Preiserhöhung EnBW Vorteilstarif

  • Aber mal ganz ehrlich, auch jede herkömmliche Tankstelle hat andere Preise wie die nächste gleich um die Ecke.

    Und dort gelten zu verschiedenen Uhrzeiten auch zusätzlich noch andere Tarife.

    So gesehen wäre das für umsteigewillige Verbrennerfahrer keine große Umstellung.


    Aber ich weiß, was Du damit meinst und auch ich wäre für eine klarere Tarifstruktur, doch das bleibt Wunschdenken.

    Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Jeder Anbieter hat andere Kostenstrukturen, die sich im Verkaufspreis abbildet.


    Doch ständig wechselnder Preise, abhängig von Wochentag, Uhrzeit, Wetter, oder hat der CEO beim Golf verloren etc. ergibt nur den einen Sinn, den Preisvergleich möglichst zu be- oder ganz zu verhindern. Ich erachte dies als unseriöse Preisgestaltung und meide generell solche Firmen. Wenn jedermann so handeln würde, kommen diese wieder auf eine akzeptable Preisgestaltung zurück.

  • Was mir viel größere Sorgen macht ist nachfolgende Info des ADAC.

    Aktuelle Information zu ADAC e-Charge

    Die Kooperation mit EnBW im Rahmen von ADAC e-Charge endet zum 31.07.2024.

    Wenn Sie ADAC e-Charge bereits nutzen, ändert sich erstmal nichts: Ihre Ladekarte und die Nutzung der mobility+ App zu den bestehenden Tarifkonditionen werden bis dahin gewährleistet sein.


    Wir arbeiten bereits daran, Ihnen spätestens ab dem 01.08.2024 ein attraktives, faires und transparentes ADAC e-Charge Angebot mit einem neuen Kooperationspartner anzubieten.


    Details erhalten Sie hier demnächst.

    GV60 Sport MY22, Dark Grey/Glacier White, Atacama Copper Gloss, Technikpaket, Sitzpaket Komfort, ECM, AHK

  • Aber mal ganz ehrlich, auch jede herkömmliche Tankstelle hat andere Preise wie die nächste gleich um die Ecke.

    Und dort gelten zu verschiedenen Uhrzeiten auch zusätzlich noch andere Tarife.

    So gesehen wäre das für umsteigewillige Verbrennerfahrer keine große Umstellung.

    Klar, aber da steht weit sichtbar der Preis dran und du kannst mit jeder EC- oder Kreditkarte bezahlen.

    Ich habe gehört dass die sogar Bargeld nehmen….

  • So sieht's bei mir dann aus:


    Für Ihren Yello Autostrom Mobile Tarif mit der Kundennummer DE-XXXXXX gelten ab dem 05.06.2024 die folgenden Preise und Bedingungen:

    • EnBW-Ladestationen: weiterhin einheitlicher Preis von 51 ct/kWh
    • Andere Betreiber: variable Preise ab 59 ct/kWh, max. 89 ct/kWh

    An EnBW-Ladestationen laden Sie weiter zu gewohnt einheitlichen Preisen. Davon abweichend gelten für Ladevorgänge an Ladepunkten anderer Betreiber variable, individuell angegebene Preise, die mit dem Start des Ladevorgangs vereinbart werden. Der zum Zeitpunkt des Ladens für den ausgewählten Ladepunkt geltende Preis ist der EnBW mobility+ App zu entnehmen. Die Preise variieren von 59 ct/kWh bis max. 89 ct/kWh. Alle übrigen Tarifkonditionen gelten unverändert fort

  • Habe die Mail von EnBW heute auch bekommen. Die waren sowieso nur Plan B, aber es zeigt mal wieder, was falsch läuft in DE… Ich warte jetzt mal ab, was der ADAC ab 1.8. macht.

    Ärgerlich ist auch, daß Roaming Preise flexibel werden. Da kann man zur Säule fahren und muß dann noch in der App nachsehen, was es denn kosten würde. Tankstellen müssen per Gesetz die Preise sichtbar spätestens bei Einfahrt auf das Gelände anzeigen. Wieso auch nicht E-Betreiber?

    GV60 Sport Plus Hanauma Mint mit allem außer Digitalen Außenspiegeln

    Best. 15.02.2023, Prod. 20.04.2023, Ausl. 20.07.2023

  • Habe die Mail von EnBW heute auch bekommen. Die waren sowieso nur Plan B, aber es zeigt mal wieder, was falsch läuft in DE… Ich warte jetzt mal ab, was der ADAC ab 1.8. macht.

    Ärgerlich ist auch, daß Roaming Preise flexibel werden. Da kann man zur Säule fahren und muß dann noch in der App nachsehen, was es denn kosten würde. Tankstellen müssen per Gesetz die Preise sichtbar spätestens bei Einfahrt auf das Gelände anzeigen. Wieso auch nicht E-Betreiber?

    Ganz einfach, die haben keine Lust dazu!

  • Sieht alles nach einem klassischen Selbstläufer aus.

    Die E-Auto Verkäufe brechen dramatisch ein, die Ladesäulenbetreiber verspüren wenig Drang weiter zu expandieren, erhöhen aber an den vorhandenen Säulen die Preise um Geld zu verdienen.

    Dieses Umfeld sorgt dafür dass noch weniger E-Autos verkauft werden.

    Läuft….

  • Es wird nicht besser - leider.😏

    Die ADAC e-charge Ladekarte in Kombination mit EnBW besitze ich seit 2021. Seitdem habe ich gefühlt nur 5x damit geladen, und wenn dann auch nur auf Reisen.

    Meine bevorzugte Ladekarte war bis zur Preisanpassung Anfang 2024, Ionity.

    Inzwischen lade ich auf Reisen mit der Ladekarte von den Stadwerken (5€ GG p. Monat) DC für 48 cent/kwh an gängigen Ladesäulen von EnBW, Ionity, Aral Pulse, Shell Recharge, Pfalzwerke usw.

    Der Spass hat aber vermutlich auch bald ein Ende.😆



    Aktuell

    Mustang Mach-e AWD ER bis 09/22

    Genesis GV60 Sport seit 10/22

  • Habe die Mail von EnBW heute auch bekommen. Die waren sowieso nur Plan B, aber es zeigt mal wieder, was falsch läuft in DE… Ich warte jetzt mal ab, was der ADAC ab 1.8. macht.

    Ärgerlich ist auch, daß Roaming Preise flexibel werden. Da kann man zur Säule fahren und muß dann noch in der App nachsehen, was es denn kosten würde. Tankstellen müssen per Gesetz die Preise sichtbar spätestens bei Einfahrt auf das Gelände anzeigen. Wieso auch nicht E-Betreiber?

    Weil den Ladestromanbietern das vom Gesetz her in DE so erlaubt wurde. Vermutlich waren die Lobbyisten hier sehr erfolgreich.


    Preisangabenverordnung:

    § 14 Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser

    (1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den Arbeits- oder Mengenpreis im Angebot oder in der Werbung anzugeben.
    (2) Wer an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt Verbrauchern das punktuelle Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach der Ladesäulenverordnung anbietet, hat beim Einsatz eines für das punktuelle Aufladen vorgesehenen Bezahlverfahrens den für den jeweiligen Ladepunkt geltenden Arbeitspreis an dem Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe anzugeben. Die Preisangabe hat mindestens zu erfolgen mittel

    1.eines Aufdrucks, Aufklebers oder Preisaushangs,
    2. einer Anzeige auf einem Display des Ladepunktes oder
    3. einer registrierungsfreien und kostenlosen mobilen Webseite oder Abrufoption für eine Anzeige auf dem Display eines mobilen Endgerätes, auf die am Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe hingewiesen wird.
    Wird für das punktuelle Aufladen von Verbrauchern ein webbasiertes System verwendet, so hat der Anbieter den Arbeitspreis für das punktuelle Laden über dieses webbasierte System spätestens vor dem Start des Ladevorgangs anzugeben.

    (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 zusätzlich leistungsabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe der Angabe des Arbeits- oder Mengenpreises oder des Ladepunktes anzugeben.
    (4) Als Mengeneinheit ist für die Angabe des Arbeitspreises bei Elektrizität, Gas und Fernwärme 1 Kilowattstunde und für die Angabe des Mengenpreises bei Wasser 1 Kubikmeter zu verwenden.

    GV60 Sport +++ Mauna Red +++ bestellt am 16.06.2022 +++ ausgeliefert am 3.12.2022 +++