Laut StVZO benötigt jedes Fahrzeug 2 bis 3 Spiegel.
"Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann."
Danke @michael
Also, wenn ich dies nun interpretiere ist das Fahrzeug verkehrstüchtig, solange die Spiegel nicht beschlagen sind. Mit anderen Worten, der Fahrer darf das Fahrzeug bewegen, solange die Sicht nach hinten gewährleistet ist.
Mit dem Innenraum-Rückspiegel ist eines der Kriterien erfüllt.
Beschlagen die Kameras der Aussenspiegel, muss der Fahrer anhalten und diese aussen reinigen, falls dies möglich ist. Beschlagen die Kameras im Innern muss er anhalten und auf bessere Zeiten warten, bis alles wieder klar ist!
Für mich ist so ein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig. Mache ich einen Überlegungsfehler?