So hat mir das mein GPA auf Anfrage damals mitgeteilt:
Ja es steht (wie immer) im Kleingedruckten: Preis pro kwh liegt in der Hand von Shell und variabel ist.
"Um den Tarif [der anschließend in der Liste erläutert wird] zu erhalten, ist ein Vertrag mit Shell nötig".
Das bedeutet nur, dass die Abrechnung über Shell (den Abrechnungsdienstleister) erfolgt, nicht aber, dass der hier von Genesis beworbene und von Genesis zugesicherte Preis in den Händen von Shell liegen sollte. Dann hätte es komplett anders formuliert werden müssen und eine feste Preisliste je Land, in der nur 5 Jahre als Zeitraum erwähnt wird, sonst keinerlei Änderungszeitraum, und vor allem bei Genesis direkt, wäre schlicht sinnlos! Dann hätte Genesis von Anfang an auf Shell verweisen müssen - wie es das ja auch für Nicht-Ionity-Ladepunkt gemacht hat. Der Unterschied in der Behandlung Ionity (Preisliste bei Geneis)/sonstige Anbieter (keine Preise bei Genesis, nur Preise bei Shell) macht das sehr deutlich, dass es da eben einen fundamentalen Unterschied gibt.
Wie schon zig-fach ausgeführt, dürfen in den AGB nicht wesentliche - überraschende - Hauptbestandteile versteckt sein und schon gar nicht widersprüchlich zur Hauptwerbeaussage. Natürlich kann Genesis das versuchen und offensichtlich funktioniert die Methode zu behaupten man können über versteckte Klauseln wesentliche Werbeeigenschaften mal eben so kassieren bei vielen auch recht gut.