Juristen im Forum halten sich bisher stark zurück, da können wir noch etwas weiterspinnen mit Laieninterpretation.
Ich erinnere mich an ein OLG Urteil, daß eine zugesichtere Eigenschaft aus dem Verkaufsprospekt / Werbung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es ging um ein Fahrzeug, welches deutlich m ehr verbrauchte als im Prospekt beworben. Das gilt ja mehr oder weniger für alle Fahrzeuge. Da der Käufer ohne weitere ersichtliche Verweise auf Bedingungen hingewiesen wurde, also z.B. WLTP im Vergleich zur Realität, konnte der Käufer abzüglich Nutzungswert aus dem Vertrag aussteigen.
Ein gewiefter RA stellt sicherlich hier belastbare Analogien her. Es gibt ja "Beweise", daß die Werbung den fixen subventionierten Preis zu 25ct/kWh beinhaltete. Und es gibt Beweise, daß Genesis den Abo-Preis meinte, aber dabei auch immer mit einem Link auf die (aktuelle) Preisliste verwies.
Konzerne darf man mit solchen Wischi-Waschi-Tricks einfach nicht davonkommen lassen (nein, ich bin kein Linker ).