Auf Seite 3 steht's glaube ich schon übersichtlich (post von evrene ). Bei Reku Bremslichter an, aber es "soll" kein Bremslicht an sein bei "natürlichem" Widerstand (hinzugefügter Zusatz). Man hat die < 1.3 m/s2 - Regel wohl gestrichen, d.h. solange irgendwie was hinsichtlich Rekuperation passiert, können sie an bleiben.
Ok soweit, aber was immer noch nicht wirklich gut ist, ist "Bremslicht an" bei Reku 0 bergab rollen. Da bremst a) gar nichts, b) ist noch nicht mal der Widerstand "natürlich" bis auf den Roll- und Luftwiderstand und c) geht das nicht mit allgemeinem Verständnis und Erfahrung konform (war ja wohl auch der Grund für's nextmove-Video).
Stufe 1 und 2 mit wenig Rekuleistung würde ich persönlich auch nicht für Bremslicht-relevant halten, denn beim leichten Motorbremsen eines Verbrenners leuchtet(e) ja bisher auch aus gutem Grund nichts, aber das ist wohl ein Graubereich.
Nicht alles, was die UN/ECE Kommission sich ausdenkt, muß Sinn machen. Da denke ich nur an die Regel zur Querbeschleunigung. Selbst die ersten "Autopiloten" in 2015 und 2016 kamen mehr oder weniger fehlerfrei durch engere Kurven. Dann kam eine UN/ECE Regel und seitdem steigen alle Assistenten mit schöner Regelmäßigkeit aus. Da nährt sich ein Behördenmonster mal wieder selbst - Regularien um der Regularien willen, die den Fortschritt mehr einbremsen als ihn fördern.