Beiträge von PeterM

    Das steht im technischen Datenblatt und nicht im Vertrag und die Leistung zusätzlich im Fahrzeugausweis und nein, Werbung ist nicht bindend, selbst wenn sie schriftlich ist.

    So viel Meinung, so wenig Wissen.

    Haftung für Angaben aus Internet-Werbung (OLG Düsseldorf) - AutoKaufRecht
    OLG Düsseldorf · Beschluss vom 15. November 2012 · Az. I-3 W 228/12.Leitsatz1. Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs…
    autokaufrecht-frankfurt.de

    Ich bitte alle hier im Forum vertretenen Genesis Kunden, die Passage aus ihren Kaufverträgen zu posten, in denen irgendetwas, über die Übernahme der Ionity Passport Grundgebühr hinaus geschrieben steht, dass ein Laden bei Ionity für 5 Jahre zu € 0.25 zugesichert wird.

    Dann poste du doch den Passus im Vertag, in dem dir die Booster-Funktion oder die PS Zahl zugesichert wird.


    Es steht nicht alles im Vertrag, schriftliche Werbung ist - natürlich - ebenso bindend.

    Ein Aspekt ist übrigens auch, dass auch in der Presse über den 0,25€ / kWh Preis - für 5 Jahre(!) - berichtet wurde. Wäre dieser Eindruck nicht im Sinne von Genesis gewesen, hätten sie direkt nach den ersten Berichten überdeutlich darauf hindeuten müssen, dass das ein Missverständnis ist und die Preise gar nichts mit Genesis zu tun haben, sondern rein von Ionity erwürfelt werden.


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    Daher traue ich eher einer Anwaltsmeinung, wenn der weiß, dass er damit eh kein Geld verdienen kann und ich ihn jahrelang kenne. Denn das ist zumindest meiner Erfahrung nach eine ehrlichere Meinung, als bei einem, den ich nicht kenne und der vielleicht nur Geld verdienen will.

    Ich habe in den vergangenen Jahren mehr als 300 Rechtsfälle betreut, quer durch alle Instanzen, 1 Fall bis zum EuGH. Ich kann Anwälte ganz gut einschätzen, kann ich dir versichern, aber Danke für die Belehrung.

    Das was du sagst, kann ich so gar nicht bestätigen, im Gegenteil wurde sehr oft betont, welche Unsicherheiten in der Beurteilung liegen.


    So eindeutige Aussagen wie in diesem Fall sind für Anwälte nicht ohne eigenes Risiko, insbesondere gegenüber einem Verbraucher und werden sicher nicht inflationär gebraucht. Anwälte leben inzwischen von Bewertungen und Rezensionen, wer nicht dumm ist verspricht nicht, was er nicht denkt halten zu können.


    Aber zurück zur Sache: Was hat dein Stammtisch-Anwalt denn konkret in Bezug auf die Preisangabenverordnung in diesem Fall gesagt? Warum genau denkt er, dass sie keine Anwendung findet?

    Daher weiß ich nicht, was dein Anwalt für Fakten bekommen hat

    Kaufvertrag, relevante AGB, Schriftliche Genesis Quellen zum Genesis-Charging und die schriftliche Kommunikation mit Genesis. Nicht berücksichtigt wurden mündliche Aussagen.

    Diese "nicht gute Karten" sind, bis es von einem Gericht geklärt ist, lediglich die Einschätzung und Aussage einer Fachperson, die dich in deiner Meinung bestärkt.

    U.a. hat sie


    "kann man im Zusammenhang nur davon ausgehen, dass die Gegenseite diesen Preis beizubehalten hat."


    geschrieben. Das ist schon sehr eindeutig.


    Das mit den Karten war meine Abschwächung.

    Auch durch fortwährendes wiederholen der Meinung, dass Genesis den €0.25/kWh für 5 Jahre zugesichert hätte wird daraus kein rechtlicher Anspruch.

    Naja, du wiederholst dauernd deine nicht fachkundige Meinung. Soweit bekannt bin ich bisher der einzige, der sämtliche Verträge und Zusicherungen fachanwaltlich hat abklären lassen. Gerne kannst du das auch machen und das dann wiederholen ;)

    Ich denke nicht, dass er das schriftlich gemacht hat. So blöd wird kein Verkäufer sein.

    Doch, Genesis hat das öffentlich und schriftlich von sich gegeben.

    Und nochmal: ich habe bereits eine kostenpflichtige, schriftliche Aussage von einer Anwältin, dass Genesis hier keine gute Karten hat. Ob ich mir den Ärger einer Gerichtsverhandlung auflade hängt davon ab, wieviel es im nächsten Jahr konkret ausmacht.


    Und PS: zum Zeitpunkt der Einführung des Genesis Charging gab es bereits den Ukraine Krieg. Es sind also keine unvorhersehbaren Ereignisse danach eingetreten. Auch das hat die Anwältin berücksichtigt.