In derselben Situation nicht, weil kein Neuwagen, aber über einen eigenen Gutachter hatte ich vor der Reparatur eine Unfallwagenwertminderung in vierstelliger Höhe feststellen lassen, die inklusive der Gutachterkosten dann von der gegnerischen Versicherung übernommen werden sollte. Diese weigerte sich zuerst, gab aber sofort nach dem ersten Brief vom Anwalt nach und musste dann auch noch dessen Kosten übernehmen. Ersatzwagenkosten wurden auch von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.
Mindestens die Wertminderung solltest du geltend machen, falls du den Unfallwagen behältst. Und auf jeden Fall nach der Reparatur von einem Gutachter gründlich prüfen lassen ob noch irgendwelche reparierbaren Schäden zu finden sind.
Für den Neuwagen würde ich prüfen ob du bei deiner Versicherung einen Neuwagenpreisschutz abgeschlossen hast. Ich hatte gelesen du wärst bei der HUK Coburg unterwegs?
Bei HUK Coburg gibt es den Zusatz "KASKO Plus", der 36 Monate lang Neupreisentschädigung bietet; im Standardfall sind es je nach Tarifstand wohl 6-24 Monate. Ich hab eben mit einem Berater telefoniert und er meint er wär sich sicher, dass es grundsätzlich möglich sein müsste die Differenz zwischen dem, was die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt und dem, was der tatsächliche Wiederbeschaffungswert wäre, von der HUK kriegen zu können; man müsste dann nur mit einer SF-Abstufung leben (ich glaube etwa SF 10 weniger).
In jedem Fall meinte er, dass man mit der Schadenregulierungsabteilung darüber sprechen sollte. Denen sagen was man von der Unfallgegnerversicherung bekommt und was der Wiederbeschaffungswert wäre.
Alles was ich durch "normale" Rechtsprechung im Netz so finde spricht davon, dass der Restwert des kaputten Wagens abgezogen werden muss; es sei denn die Versicherung stimmt zu den Wagen an sich zu nehmen und selbst zu veräußern; dann kriegt man den Neuwert. Aber nicht den Wiederbeschaffungswert. Ich denke ohne zusätzliche Leistungen, etwa durch deine Autoversicherung, wirst du leider nicht um eine Differenz zum Wiederbeschaffungswert kommen.