Die Wallbox ist dann öffentlich wenn man diese anderen, nicht namentlich bekannten, Personen zur Verfügung stellt. Laut Bundesnetzagentur reicht keine Garageöffnung von 1 Minute täglich, gleichwohl kann man aber Öffnungszeiten festlegen. Weiterhin muss die Wallbox LSV konform sein, bedeutet vielmehr ein geeichter Zähler oder MID konform.
Es gibt Wallboxen welche die Anforderungen erfüllen und diese können öffentlich betrieben werden. Ich habe zwei SMA Wallboxen welche die Anforderungen erfüllen und für fremdes laden habe ich extra die 10m Kabel genommen. Auf meinem Vorplatz können gerne fremde Personen ihr Auto laden wenn die möchten.
Ich melde meine beiden Wallboxen als öffentlich, Adresse wird als nicht veröffentlicht im Antrag vermerkt, Öffnungszeiten sind mittags zum peak an Wochentagen, Anmeldevorgang durch klingeln an der, natürlich kostet das Laden und orientiert an den EnBW Tarifen.
Die Erträge laufen in meinem angemeldeten PV Gewerbe mit und sind eher marginal.