a) Das ist unlauterer Wettbewerb und lässt sich abmahnen.
b) Wenn du nichts zahlst, entsteht dir allerdings kein Schaden und dementsprechend hat du auch keinen Anspruch (dafür aber die Mitbewerber dieses Anbieters). Ein komplett anders gelagerter Fall als dieser hier mit einer erheblichen Kaufsumme für unsere GVx0.
Richtig!
Danke, PeterM
Es ist mir schon klar.
Es war eine Entgegnung an PeterM, der schrieb:
«Es steht nicht alles im Vertrag, schriftliche Werbung ist - natürlich - ebenso bindend.»
Das ist falsch!
Es trifft zu auf technische Daten, aber kaum auf Werbung, wo sowieso gelogen wird, dass sich die Balken biegen!
Ich habe mich vor dem Kauf des GV60 im Datenblatt informiert über die Breite des Fahrzeugs, da meine Garageneinfahrt etwas schmal ist. Ich lasse die Spiegel ausgeklappt, sie dienen mir als Crashsensoren. Immer noch besser wie ein Kratzer über die Autoseite.