Alles anzeigen1) Dann erläutere doch, was genau in den AGB sich auf den speziellen Genesis-Tarif "in dieser Preisliste" bezieht und inwiefern sich genau dieser ändern kann?
2) Ich bezweifle, dass diese AGB überhaupt für Verbraucher wirksam einbezogen wurden, da gar kein Link und keine Quelle angegeben ist, geschweige denn ein Stand XY. Soll sich jeder irgendwo irgendwas ergooglen? Wenn ich schon ein PDF habe, dann könnten die AGB ohne Probleme eingefügt werden, wenn ich denn will, dass sie zur Kenntnis genommen werden.
Siehe z.B. hier
"Zudem muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, in zumutbarer Weise die AGB zur Kenntnis zu nehmen. Ein Aushang muss daher an einer entsprechend gut sichtbaren Stelle so angebracht werden, dass diese nicht übersehen werden können. Eine nachträgliche Aushändigung der AGB auf der Rechnung oder auf einem Lieferschein genügt somit meistens nicht, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Auch muss es möglich sein, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die Möglichkeit, die gesamten AGB anzufordern, genügt daher ebenfalls nicht."
"Inhaltlich dürfen die Bedingungen auch keine ungewöhnlichen oder sonst überraschenden Regelungen enthalten, mit denen der Verbraucher vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht. Dadurch soll beispielsweise ein Überrumpelungseffekt vermieden werden. Darüber hinaus müssen die gewählten Formulierungen eindeutig sein. Mehrdeutige Formulierungen gehen stets zulasten des Unternehmers."
Die AGB sollte Deinem Kaufvertrag angehängt sein. Da mal geschaut und nachgelesen ?
Wenn ihr wegen der paar Euro streiten wollt (läuft Berechnung hier in Forum sind das ja nur ca 200 im Jahr) , ist das jedem frei überlassen. Dafür gibt es Rechtssberatung, Anwälte und Gerichte. Da kann man das klären lassen.