Hier die Antwort, die ich heute bekommen habe...
Das ist ja nur die "alte" Version des Vertrags, den wir schon mehrfach diskutiert hatten - und da im Punkt 3.1 gesagt wird, daß die Abo-Gebühr übernommen wird und man zum verlinkten Vorzugspreis fünf Jahre lang laden kann, sind wir hier in einem Graubereich. Alleine dieser Passus müßte von Juristen geklärt werden. Dazu kommt das ganze suggestive Marketing-Material.
Also wenn man da rechtlich vorgehen wollte, denke ich, daß es durchaus Erfolgsaussichten gäbe. Aber will man sich das wirklich antun? Das ist halt die Frage und auch die Masche, mit der große Firmen immer durchkommen.