Sobald das Dokument in den Händen eines anderen ist wird dieser rechtlich sofort "Besitzer" des Dokuments und damit klassifiziert sich auch die Weitergabe.
Ich zeige hier nur auf warum DAD hier so gehandelt hat. In der Realität redet man freundlich mit den Leuten und viele biegen sich die Situation dann so zurecht das die Dinge erledigt werden, auch wenn man sich dann nicht an die Gesetze gehalten hat.
Das PAuswG ist das Aushängeschild was schief laufen kann wenn der Gesetzgeber ein analoges Dokument mit einem digital Chip versieht und diesen vor Zugriffen schützen möchte. Nein, wir verlassen uns da nicht auf Secrity by design sondern darauf das dieses Dokument NIEMALS in andere Hände gelangt. Geht halt an der Realität vorbei und wird von niemandem eingehalten.
Direkt nach der Einführung des nPA war das PAuswG noch so gestaltet das man nicht mal einem Polizisten den Ausweis geben durfte, also bei der Polizeikontrolle nur hinhalten und er darf ihn nicht mitnehmen... Das hat der Gesetzgeber dann korrigiert nach dem es Beschwerden gab.