Beiträge von evrene

    Abschliessend nun das Ergebnis der Untersuchung durch das Bundesamt für Strassen (Astra).

    Da auch aus Deutschland einige Meldungen über das Verhalten eingetroffen sind, wurden dies zusammen mit einer zuständigen Stelle in einem EU Land weiter analysiert.

    Folgende Regelung besteht:
    Die massgebenden Bremsvorschriften der UN-Regelung Nr. 13H schreiben vor, dass ab einer Verzögerung von 1,3 m/s2 ein Auslösen des Signals zur Aktivierung der Bremsleuchten erfolgen muss. Unterhalb von 1,3 m/s2 darf eine Auslösesignal erfolgen, dabei ist keine Mindestverzögerung vorgeschrieben.

    Genesis hat zu dem Sachverhalt eine Stellungnahme abgegeben, die scheinbar (liegt mir nicht im Original vor) im wesentlichen so lautet:
    Laut Genesis wird selbst in der Rekuperationsstufe 0 rekuperiert, d.h. es findet selbst in dieser Stufe ein Bremsvorgang statt. Aufgrund der Vorschriftenlage darf ab jeder Verzögerung von > 0 m/s2 ein Auslösen des Bremsleuchtensignals erfolgen und dieses auch bestehen bleiben, solange eine Verzögerung erfolgt.


    Aussage vom zuständigen Amt:
    Die Funktionalität der Bremsleuchten ist damit als den Vorschriften entsprechend zu betrachten.


    Ob bei der Untersuchung nur die Stellungnahme vorlag, oder aber auch ein Fahrzeug für eine eingehende Prüfung zur Verfügung stand, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Aber was ich sagen kann: Einen derartigen an Unprofessionalität nicht zu übertreffenden Blödsinn habe ich noch nie aufgetischt bekommen.


    Im Grunde stimmt es ja schon, weil ein PSM-Motor ja immer als Generator mitläuft, wenn er nicht bestromt oder wie an der Vorderachse entkoppelt wird.

    Das würde in aller Konsequenz ja dann so sein müssen, dass das Fahrzeug bergab nicht schneller werden dürfte, oder aber die Bremsleuchten auf Reku 0 immer angehen müssten, sobald ich den Fuss vom Powerpedal nehme. Das ist aber nicht so, und jeder der einen Genesis MY23 fährt weiss selber, dass wenn man z.B. bei 50 km/h die Reku von 0 auf 1 stellt, eine echte (geringe) Verzögerung stattfindet, aber die Bremsleuchten noch nicht aufleuchten, da der Beschleunigungssensor die Schwelle noch nicht überschritten hat.


    Ich gehe davon aus, dass die meisten aber das Fahrzeug im i-Padel fahren und das nicht einmal bemerken. Da pendelt man ja sowieso immer zwischen negativer und positiver Beschleunigung, es sei denn man trifft den Punkt mit dem Powerpedal so exakt, dass das Fahrzeugt segelt. Aber auch da bleiben bei mir die Bremsleuchten an.


    Ich habe viele Stunden damit verbracht, unterschiedlichste Bedingungen zu analysieren und auch mittels OBD die Zustände der Sensoren ausgewertet.

    Mein Fazit:
    Die Stellungnahme von Genesis ist das Papier nicht Wert!


    Und noch einmal möchte ich festhalten, dass ich den GV60 nicht mehr hergeben würde. Das Auto ist wirklich toll!


    Aber ich würde von einem solchen Konzern doch ein etwas professionelleres Verhalten erwarten.

    So erscheinen sie mir doch sehr ignorant gegenüber Meldungen zu sein, die Softwarefehler betreffen, so wie z.B. der nicht speichernde "Intelligente Support" des Fahrersitz, oder auch der Amazon Music Service, der einfach mit einem Update dazugekommen ist ohne eine Möglichkeit, diesen zu deaktivieren, wenn man kein Abo hat, oder aber in einem Land wohnt, wo dieser nicht einmal verfügbar ist. Da ich in Grenznähe wohne muss ich etwas alle 3 Tage die unnötige Meldung wegdrücken. Es wäre so einfach, aber man wird als Kunde nicht gehört.

    Wenn es beim ersten Mal nicht klappt, warte ich die Fehlermeldung ab (ca. 1 min) und versuche es danach wieder. Manchmal klappt es irgendwann, oder ich muss zu Arbeit und ins kalte Auto sitzen. Und ja, irgendwie ärgerlich weil es nur zu 50% geht. Und nein, den Status zu aktualisieren hilft bei mir nicht wirklich.

    Habs, danke Euch.

    Aber er kann auch dann nur auf Strassen, die er kennt. In meinem Fall konnte er den Punkt nicht auf das gewünschte Ziel setzen, weil er dort den erlaubten befahrbaren Teil bis zum Parkplatz nicht als solches hinterlegt hat. Das ist jedenfalls meine Vermutung. Im Auto auf dem Navi hat es aber funktioniert.

    Ich habe zu diesem Thema nochmals eine Frage:

    Ich schaffe es nicht, in der App-Karte einen beliebigen Punkt anzuwählen. Er gibt mir nur Suchziele frei, die er findet. Ich kann dann zwar in der Map navigieren und sehe genau die Stelle wo ich hin möchte, kann aber kein Flag zum senden setzen.

    Hat das jemand geschafft, oder geht das nur im Auto auf dem Screen?

    Hallo zusammen,

    Wie ich hier im Forum auch schon oft gelesen haben, kommt bei vielen von Euch auch ab un an die Meldung dass der Dienst "Amazon Music" nicht verfügbar sei.


    Wenn Ihr die Meldung auch schon bekommen hat, würde ich dazu einmal folgendes interessieren:
    - Welche Version der Software habt Ihr?
    - Wenn diese Meldung erscheint, befindet sich das Fahrzeug in der näher einer Grenze zu einem EU Land, wo der Dienst verfügbar wäre?

    Bei mir sieht es wie folgt aus:
    - GV60 MY23
    - Wohnhaft in CH
    - Software-Stand vom November 2023
    - Wohne in der nähe zu DE und bin auch öfters in der Nähe zur französischen Grenze