Ich habe dieses Dokument über meinen GPA erhalten. Hatte zu niemand anderem bei Genesis einen Kontakt, weshalb ich Dir da nicht weiterhelfen kann.
Nach Aussage meines GPA folgte dieses Dokument nach Rücksprache mit dem Entwicklungssitz in Deutschland - und ich habe das Dokument erst nach dessen Freigabe erhalten. Für die Echtheit bürgt eine mit Kugelschreiber ausgeführte Unterschrift samt Firmenstempel (auf dem Scan etwas schwierig vom Druck auseinanderzuhalten).
Korrekt: Wenn an die Typgenehmigung gekoppelt, ist's für alle gleich, bei denen die Typgenehmigung von Bedeutung ist.
Für mich zählt, dass ein Mitarbeiter von Genesis mit Zugriff auf einen Firmenstempel in Vertretung der Abteilung Homologation unterschrieben hat.
Die Aussage Deines GPA "liegt beim Amt zur Prüfung vor" ist seltsam. Der Hersteller garantiert für sein Zubehör - bei der kleinsten Unsicherheit/Gefahr, würde der Hersteller es dem Amt nicht vorlegen. Wenn etwas beim Amt zur Prüfung vorliegt, sind die Tests bereits (erfoglreich) gelaufen. Sonst würde der Hersteller es dem Amt ja nicht vorlegen 
Zu Deinem Post davor:
Da kann ich Dir jetzt nicht weiterhelfen, da ich es für Dich Recherchieren müsste, wie's in Deutschland läuft. Grundsätzlich sollte es keine "Einzelnabnahme" beim TÜV sein, sondern das "bloße Nachtragen" von nachträglichen Ergänzungen zum COC-Papier. Wenn der TÜV das nicht macht, wenn er es (noch) nicht in einer Datenbank hat, wäre interessant, ob man in D damit zur Zulassungsstelle direkt gehen kann und die einem einen neuen Fahrzeugschein mit den weiteren Reifengrößen ausstellen. Der Link hier https://www.bussgeldrechner.org/tuning/teilegutachten.html behandelt zwar nur Zubehör allgemein, geht aber über die verschiedenen Dokumente ein - vielleicht hilft das etwas zum Auseinanderhalten!?
Sonst würde ich jetzt vorschlagen einfach etwas zu warten.
Dann klärt sich dies mit der Zeit von allein und man hat nicht mit den Hürden der "Early-GV60-Adopter" zu kämpfen 