Das liest sich jetzt aber anders, als vermutet wurde. AGB etc -> alles von Genesis i.O. und wasserfest
Nein, im Gegenteil. Die Hauptfrage für die Anwältin war, ob die Versprechung von Genesis irgendwas mit dem Ladevertrag zu tun hat überhaupt vertragswirksam ist. Das war für uns alle - und Genesis vermutlich auch - sonnenklar. Für die Anwältin hat sich dies zweifelsfrei erst aus dem konkludenten Schreiben von Genesis ergeben.
die Email, die könnte eine Möglichkeit sein, was rechtlich zu machen
s.o.
Für die Anwältin war die Grundsatzfrage relevant, wenn die geklärt ist, ist es für sie sonnenklar, dass die Preisangabenverordnung gilt und ein Anbieter seinen in einer Tabelle angegebenen Preis nicht einseitig zurückziehen kann. Ich habe übrigens nochmal wegen einem Detail nachgefragt und nochmal einen klare Bestätigung erhalten.
Danke an xxlarge mir diesen Anstoß gegeben zu haben, der hier wirklich etwas Klarheit in die Sache bringt.