Alles anzeigenDas "sagt" die Allianz, die Bafa "sagt" da aber was ganz anderes.
Siehe:
Auszüge:
Schritt 1: Antragstellung
Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erste gestellte Antrag für ein Fahrzeug maßgebend ist und bearbeitet wird.
Ausnahmen: Eine erneute Antragstellung ist innerhalb von einem Jahr nach Zulassung möglich und erforderlich, wenn sich im Erstantrag die antragstellende Person und die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter unterschieden haben, eine fehlerhafte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) angegeben wurde oder der Erstantrag vor Zulassung des Fahrzeugs gestellt wurde. Weiterhin gilt dies, wenn der Erstantrag vor Erlass eines Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheides mit schriftlicher Mitteilung storniert wird.
Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen eingereicht werden:
Bei Kauf
die Rechnung
die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt)
Bei digitalen Authentifizierung über das „Nutzerkonto Bund“ durch die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis über den Personalausweis) oder das ELSTER-Konto entfällt die Einreichung des Formblattes
Bei Leasing
Leasingvertrag
verbindliche Bestellung
Kalkulation der Leasingrate
die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt)
Bei digitalen Authentifizierung über das „Nutzerkonto Bund“ durch die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis über den Personalausweis) oder das ELSTER-Konto entfällt die Einreichung des Formblattes
Von einem Kaufvertrag ist nichts zu lesen.
Höchstens wenn es um Gebrauchtwagen geht. Dort heißt es das der Kauf von Privatpersonen nicht Förderfähig ist da im Kaufverträge keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
✋
In meinem Kaufvertrag ist die Märchensteuer ausgewiesen !