Ionity Preiserhöhung

  • Daher traue ich eher einer Anwaltsmeinung, wenn der weiß, dass er damit eh kein Geld verdienen kann und ich ihn jahrelang kenne. Denn das ist zumindest meiner Erfahrung nach eine ehrlichere Meinung, als bei einem, den ich nicht kenne und der vielleicht nur Geld verdienen will.

    Ich habe in den vergangenen Jahren mehr als 300 Rechtsfälle betreut, quer durch alle Instanzen, 1 Fall bis zum EuGH. Ich kann Anwälte ganz gut einschätzen, kann ich dir versichern, aber Danke für die Belehrung.

    Das was du sagst, kann ich so gar nicht bestätigen, im Gegenteil wurde sehr oft betont, welche Unsicherheiten in der Beurteilung liegen.


    So eindeutige Aussagen wie in diesem Fall sind für Anwälte nicht ohne eigenes Risiko, insbesondere gegenüber einem Verbraucher und werden sicher nicht inflationär gebraucht. Anwälte leben inzwischen von Bewertungen und Rezensionen, wer nicht dumm ist verspricht nicht, was er nicht denkt halten zu können.


    Aber zurück zur Sache: Was hat dein Stammtisch-Anwalt denn konkret in Bezug auf die Preisangabenverordnung in diesem Fall gesagt? Warum genau denkt er, dass sie keine Anwendung findet?

  • Interessant. Zumal weder IONITY noch Shell Recharge die Preise erhöht haben. Im Gegenteil: Shell Recharge hat den IONTIY-Preis von 81 cent of 79 cent für reguläre Kunden gesenkt ("Seit dem 11. September ist die Nutzung Nutzung von Ionity-Ladestationen im Roaming-Pauschaltarif für DC-Ladungen enthalten."):

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    GV60 Sport+ Royal Blue in Vollausstattung - ohne Digitale Aussenspiegel und Komfortsitze hinten

  • Unser GV60 hat jetzt den EnBW-Ladetarif L für € 0,39 / kWh und € 17,99 Grundgebühr / Monat.


    Meine Frau findet es praktisch, denn bei REWE hier im Dorf ist ein relativ schneller 150 kW-Lader und auf dem Weg in unser Geschäft liegt zudem ein großer EnBW-Ladepark mit zwanzig 300 kW-Säulen.


    Zuhause wird nicht geladen, es ist keine PV-Anlage im Bestand. Auch wird mir das mit der Rechnungsstellung zu umständlich, wir haben ja keine „richtige“ Wallbox, nur einen JuiceBooster. Und von der Steuer abgesetzt wird der Strom für das Firmenauto eigentlich wieder günstig. :D

    GV60 Sport+ in dezentem Sao Paulo Lime ;) seit 14.12.22

    Tesla Model X 100D seit 06/2020

  • Ein Aspekt ist übrigens auch, dass auch in der Presse über den 0,25€ / kWh Preis - für 5 Jahre(!) - berichtet wurde. Wäre dieser Eindruck nicht im Sinne von Genesis gewesen, hätten sie direkt nach den ersten Berichten überdeutlich darauf hindeuten müssen, dass das ein Missverständnis ist und die Preise gar nichts mit Genesis zu tun haben, sondern rein von Ionity erwürfelt werden.


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  • Aber zurück zur Sache: Was hat dein Stammtisch-Anwalt denn konkret in Bezug auf die Preisangabenverordnung in diesem Fall gesagt? Warum genau denkt er, dass sie keine Anwendung findet?

    Es ging darum, dass auf der Webseite in der Preisliste ein "Stand der Preise" ausgewiesen ist. Das "Datum" soll reichen, um zu zeigen, dass der Preis nicht Fix ist, sondern die Preisliste Änderungen unterliegt, die damit nachvollziehbar sind.

    Außerdem stand in den Schnipseln aus den Verträgen (welche ich ja aus bekannten Gründen nicht habe), dass die Grundgebühr von Genesis getragen wird und der Ladekartenanbieter alles Weitere übernimmt.

    Damit gelten auch die AGB des Ladeanbieters und der hat explizit bei sich drin stehen dass die Preise jederzeit geändert werden können und man sich daher immer vorher in der App nach den aktuellen Preisen informieren muss.

    Aber wie gesagt, ich bin gespannt, was du erreichen wirst und wünsche dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen. Vielleicht hast du je nen guten Richter und der gibt dir Recht. Möglich ist da immer alles. Bin auch gespannt wie lange das dauern wird und ob Genesis darauf vielleicht doch keine "Lust" hat und doch einknickt und dir persönlich eine Summe X anbietet und du dann Stillschweigen bewahren musst.

    So läuft das ja meistens bei Tesla und auch anderen Konzernen, wo ich es immer verfolge und dann am Ende nichts erfahren kann, weil "die Parteien sich ohne Urteil geeinigt haben".

    Ist für die Unternehmen ja auch besser, weil dann der nächste wieder alles von Vorne durchziehen muss, Urteile gegen einen Hersteller können fatal sein und Milliarden schwere Verluste mit sich bringen.


    Es könnte auch sein, dass Genesis das bewusst ist, dass sie verlieren werden. Und dann kommt es halt darauf an, wie viele Besitzer klagen werden und wie viel Geld fließen muss. Sowas wird im Vorfeld analysiert und geprüft und dann die Kosten gegengerechnet und geschaut was sich eher lohnt: weiter günstiger Ladepreis oder anheben und Vergleiche bezahlen.

  • AGB bzw. Verkaufsbedingungen ist ein gutes Stichwort. Die habe ich bis heute von Genesis nicht erhalten.


    Nein, sie waren nicht im Anhang des Angebotes, des Vertrags oder der Rechnung. Auch eine Widerrufsbelehrung kann ich nirgendwo finden. Da ich über den GPA bestellt habe, wurde das vermutlich irgendwo vergessen.


    Die Bedingungen für die Pre-Order hatte ich damals bekommen.

    Wenn du die nicht bekommen hast, bist du fein raus....wenn du das belegen kannst, stell die Karre bei "denen auf den Hof" und verlange dein Geld zurück....da hast du alles Recht dazu...

    Tesla MYP (verkauft)

    Touareg

    Eos

    EGV 70 _ 04/23

  • Außerdem stand in den Schnipseln aus den Verträgen (welche ich ja aus bekannten Gründen nicht habe), dass die Grundgebühr von Genesis getragen wird und der Ladekartenanbieter alles Weitere übernimmt..

    So steht es auch in meinem Vertrag.


    Ich bitte alle hier im Forum vertretenen Genesis Kunden, die Passage aus ihren Kaufverträgen zu posten, in denen irgendetwas, über die Übernahme der Ionity Passport Grundgebühr hinaus geschrieben steht, dass ein Laden bei Ionity für 5 Jahre zu € 0.25 zugesichert wird.


    Auch in der offiziellen Broschüre steht dazu nichts. Ich kenne nur, zum Teil zitierte und nicht von Genesis widersprochene Pressemitteilungen oder Marketing Phrasen, in denen dass erwähnt wird. Daher bitte ich um die vertraglichen Bestandteil, denn nur die sind in erster Linie bindend.

    Die aktuelle Diskussion hier bezieht sich ja wahrscheinlich mehrheitlich auf §5 UWG, wo es u.a. heisst:

    • Auch wahre Aussagen können irreführend wirken, wenn sie von den Angesprochenen falsch verstanden werden können. Dabei wird auf den Empfängerhorizont eines durchschnittlich verständigen Marktteilnehmers abgestellt.

    Die Beurteilung, was der "Empfängerhorizont eines durchschnittlich verständigen Marktteilnehmers ist" sollten wir den Gerichten überlassen.

    Da aber auch kein anderer Hersteller Genesis angeklagt hat, um eine Abmahnung auf Basis "unlautere geschäftliche Handlung im Rahmen irreführender Werbung" zu erwirken, gehe ich nach wie vor davon aus, dass auch die Werbeaussagen weder irreführend noch unlauter sind - aber ich bin kein Richter.

    seit 20.10.23: MY23: "all in" bis auf digitale Außenspiegel mit 2x original 21" Komplettradsätzen und AHK. Die "letzte Limone" die in die Schweiz kam. ;)

    05.09.23 - 20.10.23 GV60 Sport+ MY22,

  • Wenn du die nicht bekommen hast, bist du fein raus....wenn du das belegen kannst, stell die Karre bei "denen auf den Hof" und verlange dein Geld zurück....da hast du alles Recht dazu...

    Vielleicht möchte michael23 ja seine "Karre" gar nicht zurück geben? 🤔😏

    seit 20.10.23: MY23: "all in" bis auf digitale Außenspiegel mit 2x original 21" Komplettradsätzen und AHK. Die "letzte Limone" die in die Schweiz kam. ;)

    05.09.23 - 20.10.23 GV60 Sport+ MY22,

  • Ich bitte alle hier im Forum vertretenen Genesis Kunden, die Passage aus ihren Kaufverträgen zu posten, in denen irgendetwas, über die Übernahme der Ionity Passport Grundgebühr hinaus geschrieben steht, dass ein Laden bei Ionity für 5 Jahre zu € 0.25 zugesichert wird.

    Dann poste du doch den Passus im Vertag, in dem dir die Booster-Funktion oder die PS Zahl zugesichert wird.


    Es steht nicht alles im Vertrag, schriftliche Werbung ist - natürlich - ebenso bindend.