Beiträge von PeterM

    Ich finde es gut, dass Du deine Ansprüche bei Genesis geltend machst und wünsche dir viel Erfolg, denn nur so kann für dich endlich Klarheit in die Sache gebracht werden. :thumbup:

    Dankeschön! Ob es Klarheit bringen wird, werden wir sehen. Wie schon an anderen Stellen geschrieben, werde ich aufaddieren und dann irgendwann entscheiden, ob sich der Aufwand loht, denn selbst bei aussichtsreicher Prognose ist natürlich immer ein Klagerisiko verbunden und vor allem ist der Zeitaufwand für die Klage nicht erstattbar.


    Zum Begriff "Fixpreise" => ist so von Dir gewählt, Genesis hat m.W. nirgends von "Fixpreisen" gesprochen

    "Fix" tatsächlich nicht, aber doch fix klinged:

    - "EIN äußerst günstiger Ladetarif"

    - "DIESEN" Tarif

    - Wenn ... dann zahlen Sie die in "DIESER" Preisliste aufgeführten Tarife

    - um DEN bevorzugten Tarif zu erhalten


    bereits in einem anderen social media Kanal (gell Peter? ;) ) erwähnten Meinungsäusserung,

    Ah, jetzt schließt sich ein Kreis ;)

    Ich sehe jedoch nirgends einen verbindlichen Hinweis, dass Genesis als Ladestromanbieter auftrat. Demnach konnte Genesis auch keine verbindlichen Preise für ein Produkt/eine Sache (dass Genesis gar nicht verkaufen kann) kommunizieren

    Das Kind heißt "Genesis Charging". Aber selbst wenn es nicht so heißen würde: natürlich kann ein Werbeversprechen auch bindend sein, wenn andere Dienstleister involviert sind. Wenn jemand ein Produkt bewirbt mit "Zu diesem Fisch bekommen Sie noch ein kostenloses Fahrrad dazu", dann ist der Anbieter sowohl für den Fisch, als auch für das Fahrrad in der Pflicht, auch wenn er selbst nur Fischer und nicht Fahrradhersteller ist.


    Genesis garantiert Ihnen 5 Jahre vergünstigten Ladestrom an Ionity HPC Ladern. Der Tarif beträgt €0.25/kWh, weitere Details entnehmen Sie bitte der Website des Ladestrom Vertragspartners.

    So wurde das gerade nicht kommuniziert. Genau der Satz bei Genesis zeigt das doch perfekt:

    "Bitte beachten Sie, dass die Preistabelle nur für das IONITY-Ladenetz gilt. Für alle anderen Betreiber von Ladepunkten gelten die Preise, die auf der Shell-Website angegeben sind."


    Die Preistabelle gab und gibt es nur bei Genesis. Weder auf der Website von Ionity, noch von Shell war jemals der Genesis-Tarif zu finden. Und Genesis hat einen nur für Nicht-Ionity-Ladepunkte auf die Shell-Website verwiesen.


    Ich stimme mit allen nun Unzufriedenen überein, dass, man in die erste, so. bzw. so ähnlich gemachte Aussage, man natürlich die 2., als Erwartungshaltung hineininterpretieren konnte

    Insbesondere, wenn man obiges Zitat und nicht deine Interpretation berücksichtigt. Aber selbst bei deiner anderen Aussage bist du ja noch der Meinung, dass man es falsch verstehen könnte.

    Preisangaben müssen - in Deutschland - eindeutig formuliert werden (Preisangabenverordnung), Missverständnisse gehen zu Lasten des Anbieters.



    Und klar ist allemal: Genesis und viele Genesis-Mitarbeiter sind auch davon ausgegangen, dass der Preis fix für 5 Jahre ist. Das erkennt man unabhängig von den Berichten, dass einzelne Mitarbeiter sich so geäußert haben.


    Es gibt ja Presseberichte und Videos, die genau nahelegen, dass die Preise für 5 Jahre gelten. Mit Sicherheit ist die Genesis-PR-Abteilung über jede dieser Erscheinungen informiert, es hat sich aber niemand bemüßigt gefühlt da zu intervenieren und eine Korrektur im Video-Test oder im Artikel zu fordern. Das ergibt einfach keinen Sinn, wenn es von Genesis anders gewollt gewesen wäre.


    Überhaupt ergäbe es keinen Sinn eine feste Tabelle abzudrucken, wenn man denn das Konzept gehabt hätte, dass Shell die Preise bestimmt und jederzeit beliebig ändern kann. Das wäre vorsichtig gesagt ziemlich doof gewesen.

    Wo finde ich den von dir zitierten Satz?


    Hallo Thomas,


    Der Satz findet sich unterhalb der Tabelle der Fixpreise, z.B. hier:


    LEICHTER LADEN: NEUES GENESIS CHARGING PROGRAMM FÜR FAHRER VON ELEKTROAUTOS
    Umfassende, einfache und stressfreie Ladelösung für zu Hause und unterwegs Zusammenarbeit mit Shell Recharge Solutions Shell Recharge App, Ladekarte und…
    www.genesisnewseurope.com


    Tatsächlich wird dadurch sogar heute noch auf die Fixpreise hingewiesen.


    Und sonst gibt es auch immer noch das hier oft schon erwähnte PDF, dass zwischenzeitlich allerdings von Genesis verändert wurde.

    2024-01-07 14_45_56-Start.png


    Viele Grüße

    Peter

    Apropos Thema "Ionity Preiserhöhung" ;)


    Ich melde übrigens meine Ansprüche bei Genesis an, wer seine Ansprüche nicht verlieren will, kann sich ja überlegen das ähnlich zu machen. Und wer die Genesis-Kommunikation und Werbeversprechen toll und super findet, kann sich ja überlegen das einfach zu ignorieren.


    2024-01-07 14_24_15-Start.png

    Netzentgelte nicht, aber es gab ja die Strompreisbremse, die sich die Ladesäulenbetreiber alle selber eingesteckt haben und die fällt ja jetzt weg.

    Vielleicht ist auch das der Grund?

    Vielleicht war die Subvention des Ladepreises damit zum Teil gedeckelt und jetzt passt deren Rechnung nicht mehr?

    Das halte ich für unwahrscheinlich, dass sie geglaubt haben, dass die Strompreisbremse 5 Jahre Bestand haben wird. Zudem wurde sie erst nach dem Genesis-Charging-Versprechen eingeführt.

    erhöhten Preise danken wir ja auch der Regierung (Wegfall Förderung Netzentgeld). Da kann Ionity auch nichts für.

    Ionity nicht, aber Genesis. Zum Zeitpunkt des 0,25 € Versprechens waren Verwerfungen am Strommarkt bereits vorhanden und auch für die Zukunft absehbar. Im Gegenteil haben sich die Preise eher besser als vor einem Jahr noch zu erwarten war entwickelt.

    Es sind dort nun natürlich die neuesten gültigen Versionen der Nutzungsbedingungen und der AGB verlinkt, das dürfte aber in Bezug auf die freie Tariffestsetzung keinen Unterschied machen.

    In den Shell-Recharge AGB findet sich kein Passus zu den "fixen" Genesis-Charging Tarifen, insofern sind die nicht sonderlich relevant. Zudem gilt nach wie vor, dass ein Preisversprechen nicht durch die AGB zunichte gemacht werden kann. Zumindest nicht in D, mit CH Verbraucherrecht kenne ich mich nicht aus.

    Letztendlich schreibt Genesis in allen Ihren Dokumenten und sogar mehrfach, dass der Vertrag zwischen Shell Recharge und dem Kunden zu Stande kommt und Genesis lediglich Vermittler dieser Leistung ist.

    Ganz so einfach kann Genesis es sich nicht machen, immerhin haben sie dem Kind den Namen Genesis-Charging gegeben. Auch für Erfüllungsgehilfen kann für den Verkäufer eine Verpflichtung entstehen und ist es nach Auffassung meiner Anwältin auch. Auch normale Händler - oder auch Makler - sind nicht immer direkte Anbieter von Leistungen, aber dennoch voll in der Haftung für ihre Aussagen, die ggfs über die des Herstellers oder Dienstleisters hinausgehen. Sonst könnte man ja mit einem einfachen Trick versprechen was man will, ohne Folgen. Verbraucher werden in D extrem gut geschützt.

    Meine Garage hat eine kleine Kante (1,5 cm hoch) in der Einfahrtstür und das Fahrzeug kommt ohne Probleme aus der Garage, aber scheitert an den 1,5 cm bei der Einfahrt in die Garage.

    Ah, geht das nicht nur mir so. Ich muss in einen Autoaufzug und da gibt es auch oft so ca. 1 cm Niveau-Unterschied und dann greift der Notbremsassistent ein und der Wagen lässt sich dann nur durch beherztes Strompedal durchdrücken überzeugen weiter zu fahren.

    zu "und nein, Werbung ist nicht bindend, selbst wenn sie schriftlich ist."


    Ich will das jetzt nicht zu sehr ausführen, aber u.a. im BGB ist das geregelt. Ggfs greifen noch andere Vorschriften. Selbst ein Ausschluss in den AGB wäre oft nicht zulässig.


    »Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren.


    Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.«


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html


    Oder konkret zu Werbung:

    IMG_2435.jpg

    So so…du scheinst ja mächtig verärgert zu sein, wenn ich so deine letzten Posts lese und du auf diese Weise reagierst.

    Ja, langsam nervt es tatsächlich. Ich bin bisher der einzige, der einen echten Juristen - kostenpflichtig - beauftragt hat und das relativ eindeutige Ergebnis wird ignoriert und mit offensichtlich nicht haltbaren Vermutungen bestritten.


    Ich verstehe die Motivation auch nicht, vielleicht ist das das Problem. Warum willst du unbedingt, dass Genesis mit ihrer Kommunikation im Recht ist? Willst du mit unwahren Werbeaussagen über den Tisch gezogen werden und wünscht dir, dass das legal und normal ist? Ich verstehe es echt nicht.