Keine Panik, das sind "Standardformulierungen", die zur rechtlichen Absicherung für die Aktion genannt werden. Das hat nichts mit verharmlosen zu tun. So, wie ich das beurteile, macht das Genesis um das Risiko bzw. aktustische bzw. Schwingungsauffälligkeiten zu minimieren gerade bei einem Premiumfahrzeug, wie beim GV60. Meinerseits, habe ich mich als Verantwortlicher für das Kraftstoffsystem bei einem deutschen Hersteller beschäftigt und habe das in meinem obigen Kommentar ausgeführt.
Was bitte schön haben leichte Schwingungen der Antriebswellen mit dem Verlust des Antriebs zu tun? Wenn es harmlos wäre, gäbe es bestimmt keinen Rückruf, der durch das KBA beaufsichtigt wird.
Dann würde man das still und leise während der normalen Wartung abwickeln.