Beiträge von PeterM

    Apropos Thema "Ionity Preiserhöhung" ;)


    Ich melde übrigens meine Ansprüche bei Genesis an, wer seine Ansprüche nicht verlieren will, kann sich ja überlegen das ähnlich zu machen. Und wer die Genesis-Kommunikation und Werbeversprechen toll und super findet, kann sich ja überlegen das einfach zu ignorieren.


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    Netzentgelte nicht, aber es gab ja die Strompreisbremse, die sich die Ladesäulenbetreiber alle selber eingesteckt haben und die fällt ja jetzt weg.

    Vielleicht ist auch das der Grund?

    Vielleicht war die Subvention des Ladepreises damit zum Teil gedeckelt und jetzt passt deren Rechnung nicht mehr?

    Das halte ich für unwahrscheinlich, dass sie geglaubt haben, dass die Strompreisbremse 5 Jahre Bestand haben wird. Zudem wurde sie erst nach dem Genesis-Charging-Versprechen eingeführt.

    erhöhten Preise danken wir ja auch der Regierung (Wegfall Förderung Netzentgeld). Da kann Ionity auch nichts für.

    Ionity nicht, aber Genesis. Zum Zeitpunkt des 0,25 € Versprechens waren Verwerfungen am Strommarkt bereits vorhanden und auch für die Zukunft absehbar. Im Gegenteil haben sich die Preise eher besser als vor einem Jahr noch zu erwarten war entwickelt.

    Es sind dort nun natürlich die neuesten gültigen Versionen der Nutzungsbedingungen und der AGB verlinkt, das dürfte aber in Bezug auf die freie Tariffestsetzung keinen Unterschied machen.

    In den Shell-Recharge AGB findet sich kein Passus zu den "fixen" Genesis-Charging Tarifen, insofern sind die nicht sonderlich relevant. Zudem gilt nach wie vor, dass ein Preisversprechen nicht durch die AGB zunichte gemacht werden kann. Zumindest nicht in D, mit CH Verbraucherrecht kenne ich mich nicht aus.

    Letztendlich schreibt Genesis in allen Ihren Dokumenten und sogar mehrfach, dass der Vertrag zwischen Shell Recharge und dem Kunden zu Stande kommt und Genesis lediglich Vermittler dieser Leistung ist.

    Ganz so einfach kann Genesis es sich nicht machen, immerhin haben sie dem Kind den Namen Genesis-Charging gegeben. Auch für Erfüllungsgehilfen kann für den Verkäufer eine Verpflichtung entstehen und ist es nach Auffassung meiner Anwältin auch. Auch normale Händler - oder auch Makler - sind nicht immer direkte Anbieter von Leistungen, aber dennoch voll in der Haftung für ihre Aussagen, die ggfs über die des Herstellers oder Dienstleisters hinausgehen. Sonst könnte man ja mit einem einfachen Trick versprechen was man will, ohne Folgen. Verbraucher werden in D extrem gut geschützt.

    Meine Garage hat eine kleine Kante (1,5 cm hoch) in der Einfahrtstür und das Fahrzeug kommt ohne Probleme aus der Garage, aber scheitert an den 1,5 cm bei der Einfahrt in die Garage.

    Ah, geht das nicht nur mir so. Ich muss in einen Autoaufzug und da gibt es auch oft so ca. 1 cm Niveau-Unterschied und dann greift der Notbremsassistent ein und der Wagen lässt sich dann nur durch beherztes Strompedal durchdrücken überzeugen weiter zu fahren.

    zu "und nein, Werbung ist nicht bindend, selbst wenn sie schriftlich ist."


    Ich will das jetzt nicht zu sehr ausführen, aber u.a. im BGB ist das geregelt. Ggfs greifen noch andere Vorschriften. Selbst ein Ausschluss in den AGB wäre oft nicht zulässig.


    »Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren.


    Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.«


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html


    Oder konkret zu Werbung:

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    So so…du scheinst ja mächtig verärgert zu sein, wenn ich so deine letzten Posts lese und du auf diese Weise reagierst.

    Ja, langsam nervt es tatsächlich. Ich bin bisher der einzige, der einen echten Juristen - kostenpflichtig - beauftragt hat und das relativ eindeutige Ergebnis wird ignoriert und mit offensichtlich nicht haltbaren Vermutungen bestritten.


    Ich verstehe die Motivation auch nicht, vielleicht ist das das Problem. Warum willst du unbedingt, dass Genesis mit ihrer Kommunikation im Recht ist? Willst du mit unwahren Werbeaussagen über den Tisch gezogen werden und wünscht dir, dass das legal und normal ist? Ich verstehe es echt nicht.

    Ich bekomme jede Woche schriftliche Werbung in der ich eine Ferienreise oder ein Auto gewonnen habe!

    Wo kann ich all dies abholen?

    a) Das ist unlauterer Wettbewerb und lässt sich abmahnen.

    b) Wenn du nichts zahlst, entsteht dir allerdings kein Schaden und dementsprechend hat du auch keinen Anspruch (dafür aber die Mitbewerber dieses Anbieters). Ein komplett anders gelagerter Fall als dieser hier mit einer erheblichen Kaufsumme für unsere GVx0.