Siehe das Dokument vom KBA Punkt 10:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Siehe das Dokument vom KBA Punkt 10:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Danke Dir
Alles anzeigenInzwischen ist ja bekannt, das alle Felgen des GV60 auf allen Modellen gefahren werden dürfen, die nicht im COC stehen. Sowohl auf dem GV60 Sport, als auch dem Sport Plus sind die GV60 Felgen von 19" bis 21" erlaubt.
Es gibt dazu ein Gutachten, damit man nicht zum TÜV muss. Es reicht, das Gutachten im Auto mitzuführen, wie bei einer ABE.
Wen es interessiert, den kann ich gern zukommen lassen. Hochladen kann ich es hier leider nicht, da die Vervilefältigung vom TÜV nicht gestattet ist.
Einzige Einschränkung ist, das auf 20" und 21" keine Stahl-Glie-Schneeketten erlaubt sind, sondern nur textile.
Die Genehmigung ist vom 16.2.23 Liegt also doch schon eine Weile vor.
Hey, wenn du mir bitte auch das TÜV Gutachten für die 19" und 20" Felgen schicken würdest ? gerne an Luchni@aol.com danke !!!
Guten Morgen,
ist raus
Danke dir !!
Habe deinen tollen Handyhalter entdeckt, könnte man den bei dir kaufen ?
LG
betrifft zwar den GV70e, aber weil es hier eh so ruhig ist: Wir fahren ebenfalls mit Zubehörfelgen von Ronal und sind sehr zufrieden:
Ronal R66 Matt Grey Diamond 8,50x20 5x114,30 ET45,00 Anzahl: 4 x 221,00 EUR
Auf „schmalere“ bzw. 19“ würde ich nicht gehen, denn schmaler bedeutet bei über 2 Tonnen: längerer Bremsweg und geringerer Kurvengrip.
Aus blanker Faulheit habe ich den Radsatz noch nicht „vorgeführt“ - was aber problemlos möglich wäre.