) eine Miet-Option an.
Mein Beileid zu dem Pech, gut, dass es wenigstens keinen Personenschaden gab.
Drück Dir die Daumen, dass Du das in akzeptabler Zeit und zu Deiner Zufriedenheit geregelt bekommst.
Die Bilder tun richtig weh. Du hast mein volles Mitgefühl. Zum Glück geht as allen Beteiligten den Umständen entsprechend gut.
Die BAFA Prämie kann und sollte man normalerweise direkt nach der Zulassung und Erhalt der Fahrzeugrechnung beantragen, nicht erst nach 6 Monaten. Die Prämie wird gezahlt, solange der Vorrat reicht (für 2022 ist sie gesichert, aber in 2023/2024 wird der Fördertopf ausgeschöpft sein). Zum Jahresende wird außerdem die Innovationsprämie (Verdoppelung BAFA Anteil) gestrichen. Anträge, die nach dem 31.12.2022 eingereicht werden, erhalten die Innovationsprämie nicht mehr (unabhängig vom Datum der Erstzulassung). Das ist mir auch nur zufällig beim Lesen der BAFA Bedingungen aufgefallen. In Deinem Fall würde ich aber auch noch abwarten, ob das Fahrzeug repariert wird oder es auf eine Ersatzlieferung hinausläuft.
Auf Deinen neuen Fotos (1 und 2) kann man schon noch weitere Beschädigungen von Blechteilen erkennen (Lack platzt erst bei einer starken Kaltverformung ab). Da scheint auch ein ziemlich großer Stecker abgerissen zu sein -> Eventuell ist der Tausch von einem (Teil)-Kabelbaum notwendig.
Wenn der hintere Befestigungspunkt der Achse etwas abgekommen hat, dann wurde ein Teil der Energie auch in die vordere Befestigung abgeleitet. Vor der Reparatur eventuell noch eine Vermessung der Achsgeometrie durchführen lassen, um das Ausmass besser abschätzen zu können.
Vermutlich wird man nach der Freilegung für die Begutachtung und während der Reparatur noch deutlich mehr Beschädigungen entdecken.
In bin aus dem Geschäft schon einige Jahre raus, aber da können sehr schnell 15 - 20.000 Euro und mehr bei rauskommen. Als Beispiel: Stoßstange + Heckblech bei einem VW Golf eines Bekannten ergaben im letzten Jahr einen Schaden von über EUR 5.000,-.
Die Bilder tun richtig weh. Du hast mein volles Mitgefühl. Zum Glück geht as allen Beteiligten den Umständen entsprechend gut.
Die BAFA Prämie kann und sollte man normalerweise direkt nach der Zulassung und Erhalt der Fahrzeugrechnung beantragen, nicht erst nach 6 Monaten. Die Prämie wird gezahlt, solange der Vorrat reicht (für 2022 ist sie gesichert, aber in 2023/2024 wird der Fördertopf ausgeschöpft sein). Zum Jahresende wird außerdem die Innovationsprämie (Verdoppelung BAFA Anteil) gestrichen. Anträge, die nach dem 31.12.2022 eingereicht werden, erhalten die Innovationsprämie nicht mehr (unabhängig vom Datum der Erstzulassung). Das ist mir auch nur zufällig beim Lesen der BAFA Bedingungen aufgefallen. In Deinem Fall würde ich aber auch noch abwarten, ob das Fahrzeug repariert wird oder es auf eine Ersatzlieferung hinausläuft.
Die Prämie hätte ich schon so schnell wie möglich beantragt, aber ich habe ja noch keine Rechnung Die Frage ist nur, ob das jetzt noch Sinn macht, wenn man auf ein Neufahrzeug besteht..
Zum Glück ist die Vertragswerkstatt von Genesis nur 16min zu Fuß weg. Morgen ab Mittag sollte das Fahrzeug dort sein und ich kann ja dort fragen, wie sie den Schaden einschätzen...
Mit 10.000 Schaden hätte ich jetzt auch gerechnet..
Ohje, das tut uns leid für euch, das wünscht man niemandem!
Wir wünschen euch, dass sich der Ärger in Grenzen hält und sich alles zu eurer Zufriedenheit regelt!