Unfall Neuwagen

  • Wie Ihr ja schon gelesen habt, ist mein Fahrzeug mit 70km und 2 Tage nach Übergabe hinten angefahren worden und hat einen Rahmenschaden davon getragen.

    Einige hatten ja geschrieben, das man auf einen Neuwagen bestehen sollte.

    Das geht wohl laut Anwalt auch, allerdings wird nur der alte Kaufpreis ausgezahlt. Die Mehrkosten für die Preissteigerung, die höheren Zinsen und die niedrigere BAFA würden ca. 10.000 Mehrkosten bedeuten. Es wird auch nur für 14 Tage ein Ersatzwagen gezahlt, wenn also die Reparatur jetzt 2-3 Monate dauert, habe ich auch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug zu tragen. Der Anwalt nannte das höhere Gewalt.

    Also ein toller Montag im Oktober ;)


    Hat jemand von Euch Erfahrungen in einer solchen Situation gemacht?

    Cupra Born seit 12/22

    Genesis GV60 Sport MJ23 7/23

  • Das sind keine erfreulichen Nachrichten für dich. Zu den Kosten bezüglich eines Ersatzwagens kann ich aus eigener Erfahrung mitteilen, dass ich das mit einem meiner Fahrzeuge vor kurzem ähnlich erfahren habe. Nach einem Schaden mit Fremdverschulden wurden mir, trotz über dreiwöchigem Aufenthalt in der Werkstatt, lediglich acht Tage Ausfall erstattet. Mein Anwaltsbüro ist noch dran und es zieht sich bereits seit über drei Monaten hin. Ich bin gespannt was dabei rauskommt. Nun, zum Glück war es „nur“ ein kleiner Schaden von rd 4 tsd € und die Wertminderung, für das gerade einmal ein Jahr alte Fahrzeug wurde erstattet. Ich hoffe, dass es bei dem, auch zeitlich, sicher recht umfangreichen Reparaturumfang an deinem Fahrzeug, ohne großen Kostenanteil für dich geregelt werden kann.

  • In derselben Situation nicht, weil kein Neuwagen, aber über einen eigenen Gutachter hatte ich vor der Reparatur eine Unfallwagenwertminderung in vierstelliger Höhe feststellen lassen, die inklusive der Gutachterkosten dann von der gegnerischen Versicherung übernommen werden sollte. Diese weigerte sich zuerst, gab aber sofort nach dem ersten Brief vom Anwalt nach und musste dann auch noch dessen Kosten übernehmen. Ersatzwagenkosten wurden auch von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.

    Mindestens die Wertminderung solltest du geltend machen, falls du den Unfallwagen behältst. Und auf jeden Fall nach der Reparatur von einem Gutachter gründlich prüfen lassen ob noch irgendwelche reparierbaren Schäden zu finden sind.


    Für den Neuwagen würde ich prüfen ob du bei deiner Versicherung einen Neuwagenpreisschutz abgeschlossen hast. Ich hatte gelesen du wärst bei der HUK Coburg unterwegs?

    Bei HUK Coburg gibt es den Zusatz "KASKO Plus", der 36 Monate lang Neupreisentschädigung bietet; im Standardfall sind es je nach Tarifstand wohl 6-24 Monate. Ich hab eben mit einem Berater telefoniert und er meint er wär sich sicher, dass es grundsätzlich möglich sein müsste die Differenz zwischen dem, was die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt und dem, was der tatsächliche Wiederbeschaffungswert wäre, von der HUK kriegen zu können; man müsste dann nur mit einer SF-Abstufung leben (ich glaube etwa SF 10 weniger).

    In jedem Fall meinte er, dass man mit der Schadenregulierungsabteilung darüber sprechen sollte. Denen sagen was man von der Unfallgegnerversicherung bekommt und was der Wiederbeschaffungswert wäre.

    Alles was ich durch "normale" Rechtsprechung im Netz so finde spricht davon, dass der Restwert des kaputten Wagens abgezogen werden muss; es sei denn die Versicherung stimmt zu den Wagen an sich zu nehmen und selbst zu veräußern; dann kriegt man den Neuwert. Aber nicht den Wiederbeschaffungswert. Ich denke ohne zusätzliche Leistungen, etwa durch deine Autoversicherung, wirst du leider nicht um eine Differenz zum Wiederbeschaffungswert kommen.

    --GV60 Sport Plus in Vollausstattung inkl. digitaler Außenspiegel (außer Komfortsitze hinten)--
    Laut GPA erster GV60 in Endkundenbesitz in Europa. Gekauft am 05.05.2022, zugelassen am 24.05.2022.

  • Ja, man müsste es dann über die Vollkasko der HUK24 abwickeln, die geht nach Wiederbeschaffungswert. Dann ist es die Selbstbeteiligung plus die höhere Einstufung...


    Jetzt habe ich erst einmal erfahren, das die Werkstatt, die Genesis Vertragswerkstatt ist, und zu der das Auto geschleppt werden soll, gar keine Rahmenreparaturen macht. Es bleibt spannend...

    Cupra Born seit 12/22

    Genesis GV60 Sport MJ23 7/23

  • Jetzt habe ich erst einmal erfahren, das die Werkstatt, die Genesis Vertragswerkstatt ist, und zu der das Auto geschleppt werden soll, gar keine Rahmenreparaturen macht. Es bleibt spannend...

    Interessant. Es stand ja im Raum ob so eine tiefgreifende Reparatur in Deutschland überhaupt schon möglich ist. Wenn es schlicht nicht geht hast du womöglich tatsächlich einen Totalschaden und gar keine Wahl.


    Das wäre schon heftig und eventuell ein Fall für die Presse.

    --GV60 Sport Plus in Vollausstattung inkl. digitaler Außenspiegel (außer Komfortsitze hinten)--
    Laut GPA erster GV60 in Endkundenbesitz in Europa. Gekauft am 05.05.2022, zugelassen am 24.05.2022.

  • Man bekommt grundsätzlich nur den bezahlten Neupreis des Fz, solange der Neuwagenpreisschutz gültig ist bei der Versicherung und nicht den Wiederbeschaffungswert und das macht auch Sinn und ist nachvollziehbar. Denn man muss ja auch bedenken, das es zum Teil schwierig ist, das Fz in absolut identischer Ausstattung wieder zu bekommen, gerade wenn ein Fz schon eine Weile auf dem Markt ist, durch veränderte Pakete oder grundsätzliche Änderungen am Fz. Wo will man dann sagen können, was fällt noch unter den Wiederbeschaffungswert und was nicht., sprich ist eine Aufwertung auf Kosten der Versicherung. Im späteren Verlauf, wenn der Neuwagenpreisschutz ausgelaufen ist und ein wirtschaftlicher Totalschaden eintreten sollte, bekommt man ja auch nur noch den Wert den Unfallschadens und es interessiert keine Versicherung, ob man für diesen Wert überhaupt ein anderes Fz bekommt.


    Und auch wenn man einen Ersatzwagen nur begrenzt bekommt, hat man für die Zeit, in welcher kein Leihwagen gestellt werden kann, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Letztlich wird man in einigen Fällen leider auch als Beteiligter 02 an einem Unfall immer auf einem gewissen Teil von Kosten sitzen bleiben. Das ist leider so.


    Hinzu kommt in dem konkreten Fall, dass zum Zeitpunkt des Eintritts des schädigenden Ereignisses auch noch der alte Preis des GV60 ausgewiesen ist und die Erhöhung noch nicht ausgepriesen. Und es zählt immer der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses.

  • Und es zählt immer der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses.

    Sehe ich nach meinem Rechtsempfinden nicht so, wenn eine Bestellung de-facto nicht möglich ist, weil für den alten Preis eine Bestellsperre verhängt wurde, die mit dem Preisanstieg begründet wurde.

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    Laut GPA erster GV60 in Endkundenbesitz in Europa. Gekauft am 05.05.2022, zugelassen am 24.05.2022.

  • Ich habe selbst bestimmt um die 1000 Unfälle in meiner Dienstzeit aufgenommen und dadurch Kontakt mit den Versicherungen gehabt, da diese die Protokolle anfordern und man die Rückläufer bekommt, von daher kann ich durchaus sagen, dass dieses der übliche Verlauf ist. Es mag vorkommen, das es vereinzelt Kulanzregelungen gibt und eine Versicherung einem entgegenkommt und es vielleicht unter den schwierigen Marktsituationen und dem wirklich jungen Alter des Fz hier sogar greift, aber grundsätzlich interessiert es die Versicherung nicht, ob man für den ausbezahlten Wert das Fz wieder bekommt. Das gilt ja im Übrigen auch nicht nur für die Kfz Versicherung. Bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hast du ja auch einen Wert versichert, ob du letztlich tatsächlich deinen Hausrat oder Wohngebäude dafür 1:1 ersetzen kannst, ist ja auch fraglich.


    Im Übrigen ist die Schnittmenge zwischen Rechtsempfinden und Rechtssprechung leider oftmals geringer als man denkt, leider!

  • Mal ein Beispiel wie abstrus es laufen kann. Unfall zwischen 2 Beteiligten ohne Verletzte, Schlichtunfall mit eindeutiger Schuldfrage. Beide Fahrzeuge zufällig bei derselben Versicherungsgesellschaft versichert. Bet. 01 räumt vor Ort die Schuldfrage ein. Also könnte man denken, alles einfach und wird schnell abgewickelt sein. Weit gefehlt. Die Versicherung erkannte dieses nicht an und sah die Schuld bei der Bet.02, der Geschädigten.


    Warum das Ganze. Das Fz der Bet.02 war recht jung und lief noch unter Neuwagenpreisschutz. Das Fz 01 war alt und ein wirtschaftlicher Totalschaden und somit würde hier bei der Schadensregulierung nur ein Bruchteil der Kosten entstehen. So kann es laufen. Rechtsempfinden und tatsächlicher Werdegang. Ergebnis ist offen.


    Aber drücke dir die Daumen, das es zu deiner Zufriedenheit läuft und das wichtigste ist tatsächlich, auch wenn es trotzdem ärgerlich ist, dass man unverletzt davon gekommen ist.