defekte ICCU

  • Ist doch alles noch innerhalb der gesetzlichen Fristen:Screenshot_20240321_132912_Chrome.jpg


    denn gemäss Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen des KBA gilt:

    2.6.4 Abschluss von überwachten und angeordneten Rückrufen Ein Rückruf und eine damit verbundene Überwachung durch das KBA sollten in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten vollständig abgeschlossen sein.

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    denn gemäss Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen des KBA gilt:

    2.6.4 Abschluss von überwachten und angeordneten Rückrufen Ein Rückruf und eine damit verbundene Überwachung durch das KBA sollten in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten vollständig abgeschlossen sein.

    Also, durch die freundlicherweise beschafften Infos von Katzenbaendiger ist nun alles klar. Wenn ich die richtigen Schlüsse aus den Vorschriften gezogen habe, muss der Kunde sich um nichts kümmern, sondern nur bis 18 Monate geduldig warten, wie ein Esel am Berg, der der nicht abgeholt wurde! Alles erledigt sich von selbst.

    Es braucht höchstens 18Mt. Geduld. Dann nimmt das KBA alles wieder in seine Hände!

    Von Anstand kann in gesetzesrelevanten Dokumenten selbst verständlicherweise nichts stehen. Daher auch kein Vorwurf ans KBA.

    Also, lasst das Gestürme! (ironisch gemeint) denn alles nimmt seinem gewohnten Lauf unter dem Qualitätsigel «Premium Genesis».

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    denn gemäss Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen des KBA gilt:

    2.6.4 Abschluss von überwachten und angeordneten Rückrufen Ein Rückruf und eine damit verbundene Überwachung durch das KBA sollten in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten vollständig abgeschlossen sein.

    Ist nur doof, wenn du da anrufst und der Mitarbeiter der extra eingerichteten Hotline dir verspricht dass man dich innerhalb 48 Stunden zwecks Terminvereinbarung zurück ruft.

    Die 48 Stunden laufen seit Juni 23.

    Besser wäre gewesen wenn in dem Schreiben gestanden hätte:


    Sie brauchen nichts zu tun. Genesis übernimmt alles für Sie und wird Sie wahrscheinlich vielleicht eventuell in den nächsten 18 Monaten zwecks Terminvereinbarung kontaktieren.

  • ... Alles erledigt sich von selbst.

    Es braucht höchstens 18Mt. Geduld. ...

    Von Anstand kann in gesetzesrelevanten Dokumenten selbst verständlicherweise nichts stehen. ...

    Also, lasst das Gestürme! (ironisch gemeint) denn alles nimmt seinem gewohnten Lauf unter dem Qualitätsigel «Premium Genesis».

    Das ist in der Tat meine persönliche Erfahrung mit Rückrufaktionen. Ich hatte bisher noch kein von einer Rückrufaktion betroffenes Fahrzeug, dass vom Hersteller nicht innerhalb der gesetzlichen Frist nachgebessert wurde, und darunter waren auch "sicherheitsrelevante" Mängel.

    Was es bei dem Fall der Gurtstraffer-Rückrufaktion noch zu bedenken gibt: "Bekannte Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden = keine.

    Als mein Kauai von der HV-Akku Rückrufaktion betroffen war (hier war es zu Sachschäden aufgrund brennenden Akkus gekommen) haben sich viele Nutzer über die "schleppende Abwicklung" beschwert. Ich habe über 12 Monate nach Information durch Hyundai an mich nichts gehört und dann wurde, 3 Monate vor Fristende der Akku getauscht. Den nächsten Besitzer wird es gefreut haben, ein 4-jähriges Fahrzeug mit knapp 100'000 km Laufleistung erhalten zu haben, wobei der Akku keine 30'000 genutzt worden ist.

    Die 18 Monate machen Sinn, das KBA könnte auch kürzere Fristen setzten, denn der materielle, personelle und finanzielle Aufwand für den Hersteller ist nicht unerheblich. Die Service Situation in DE ist für Genesis auch (derzeit noch) nicht darauf ausgelegt, den Fahrzeugbrand innert kurzer Frist umzurüsten. Wenn dies aus Sicht des KBA jedoch schon jetzt hätte erledigt sein müssen, wäre ein entsprechender Erlass ergangen, mit der Konsequenz, das die Mehrheit der Fahrzeuge wochenlang aus dem Verkehr gezogen worden wären, anstatt den Vorgaben der Nachbesserung im Rahmen von regulären Service Terminen und auf Basis der Teile Versorgung, bis zum Ende der 18-Monatsfrist abzuwickeln.

    Worin besteht das Problem, Genesis die Aktion einfach abwickeln zu lassen?

    seit 20.10.23: MY23: "all in" bis auf digitale Außenspiegel mit 2x original 21" Komplettradsätzen und AHK. Die "letzte Limone" die in die Schweiz kam. ;)

    05.09.23 - 20.10.23 GV60 Sport+ MY22,

  • Ich hatte vor zwei oder drei Jahren einen Rückruf bei meinem Ram. Die entsprechende durchzuführende Aktion gemäß dem Rückrufschreiben des Herstellers, welcher über die Importeure und das KBA lief, war sogar schon abgearbeitet, aber leider hatte der importierende Betrieb die Meldung darüber liegen gelassen. Eines Tages rief mich die lokale Zulassungsstelle an und meinte, daß sie leider keine andere Wahl hätten, als das Fahrzeug stillegen zu lassen, da die Aktion überfällig wäre (war aber kein Thema, 30 Tage gab es noch, und die Aktion war eine Schraube erneuern). Ich mußte aber nochmal bei der Werkstatt vorbei und die Service-Historie auslesen lassen, damit ich es beweisen konnte.


    Fazit: die Dinge gehen da ihren Gang, aber die Zeit die ungenutzt verstreicht, bleibt nicht irgendwo virtuell hängen, sondern geht zu Lasten des Besitzers. Im Moment muß die Rückrufaktion des Herstellers als solche noch als verpflichtend gemeldet und klassifiziert werden. Irgendwann beginnt die Uhr zu ticken, dann gehen die Schreiben raus und der Hersteller schickt einen Brief, daß man bitte sich an den Service wenden sollte für eine Terminvereinbarung. Wenn man bis 3 Monate vor Ablauf nichts hört, dann sollte man mal nachfragen, ansonsten hat man den Terminstreß am Ende.


    Blöd ist natürlich wenn der Fehler auftritt, denn wer will schon mit nicht fahrbereitem Fahrzeug irgendwo liegenbleiben. Und unser Vertrauen in die Genesis-Service Organisation speziell in DE scheint leicht angeknackst zu sein, so daß wir nur hoffen können, daß sie die Aktion organisatorisch gut abwickeln können. Bei hoher Mitarbeiterfluktuation brauchen bloß ein paar emails in einem toten Postfach liegen bleiben ;) .

    GV60 Sport Plus Hanauma Mint mit allem außer Digitalen Außenspiegeln

    Best. 15.02.2023, Prod. 20.04.2023, Ausl. 20.07.2023

  • Ich hatte vor zwei oder drei Jahren einen Rückruf bei meinem Ram. Die entsprechende durchzuführende Aktion gemäß dem Rückrufschreiben des Herstellers, welcher über die Importeure und das KBA lief, war sogar schon abgearbeitet, aber leider hatte der importierende Betrieb die Meldung darüber liegen gelassen. Eines Tages rief mich die lokale Zulassungsstelle an und meinte, daß sie leider keine andere Wahl hätten, als das Fahrzeug stillegen zu lassen, da die Aktion überfällig wäre (war aber kein Thema, 30 Tage gab es noch, und die Aktion war eine Schraube erneuern). Ich mußte aber nochmal bei der Werkstatt vorbei und die Service-Historie auslesen lassen, damit ich es beweisen konnte.


    Fazit: die Dinge gehen da ihren Gang, aber die Zeit die ungenutzt verstreicht, bleibt nicht irgendwo virtuell hängen, sondern geht zu Lasten des Besitzers. Im Moment muß die Rückrufaktion des Herstellers als solche noch als verpflichtend gemeldet und klassifiziert werden. Irgendwann beginnt die Uhr zu ticken, dann gehen die Schreiben raus und der Hersteller schickt einen Brief, daß man bitte sich an den Service wenden sollte für eine Terminvereinbarung. Wenn man bis 3 Monate vor Ablauf nichts hört, dann sollte man mal nachfragen, ansonsten hat man den Terminstreß am Ende.


    Blöd ist natürlich wenn der Fehler auftritt, denn wer will schon mit nicht fahrbereitem Fahrzeug irgendwo liegenbleiben. Und unser Vertrauen in die Genesis-Service Organisation speziell in DE scheint leicht angeknackst zu sein, so daß wir nur hoffen können, daß sie die Aktion organisatorisch gut abwickeln können. Bei hoher Mitarbeiterfluktuation brauchen bloß ein paar emails in einem toten Postfach liegen bleiben ;) .

    Immer mehr komme ich zur Überzeugung, dass ich mit meinen manchmal mehr von der Mehrheit abweichenden Meinungen richtig liege.


    Es sollte nicht so sein, dass Überwachungsämter beim Hersteller nachfragen, bis wann habt ihr Lust, die Mängel zu behobenen? Bitte gebt uns innerhalb 10 Tagen Bescheid, dann schreiben wir eine Verfügung nach euerem Entwurf!


    Es ist richtig, dass Fristen angesetzt werden anhand des Gefährdungspotentials. Doch dann muss auch das Gefährdungspotential von den betreffenden Ämtern richtig beurteilen werden können und diese sollten bei Übertretungen entsprechend handeln.


    Übertretungen müssen sofort, rigoros, mit einschneidenden Massnahmen und entsprechenden Bussen, die nicht aus der Portokasse beglichen werden können, geandet werden. Die Bussen müssen auch persönlich den Verantwortlichen treffen, nicht nur die Firma, ansonst wird sich nie etwas ändern. Hier irgendwelches Entgegenkommen zu zeigen ist nicht angebracht. Dulden von Schlampereien fördert die Schlamperei!


    Wenn miese Arbeit von Überwachung und Kontrollbehörden alltäglich ist, war der Entscheid aus der Atomenergie auszuscheiden zu 100% richtig! Auch der Abgas-Skandal war nur möglich aus ähnlichen Gründen. Hier war auch die Politik massgeblich beteiligt, die nur schwammige Gesetze erliess, sodass beinahe niemand persönlich zur Verantwortung gezogen werden konnte! In der Schweiz läuft es ähnlich ab. Bei jedem, auch voraussehbaren Desaster ist niemand schuld denn die Rechnung übernimmt der Steuerzahler ohne zu murren!

  • Wie gesagt, wie das mit der ICCU ausgeht, steht für uns Europäer wohl noch in den Sternen.

    Jeder, den du bei Genesis fragt, erzählt vermutlich seine eigene Version.

    Laut meinem GTA, ist für unsere Region noch nix fix bezüglich Rückruf. Aktuell ist lediglich eine Softwarelösung bekannt. Dieses Update werden alle Fahrzeuge erhalten. Stellt man Fehler bei der ICCU Prüfung fest, soll diese ausgetauscht werden. Läuft der Check reibungslos durch, wird nix getauscht. Seine Informationen stammen aus der Zeit, als der Rückruf in Fernost bereits bekannt war.

    Genau so habe ich es auch gehört.

  • Ist doch alles noch innerhalb der gesetzlichen Fristen:Screenshot_20240321_132912_Chrome.jpg


    denn gemäss Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen des KBA gilt:

    2.6.4 Abschluss von überwachten und angeordneten Rückrufen Ein Rückruf und eine damit verbundene Überwachung durch das KBA sollten in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten vollständig abgeschlossen sein.

    Dass auch Genesis mit seinen Rückrufen "im Verzug" ist, liegt nicht nur an Genesis selbst. Aus meinen Erfahrungen bzgl. Umsetzung von Technischen Aktionen (Rückrufen), werden i.d.R. 70-80% erreicht. Da ist nicht nur der Hersteller an der Umsetzung über sein Händlernetz alleine schuld, sondern auch die Fahrzeugbesitzer selbst, die trotz Anschreiben nicht in die Werkstatt kommen.

    Wird ein Rückruf gestartet, angeordnet von der Behörde oder freiwillig, liegt eine ausreichende Teilebereitstellung vor, so meine Erfahrung und davon gehe ich bei Genesis aus. Es liegt natürlich auch der Kapazität des Händlernetzes einen Rückruf umzusetzen. Diese Erfahrung, hat ja schon der eine oder andere von uns gemacht. Deshalb auch die 18 Monate zur "vollständigen" Umsetzung eines Rückrufes.

    Was vollständig bedeutet, ist ein eher weicher Begriff. In den USA, sind bei sicherheitskritischen Rückrufen externe Firmen eingebunden, die auf die Kunden zugehen, welche in Verzug sind mit dem Rückruf.

    Laßt mich noch mal was grundsätzlichen sagen zu einem Rückruf:

    - Zunächst muss das Problem im Feld, in Häufigkeit und Schwere bekannt sein.

    - Dann geht es um die Root Cause des Problems auf Basis von "Schadteilen", damit eine Abstellmaßnahme erarbeitet werden kann, was auch abgesichert werden muss. Evtl. sind mehrere Entwicklungsschleifen für die neue Maßnahme notwendig.

    - Liegt eine abgesicherte Abstellmaßnahme vor, dann muss eine Produktion aufgebaut werden inkl. dem Teileaufbau für den Rückruf.

    Wie Ihr daraus entnehmen könnt, kann vom ersten Feldproblem bis zum Rückruf leicht mehr als ein Jahr vergehen und das ist schon eher in einem Tankforce-Modus.

    Ergänzung: All diese Fragen stellen sich auch für den weltweiten ICCU-Rückruf von Hyundai, was auch ein gestuftes Umsetzungsvorgehen in den Ländern/ Regionen bedeutet. Das wird auch die Verkehrsbehörden priorisiert. Wie ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben habe, ist die südkoreanische Verkehrsbehörde sehr taff neben der amerikanischen Verkehrsbehörde NTSB, da ist unser KBA eher ein "Bettvorleger".

    i3s von 11/17 - 9/20

    ID.3 von 11/20 bis 10/23 (Privatleasing)

    GV60 Sport bestellt am 12.12.22, Übergabe am 21.6.23

    Einmal editiert, zuletzt von Karli ()

  • Sorry aber die Steilvorlage muss ich einfach annehmen 😏😁

    • es wäre ja auch tragisch, wenn du nicht der Überzeugung wärst mit deiner Meinung richtig zu liegen. Denn wenn du selbst nicht davon überzeugt bist - wie sollten es dann andere sein können? 🤔😁
    • wie kommst du zu der Annahme, "dass Überwachungsämter beim Hersteller nachfragen, bis wann habt ihr Lust, die Mängel zu behobenen? Bitte gebt uns innerhalb 10 Tagen Bescheid, dann schreiben wir eine Verfügung nach euerem Entwurf!" Die 18 Monate werden vom KBA vorgegeben, nach entsprechender Beurteilung der Gefahrenlage.
    • "Doch dann muss auch das Gefährdungspotential von den betreffenden Ämtern richtig beurteilen werden können" Traust du das dem KBA nicht zu? Immerhin gilt bei dieser Aktion: "Bekannte Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden = keine."
    • "Übertretungen müssen sofort, rigoros, mit einschneidenden Massnahmen und entsprechenden Bussen, die nicht aus der Portokasse beglichen werden können, geandet werden." Du rufst ja nicht zum ersten Mal nach einem "stärkeren Staat". Dem kann ich in gewissen Belangen sogar zustimmen, aber auf welcher Basis soll ein stärkerer Staat agieren? Immer neue Gesetze oder einfach besserer Vollzug? Wenn die gesetzliche Vorgabe dem Fahrzeug Hersteller 18 Monate einräumt, kann vor Ablauf der Frist kein Verstoss geahndet werden, denn es liegt kein Verstoss vor. Muss die Frist verkürzt werden? Wenn ja auch Basis von welcher Erkenntnis? Wir erinnern uns: "Bekannte Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden = keine."
    • Dein Abschweifen zur Atomenergie kommentiere ich, um halbwegs beim Genesis Thema zu bleiben lieber nicht
    • Das der Steuerzahler die Rechnung des "vorhersehbaren Desasters" dieser Rückrufaktion übernimmt war mir neu 🤔😁, von mir gibt es keinen Rappen dafür - ach so hatte ganz vergessen zu erwähnen, dass die Rückrufaktion bei meinerm Fahrzeug ja auch bereits durchgeführt wurde. Das könnte allerdings daran liegen, dass ich nich so wie Bazinga, seit Juni 23 darauf warte, dass jemand von Genesis das 48 Stundenversprechen eines wahrscheinlich nicht mehr für Genesis tätigen, und zum damaligen Zeitpunkt auch nicht zu soeiner Aussage befugten Mitarbeitenden, erfüllt.😏😁

    seit 20.10.23: MY23: "all in" bis auf digitale Außenspiegel mit 2x original 21" Komplettradsätzen und AHK. Die "letzte Limone" die in die Schweiz kam. ;)

    05.09.23 - 20.10.23 GV60 Sport+ MY22,

  • Sorry aber die Steilvorlage muss ich einfach annehmen 😏😁

    • es wäre ja auch tragisch, wenn du nicht der Überzeugung wärst mit deiner Meinung richtig zu liegen. Denn wenn du selbst nicht davon überzeugt bist - wie sollten es dann andere sein können? 🤔😁
    • wie kommst du zu der Annahme, "dass Überwachungsämter beim Hersteller nachfragen, bis wann habt ihr Lust, die Mängel zu behobenen? Bitte gebt uns innerhalb 10 Tagen Bescheid, dann schreiben wir eine Verfügung nach euerem Entwurf!" Die 18 Monate werden vom KBA vorgegeben, nach entsprechender Beurteilung der Gefahrenlage.
    • "Doch dann muss auch das Gefährdungspotential von den betreffenden Ämtern richtig beurteilen werden können" Traust du das dem KBA nicht zu? Immerhin gilt bei dieser Aktion: "Bekannte Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden = keine."
    • "Übertretungen müssen sofort, rigoros, mit einschneidenden Massnahmen und entsprechenden Bussen, die nicht aus der Portokasse beglichen werden können, geandet werden." Du rufst ja nicht zum ersten Mal nach einem "stärkeren Staat". Dem kann ich in gewissen Belangen sogar zustimmen, aber auf welcher Basis soll ein stärkerer Staat agieren? Immer neue Gesetze oder einfach besserer Vollzug? Wenn die gesetzliche Vorgabe dem Fahrzeug Hersteller 18 Monate einräumt, kann vor Ablauf der Frist kein Verstoss geahndet werden, denn es liegt kein Verstoss vor. Muss die Frist verkürzt werden? Wenn ja auch Basis von welcher Erkenntnis? Wir erinnern uns: "Bekannte Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden = keine."
    • Dein Abschweifen zur Atomenergie kommentiere ich, um halbwegs beim Genesis Thema zu bleiben lieber nicht
    • Das der Steuerzahler die Rechnung des "vorhersehbaren Desasters" dieser Rückrufaktion übernimmt war mir neu 🤔😁, von mir gibt es keinen Rappen dafür - ach so hatte ganz vergessen zu erwähnen, dass die Rückrufaktion bei meinerm Fahrzeug ja auch bereits durchgeführt wurde. Das könnte allerdings daran liegen, dass ich nich so wie Bazinga, seit Juni 23 darauf warte, dass jemand von Genesis das 48 Stundenversprechen eines wahrscheinlich nicht mehr für Genesis tätigen, und zum damaligen Zeitpunkt auch nicht zu soeiner Aussage befugten Mitarbeitenden, erfüllt.😏😁

    Zu Pkt. 1, Die Überzeugung zu haben mit meiner Meinung richtig zu liegen, bekomme ich immer wieder aufs Neue, immer wenn ich deine Kommentare lese!


    Zu Pkt. 2, Es ist nett, dass du meine Worte so ernst nimmst. Die Bedeutung von Ironie ist dir nicht bekannt, ich werde in Zukunft, bei solchen, für wenige eher schwerverständlichen Sätzen, die Bezeichnung ironisch gemeint in Klammer nachsetzen. So können weitere (gesuchte?) Missverständnisse vermieden werden. Ein kleiner Hinweis war auch, dass am Ende des Satzes stehende Fragezeichen. Dessen Bedeutung gehört jedoch zur Allgemeinbildung!


    Zu Pkt. 3, Ich traue dem KBA alles zu, darum haben sie ja den Abgasbetrug jahrelang nicht bemerkt!


    Zu Pkt. 4, Ein stärkerer Staat ist keinesfalls anzustreben. Doch die Gesetze die er erlässt taugen manchmal nicht allzuviel und werden mit (gewollt?) einladenden Lücken formuliert, sodass sie nur von korrekten Menschen befolgt werden. Hast du dich noch nie gefragt, warum der Dieselskandal überhaupt möglich war? Oder die Bankencrashs in CH? Siehst du, mit etwas nachdenken geht ein Licht auf!


    Pkt. 5, Das Abschweifen zur Atomenergie hat gewisse Parallelen und zeigt, wie wichtig es ist, dass alle Überwachungsstellen korrekt arbeiten und auch die gesetzliche Möglichkeit haben entsprechend wirksam zu sanktionieren. Daher müssen entsprechende Bussen eine Wirkung zeigen, einerseits bei der Firma und anderseits persönlich beim Verantwortlichen! Wieviel Busse musste die deutsche Automobilindustrie in DE bezahlen? 2'000 Euro? (ironisch gemeint) und wieviel in den USA, Milliarden? Der Käufer hat in DE viel verloren ohne Mitschuld und wurde nicht entschädigt.


    Bohrt in deinem Haus ein Handwerker ein Loch in die Bodenheizung dann sagst du, macht nichts, ich übernehme den Schaden. Du hast es ja nicht absichtlich gemacht. Der Dieselbetrug wurde wissentlich begangen. Siehst du nun den Unterschied?


    Wer übernimmt am Ende die Kosten all dieser Skandale? Am Ende bleibt alles beim Steuerzahler hängen, zu denen sicher auch du gehörst!


    Pkt. 6, Das der Steuerzahler für die Folgen der Rückrufe geradestehen muss hast du frei erfunden und steh nirgends in meinem Beitrag.
    Doch ich erkläre dir gerne die Zusammenhänge. Die meisten Desaster verursachen grosse Verluste bei den Aktionären und/oder es kommt zu Entlassungen. Dies wiederum verursacht mehr Arbeitslose. Für diese muss der Staat aufkommen und somit landen die Kosten am Ende beim Steuerzahler. Zu denen gehörst auch du (vermutlich), ausser du seiest Pauschal besteuert!


    Nun, da alles geklärt ist können wir von mir aufhören mit weiteren Diskussionen, die zu nichts führen. Aber ich bin gerne bereit auf weitere Fragen, die der Sachlichkeit dienen, zu antworten.