Beiträge von Chiaki

    Und es zählt immer der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses.

    Sehe ich nach meinem Rechtsempfinden nicht so, wenn eine Bestellung de-facto nicht möglich ist, weil für den alten Preis eine Bestellsperre verhängt wurde, die mit dem Preisanstieg begründet wurde.

    Jetzt habe ich erst einmal erfahren, das die Werkstatt, die Genesis Vertragswerkstatt ist, und zu der das Auto geschleppt werden soll, gar keine Rahmenreparaturen macht. Es bleibt spannend...

    Interessant. Es stand ja im Raum ob so eine tiefgreifende Reparatur in Deutschland überhaupt schon möglich ist. Wenn es schlicht nicht geht hast du womöglich tatsächlich einen Totalschaden und gar keine Wahl.


    Das wäre schon heftig und eventuell ein Fall für die Presse.

    In derselben Situation nicht, weil kein Neuwagen, aber über einen eigenen Gutachter hatte ich vor der Reparatur eine Unfallwagenwertminderung in vierstelliger Höhe feststellen lassen, die inklusive der Gutachterkosten dann von der gegnerischen Versicherung übernommen werden sollte. Diese weigerte sich zuerst, gab aber sofort nach dem ersten Brief vom Anwalt nach und musste dann auch noch dessen Kosten übernehmen. Ersatzwagenkosten wurden auch von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.

    Mindestens die Wertminderung solltest du geltend machen, falls du den Unfallwagen behältst. Und auf jeden Fall nach der Reparatur von einem Gutachter gründlich prüfen lassen ob noch irgendwelche reparierbaren Schäden zu finden sind.


    Für den Neuwagen würde ich prüfen ob du bei deiner Versicherung einen Neuwagenpreisschutz abgeschlossen hast. Ich hatte gelesen du wärst bei der HUK Coburg unterwegs?

    Bei HUK Coburg gibt es den Zusatz "KASKO Plus", der 36 Monate lang Neupreisentschädigung bietet; im Standardfall sind es je nach Tarifstand wohl 6-24 Monate. Ich hab eben mit einem Berater telefoniert und er meint er wär sich sicher, dass es grundsätzlich möglich sein müsste die Differenz zwischen dem, was die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt und dem, was der tatsächliche Wiederbeschaffungswert wäre, von der HUK kriegen zu können; man müsste dann nur mit einer SF-Abstufung leben (ich glaube etwa SF 10 weniger).

    In jedem Fall meinte er, dass man mit der Schadenregulierungsabteilung darüber sprechen sollte. Denen sagen was man von der Unfallgegnerversicherung bekommt und was der Wiederbeschaffungswert wäre.

    Alles was ich durch "normale" Rechtsprechung im Netz so finde spricht davon, dass der Restwert des kaputten Wagens abgezogen werden muss; es sei denn die Versicherung stimmt zu den Wagen an sich zu nehmen und selbst zu veräußern; dann kriegt man den Neuwert. Aber nicht den Wiederbeschaffungswert. Ich denke ohne zusätzliche Leistungen, etwa durch deine Autoversicherung, wirst du leider nicht um eine Differenz zum Wiederbeschaffungswert kommen.

    Die Haftpflichtversicherung zahlt den Neupreis, solange die Erstzulassung weniger als 30 Tage her ist und die Laufleistung noch sehr niedrig ist (<1000km). Siehe auch https://www.adac.de/news/schadenersatz-neuwagenpreis-unfall


    Als Neupreis gilt dabei der Preis ohne Abzug der Umweltprämie. Eine eventuelle Preiserhöhung sollte der Anwalt prüfen.

    Sehr guter Hinweis, sollte man auf jeden Fall in Betracht ziehen. Dass der gesamte Preis ohne Abzug des BAFA Bonus gezahlt werden müsste leuchtet ein; immerhin will die BAFA ihre Kohle zurück wenn der Wagen nicht mindestens 6 Monate auf den Antragsteller zugelassen war.

    Ja, dann müsste ich erst einmal meine Vollkasko in Anspruch nehmen...

    Morgen rufen ich den Anwalt an, und dann schauen wir mal... Allein sollte man das bei einen so neuen Auto das nicht machen, das stimmt.

    In jedem Fall viel Erfolg bei der Schadensregulierung und hoffentlich kann Genesis bei dir eine Ausnahme machen und dir einen GV60 als Ersatzwagen geben bis die Reparatur abgeschlossen ist.

    Wieso sollte ich meine Versicherung in Anspruch nehmen? Ich bin gestanden... Es wird ja über die Haftpflicht des Auffahrenden abgewickelt...

    Für den Fall, dass sich die gegnerische Versicherung weigert eine Unfallwagenwertminderung zuzugestehen.


    Hatte dasselbe Problem als mir jemand in meinen parkenden Wagen vor ein paar Jahren reingefahren ist; dank der Neupreisentschädigung (bzw. ähnlicher Leistungsmerkmale) kam meine Versicherung dafür erstmal auf und begab sich von selbst in Rechtsstreit mit dem Unfallgegner.


    Dass einem oft mehr zusteht als die reine Reparatur ist vielen Unfallopfern manchmal nicht klar.