Rückrufaktion 31D040 GV60/ Hintere Antriebswellen

  • Da mein erster Inspektionstermin mittlerweile nur noch 2 Monate entfernt ist wedre ich jetzt nicht viel Theater machen. Allerdings erwarte ich eine umfangreiche Abarbeitung.

    Sollten die auf den Gedanken kommen, dies dann auch nicht zu erledigen, sieht mein Schlachtplan eine baldige Veräußerung des Fz bei gleichzeitiger Klageerhebung vor.

    Ich habe kein Interesse an einem Produkt, welches die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt.

    Die nennt man im Juristendeutsch im Zivilrecht und Strafrecht "arglistige Täuschung" bzw. "Betrug".

    Mal sehen, ob und was davon Genesis haben möchte.

    Dummheit, Unfähigkeit und Versagen sind keine Straftaten.


    Da wirst Du es schwer haben, denn Du musst beweisen, dass dies vorsätzlich gemacht wurde.


    Wäre es so einfach, käme das ganze obere Kader der DE-Autoindustrie (Dieselbetrug) und ein Teil der CH-Banken (CS-Crash) in den Knast! Wie viele sind dort gelandet? Ich glaube, das kann man an einem Finger abzählen.

    Leider schützen die Gesetze mehr die Hersteller als die Konsumenten.


    Alles Geschriebene und rechtlich Verbindliche wird von hochbezahlten, spezialisierten Anwälten der Automobilindustrie kontrolliert und ist so formuliert, dass es keine Angriffspunkte gibt! Findest Du trotzdem einen Angriffspunkt ist die Situation meistens nicht glasklar und Du hast immer noch verloren, weil Du kaum Prozesskosten von Jahren bezahlen kannst.


    Die einzige Möglichkeit ist, dass Deine (wahren) Erfahrungen einer breiten Öffentlichkeit bekanntgegeben werden. Dies fürchten sie, wie der Teufel das Weihwasser!

    Dies würde ich allerdings als letztes Mittel anwenden.

    Das was Du erlebt hast betrifft Genesis, aber nur lokal. Es ist aber trotzdem inakzeptabel.


    Leider ist dieses Forum zu klein um einen grossen Teil der Bevölkerung zu erreichen.

  • Ich habe kein Interesse an einem Produkt, welches die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt.

    Die nennt man im Juristendeutsch im Zivilrecht und Strafrecht "arglistige Täuschung" bzw. "Betrug".

    Mal sehen, ob und was davon Genesis haben möchte.

    So wie ich deine Probleme in Erinnerung habe, hast du wohl das Recht die Mängelbeseitigung zu fordern und ggf. vom Vertrag zurückzutreten/Mindern/was-auch-immer. Nur weil ein Produkt die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt, muss das noch lange keine "arglistige Täuschung" oder "Betrug" sein. Für "arglistiger Täuschung" und "Betrug" fehlt mir zumindest ein Baustein deiner Leidensgeschichte. Ärgerliche Probleme und mangelhaftes Fehlermanagement reichen da m.M. nach noch nicht aus, aber vielleicht habe ich ja auch den entscheidenden Punkt überlesen.


    Mit solchen Äußerungen, die strafrechtlich relevante Punkte beinhalten - insbesondere schriftlich und öffentlich - wäre ich aber generell auch vorsichtig.

  • Da mein erster Inspektionstermin mittlerweile nur noch 2 Monate entfernt ist wedre ich jetzt nicht viel Theater machen. Allerdings erwarte ich eine umfangreiche Abarbeitung.

    Sollten die auf den Gedanken kommen, dies dann auch nicht zu erledigen, sieht mein Schlachtplan eine baldige Veräußerung des Fz bei gleichzeitiger Klageerhebung vor.

    Ich habe kein Interesse an einem Produkt, welches die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt.

    Die nennt man im Juristendeutsch im Zivilrecht und Strafrecht "arglistige Täuschung" bzw. "Betrug".

    Mal sehen, ob und was davon Genesis haben möchte.

    Ein weiteres Problem entsteht durch zunehmende Kritik am Service von Genesis.

    Wenn sich das weiter rumspricht würde es äußerst schwierig werden einen GV60 zu einem halbwegs akzeptablen Preis veräußern zu können.

    Ich habe für meinen Sport+ vor 11 Monaten mit Winter- bereifung ca. 85 Mille gezahlt.

    Mehr als 55 (wenn überhaupt) erscheinen mir als wenig realistisch. Deshalb behalte ich meinen auch mindestens weitere 4 Jahre. (zumindest habe ich das im Plan).

    Wenn es natürlich ganz blöd laufen würde....

    Mach mir aber darüber erst einen Kopf wenn es geboten wäre.

  • So wie ich deine Probleme in Erinnerung habe, hast du wohl das Recht die Mängelbeseitigung zu fordern und ggf. vom Vertrag zurückzutreten/Mindern/was-auch-immer. Nur weil ein Produkt die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt, muss das noch lange keine "arglistige Täuschung" oder "Betrug" sein. Für "arglistiger Täuschung" und "Betrug" fehlt mir zumindest ein Baustein deiner Leidensgeschichte. Ärgerliche Probleme und mangelhaftes Fehlermanagement reichen da m.M. nach noch nicht aus, aber vielleicht habe ich ja auch den entscheidenden Punkt überlesen.


    Mit solchen Äußerungen, die strafrechtlich relevante Punkte beinhalten - insbesondere schriftlich und öffentlich - wäre ich aber generell auch vorsichtig.

    Selbstverständlich ist es möglich nicht ausgeführte Mängelbehebungen einzuklagen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten! Dies muss aber nach einem rechtlich verbindlichen Ablauf vorgenommen werden, unter Einhaltung von Fristen. Also, alle Mängel müssen aufgelistet werden und eine angemessene Frist zu deren Behebungen gestellt werden. Dabei genügt es nicht, wenn Du dem Abholer einen Zettel in die Hand drückst. Diese Liste muss offiziell dem Verantwortlichen zugestellt sein.


    Telefonate, Besprechungen, Versprechungen etc. mit PA oder anderen Beteiligten, mit anschliessend erstellten Gesprächsnotizen, sowie Kalendereinträge etc. sind zwar keine Hieb- und Stichfesten Beweise, helfen aber im Streitfall Deine Geschichte zu untermauern.


    Wesentlich ist auch, ob Dir dadurch ein Schaden entstanden ist? Hast Du ein gleichwertiges Gratisersatzfahrzeug erhalten, ist Dein Schaden nicht wirklich nachzuweisen, nur weil er z.B. eine andere Farbe hatte. Im Gegenteil, eigentlich hast Du dadurch noch profitiert, weil Dein Fahrzeug unterlag in diese Zeit keiner Abnützung.

  • Ich habe für meinen Sport+ vor 11 Monaten mit Winter- bereifung ca. 85 Mille gezahlt.

    Mehr als 55 (wenn überhaupt) erscheinen mir als wenig realistisch.

    also mein Sport Plus für über 93 TCHF steht mit einem Rücknahmewert von gut 41,6 TCHF nach 4 Jahren mit 100'000 km im Vertrag. So schlecht sollte sich deiner also nicht verkaufen lassen.

    seit 20.10.23: MY23: "all in" bis auf digitale Außenspiegel mit 2x original 21" Komplettradsätzen und AHK. Die "letzte Limone" die in die Schweiz kam. ;)

    05.09.23 - 20.10.23 GV60 Sport+ MY22,

  • also mein Sport Plus für über 93 TCHF steht mit einem Rücknahmewert von gut 41,6 TCHF nach 4 Jahren mit 100'000 km im Vertrag. So schlecht sollte sich deiner also nicht verkaufen lassen.

    Bei mir gibt es keinen Vertrag und keine Rückkaufgarantie.

    Habe in bar bezahlt.

    Ist auch nur meine Schätzung für den Fall des Falles.

    Wie schon gesagt, ist der genannte Preis nur meine ganz persönliche Einschätzung.

    Ich hoffe nicht in die Bedrängnis zu kommen mir Gedanken über einen evtl. Verkauf machen zu müssen.

    Exoten sind oftmals schwer zu verkaufen.

  • https://m.focus.de/auto/elektroauto/news/china-batterie-laesst-tesla-versauern-so-viel-reichweite-gibts-in-10-minuten_id_202060234.html


    Dann könnten die Restwerte von vielen aktuellen BEV einen argen Dämpfer bekommen.

    Unser GV60 lädt auch ziemlich schnell, aber die Akkukapazität setzt Grenzen auf der Langstrecke, speziell im Winter.

    Nach 5 Jahren mutieren viele

    E-Autos Akku technisch zu Dinosauriern. Wohl dem, der den Akku leichter tauschen bzw. ersetzen kann.

  • Ich wollte damit auch lediglich zum Ausdruck bringen, dass Genesis Finance (in CH Cembra Bank) der Auffassung ist, mein Fahrzeug im September 2027 mit 100 Tkm für über 42TCHF weiter verkaufen zu können.

    seit 20.10.23: MY23: "all in" bis auf digitale Außenspiegel mit 2x original 21" Komplettradsätzen und AHK. Die "letzte Limone" die in die Schweiz kam. ;)

    05.09.23 - 20.10.23 GV60 Sport+ MY22,

  • Selbstverständlich ist es möglich nicht ausgeführte Mängelbehebungen einzuklagen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten! Dies muss aber nach einem rechtlich verbindlichen Ablauf vorgenommen werden, unter Einhaltung von Fristen. Also, alle Mängel müssen aufgelistet werden und eine angemessene Frist zu deren Behebungen gestellt werden. Dabei genügt es nicht, wenn Du dem Abholer einen Zettel in die Hand drückst. Diese Liste muss offiziell dem Verantwortlichen zugestellt sein.


    Telefonate, Besprechungen, Versprechungen etc. mit PA oder anderen Beteiligten, mit anschliessend erstellten Gesprächsnotizen, sowie Kalendereinträge etc. sind zwar keine Hieb- und Stichfesten Beweise, helfen aber im Streitfall Deine Geschichte zu untermauern.


    Wesentlich ist auch, ob Dir dadurch ein Schaden entstanden ist? Hast Du ein gleichwertiges Gratisersatzfahrzeug erhalten, ist Dein Schaden nicht wirklich nachzuweisen, nur weil er z.B. eine andere Farbe hatte. Im Gegenteil, eigentlich hast Du dadurch noch profitiert, weil Dein Fahrzeug unterlag in diese Zeit keiner Abnützung.

    Ich glaube du hast das falsche Ausgangszitat gewählt. Ich habe das überhaupt nicht bestritten, natürlich kann man gerichtlich gegen Mängel vorgehen. Es ging in meinem Beitrag um die Vorwürfe "Betrug" und "arglistige Täuschung". Das sind völlig andere Bereiche und dabei sind auch strafrechtliche Aspekte tangiert.

  • Auch darum habe ich geleast. Wobei es letztendlich egal ist durch welche Finanzierung man bei einem "exotischen Neuwagen (der ersten Serie) sein Geld vernichtet😉 Entweder durch den großen Abschreiben nach der ersten Inbetriebnahme und dem Wiederverkaufsrisiko, oder die Leasingzinsen.

    seit 20.10.23: MY23: "all in" bis auf digitale Außenspiegel mit 2x original 21" Komplettradsätzen und AHK. Die "letzte Limone" die in die Schweiz kam. ;)

    05.09.23 - 20.10.23 GV60 Sport+ MY22,