Denn daraus liest man entweder ab:
Und wie auch schon oft gesagt gibt es einen Grundsatz: unklare Äußerungen gehen im Zweifel zu Lasten des gewerblichen Verkäufers.
Denn daraus liest man entweder ab:
Und wie auch schon oft gesagt gibt es einen Grundsatz: unklare Äußerungen gehen im Zweifel zu Lasten des gewerblichen Verkäufers.
Ich bekomme jede Woche schriftliche Werbung in der ich eine Ferienreise oder ein Auto gewonnen habe!
Wo kann ich all dies abholen?
a) Das ist unlauterer Wettbewerb und lässt sich abmahnen.
b) Wenn du nichts zahlst, entsteht dir allerdings kein Schaden und dementsprechend hat du auch keinen Anspruch (dafür aber die Mitbewerber dieses Anbieters). Ein komplett anders gelagerter Fall als dieser hier mit einer erheblichen Kaufsumme für unsere GVx0.
Das steht im technischen Datenblatt und nicht im Vertrag und die Leistung zusätzlich im Fahrzeugausweis und nein, Werbung ist nicht bindend, selbst wenn sie schriftlich ist.
So viel Meinung, so wenig Wissen.
Es ging darum, dass auf der Webseite in der Preisliste ein "Stand der Preise" ausgewiesen ist.
Das ist weder in der PR Mitteilung, noch in meinem damaligen PDF von Genesis der Fall, passt hier also überhaupt nicht.
Ich bitte alle hier im Forum vertretenen Genesis Kunden, die Passage aus ihren Kaufverträgen zu posten, in denen irgendetwas, über die Übernahme der Ionity Passport Grundgebühr hinaus geschrieben steht, dass ein Laden bei Ionity für 5 Jahre zu € 0.25 zugesichert wird.
Dann poste du doch den Passus im Vertag, in dem dir die Booster-Funktion oder die PS Zahl zugesichert wird.
Es steht nicht alles im Vertrag, schriftliche Werbung ist - natürlich - ebenso bindend.
Ein Aspekt ist übrigens auch, dass auch in der Presse über den 0,25€ / kWh Preis - für 5 Jahre(!) - berichtet wurde. Wäre dieser Eindruck nicht im Sinne von Genesis gewesen, hätten sie direkt nach den ersten Berichten überdeutlich darauf hindeuten müssen, dass das ein Missverständnis ist und die Preise gar nichts mit Genesis zu tun haben, sondern rein von Ionity erwürfelt werden.
Daher traue ich eher einer Anwaltsmeinung, wenn der weiß, dass er damit eh kein Geld verdienen kann und ich ihn jahrelang kenne. Denn das ist zumindest meiner Erfahrung nach eine ehrlichere Meinung, als bei einem, den ich nicht kenne und der vielleicht nur Geld verdienen will.
Ich habe in den vergangenen Jahren mehr als 300 Rechtsfälle betreut, quer durch alle Instanzen, 1 Fall bis zum EuGH. Ich kann Anwälte ganz gut einschätzen, kann ich dir versichern, aber Danke für die Belehrung.
Das was du sagst, kann ich so gar nicht bestätigen, im Gegenteil wurde sehr oft betont, welche Unsicherheiten in der Beurteilung liegen.
So eindeutige Aussagen wie in diesem Fall sind für Anwälte nicht ohne eigenes Risiko, insbesondere gegenüber einem Verbraucher und werden sicher nicht inflationär gebraucht. Anwälte leben inzwischen von Bewertungen und Rezensionen, wer nicht dumm ist verspricht nicht, was er nicht denkt halten zu können.
Aber zurück zur Sache: Was hat dein Stammtisch-Anwalt denn konkret in Bezug auf die Preisangabenverordnung in diesem Fall gesagt? Warum genau denkt er, dass sie keine Anwendung findet?
Daher weiß ich nicht, was dein Anwalt für Fakten bekommen hat
Kaufvertrag, relevante AGB, Schriftliche Genesis Quellen zum Genesis-Charging und die schriftliche Kommunikation mit Genesis. Nicht berücksichtigt wurden mündliche Aussagen.
Diese "nicht gute Karten" sind, bis es von einem Gericht geklärt ist, lediglich die Einschätzung und Aussage einer Fachperson, die dich in deiner Meinung bestärkt.
U.a. hat sie
"kann man im Zusammenhang nur davon ausgehen, dass die Gegenseite diesen Preis beizubehalten hat."
geschrieben. Das ist schon sehr eindeutig.
Das mit den Karten war meine Abschwächung.
Was ich hingegen weiss und nach meiner Auffassung, aufgrund meiner Kenntnisse über (das Schweizer Vertragsrecht) beurteilen kann
Bei meinen Beiträgen geht es rein um deutsches Recht, nichts anderes habe ich behauptet.