Grund hierfür ist, dass somit mehr Daten, schneller und in besserer Qualität als via Bluetooth übertragen werden können.
Na so ein Quark. Die Bluetooth-Spezifikation reicht für eine astreines Klangerlebnis völlig aus. Klar hat man darauf keinen Anspruch und sicher kann man daraus keinen Gewährleistungsfall machen, aber bitte nicht solche Begründungen.