zu "und nein, Werbung ist nicht bindend, selbst wenn sie schriftlich ist."
Ich will das jetzt nicht zu sehr ausführen, aber u.a. im BGB ist das geregelt. Ggfs greifen noch andere Vorschriften. Selbst ein Ausschluss in den AGB wäre oft nicht zulässig.
»Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren.
Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.«
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html
Oder konkret zu Werbung:
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