Zugelassene Dritthersteller 20 Zoll Felgen für GV60 Sport und Sport Plus

  • https://www.felgenshop.de/rona…CR18qAZTEAQYAyABEgIyt_D_B


    Aber ich habe sie von meinem Reifendealer

    Freut mich, dass noch mehr Fahrer in den Genuss des Ergebnisses meiner Aktion mit Ronal kommen ;)


    Aber schade, dass du die Felgen nicht bei wheelscompany geholt hast, die an der Zulassung beteiligt waren. Ohne wheelscompany gäbs die Freigabe nicht.

    --GV60 Sport Plus in Vollausstattung inkl. digitaler Außenspiegel (außer Komfortsitze hinten)--
    Laut GPA erster GV60 in Endkundenbesitz in Europa. Gekauft am 05.05.2022, zugelassen am 24.05.2022.

  • "Aber schade, dass du die Felgen nicht bei wheelscompany geholt hast,"


    Ich habe es versucht, für den AWD in Sport Plus gibts gar keine Felgen.

    Daneben habe ich einmal in den Fz-Schein geschaut. Dort steht nichts von 20ern. Nach gültiger Rechtslage heißt dies, dass man 21er fahren MUSS. Merkwürdiger Weise hatte mir auch mein PA 20er vorgeschlagen...


    Diese beiden WIdersprüche führen zu den Fragen,

    1. ist es egal, wenn da keine Felgen für den + aufgeführt sind?

    2. Wie kann man 20er fahren, wenn nur 21er im Fzu-Schein stehen? Immerhin führt dies zur Untersagung der Weiterfahrt bei Bemerken durch d. Pol.

    E-Kona 64 kw. GV60 Sport+, weiß Metallic, Navy blue innen, einmal komplett ohne Sonnendach, bestellt 25.06.22, geliefert: 19.12.22

    Stromer ST3 Pinion 8o

    Cavalon Pro :evil:

  • Da geht mit einer ABE der Felge für dad entsprechende Fahrzeug. Diese muss man dann bei sich haben, aber damit dürfen dann auch Dimensionen gefahren werden, die nicht in den Fahrzeugpapieren stehen.

  • Sag mal hast du diesen Thread hier überhaupt gelesen oder dich einfach nur kontextlos eingeklinkt?


    Ich war beim TÜV um diese Felgen für alle durch Ronal freigeben zu lassen, egal ob Sport oder Sport Plus und das steht auch so im Gutachten! Deswegen musst du die ABE auch mitführen, eben weil es nicht im Fahrzeugschein steht!

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  • "Ich war beim TÜV um diese Felgen für alle durch Ronal freigeben zu lassen"


    Schön und Hut ab vor so viel Engagement. Das mag pragmatisch sein und wird dann gerne angenommen.


    Was geschieht im Moment im Falle einer Regression auf das Produkthaftungsgesetz? Da würde eine Klage bei Hyundai einfach mal ins Leere laufen.

    Oder - um es anders zu formulieren: Solange Hyndai nicht die Freigabe erteilt, ist die Firma aus allen Haftungen heraus.

    Ich halte dies für ein nicht einkalkuliertes Risiko.

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  • Was denn bitte für eine Regression? Gib mal ein konkretes Beispiel, immerhin sagt der TÜV, dass diese Felgen technisch problemlos eingesetzt werden können.


    Wenn die Felge bricht dann haftet der Felgenhersteller, wenn die Radaufhängung hopps geht dann haftet Genesis, sofern die nicht beweisen können, dass es an der Felge lag. Immerhin hat der TÜV als Gutachter festgestellt, dass es damit keine Probleme geben wird. (Deswegen haben die ja auch auf jeden Furz beim Test geachtet.)


    Ich verstehe nicht von was für einem Risiko wir hier reden. Du kannst natürlich sehr gerne darauf warten, dass du, um ein Fantasierisiko zu umgehen, Genesis 3500+ Euro für die 20er Kompletträder hinblättern darfst. Nimmst du auch nur Reifen, die Genesis auch einsetzt, weil du sonst Angst vor einer "Regression" hast?


    Ich hab jedenfalls schon eine Saison mit denen hinter mir und es war alles top. Sogar bei Vollgas auf der Bahn mit Boost mehrmals hintereinander.

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  • "Sogar bei Vollgas auf der Bahn mit Boost mehrmals hintereinander."


    Ums Gasgeben gehts auch selten bei Regressionen, also der Inregressnahme des Herstellers gem. Produkthaftungsgesetz. Es geht zumeist ums Gegenteil bei heftigen Bremsungen, also der Lastaufnahme auf der Felge. Bricht so ein Felgenkranz und das Fz biegt in die Wicken ab, stellt sich nicht nur dem Gutachter die Frage, wer jetzt haftet.

    Aus der juristischen Praxis deutet einiges daraufhin, dass es nicht der Hersteller des Fz, nicht der Hersteller der Felge, sondern schlicht der Anwender ist.

    Womit sich auch die Versicherung verabschiedet. Kleingedrucktes, Stichworte: "Originalzustand, Originalteile, Nur durch den Hersteller zugelassene Anbauteile, keine Änderung u.a. des Bremsverhaltens" (ansonsten Erlöschen der ABE des GesamtFz (19 STVZO)).


    Klar kann man jetzt loslegen. Wo kein Kläger...


    Aber wenn es dann einmal einschlägt dann richtig.


    Ich bin da sehr vorsichtig.

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