Beiträge von PeterM

    Als Schweizer kommt mir immer der Kassensturz in den Sinn, medial aktiv und immer dankbar wenn sie einem Verbraucherskandal nachgehen können.

    Ob wir paar hundert Kunden da relevantes mediales Interesse für einen TV-Bericht hervorrufen? Hmmm.


    Mein persönliches Interesse liegt auch nicht daran Genesis medial zu schaden, sondern ihnen zur Einsicht zu verhelfen, dass es sinnvoll sein kann den Umgang mit ihren Kunden dem Werbeversprechen anzugleichen.

    trozdem nochmal was anderes...ich habe mir gerade nochmal meinen Vertrag und die angehängten Verkaufsbedingungen angesehen bzw gelesen, dort wird nirgends auf den Genesis Charge Pass eingegangen. Hat hier jemand was anderes ausser den Zettel ( wo die Preise drauf stehen ) von der I-Seite damals von Genesis ? Interessant ist auch Punkt 2.3 der Verkaufsbedingungen:

    Bitte beachten Sie, dass die Darstellung der Genesis Fahrzeuge und Serviceoptionen auf Genesis Internetseiten oder in den Genesis

    Studios kein verbindliches Verkaufsangebot von uns darstellt, sondern nur Informations- und Illustrationszwecken dient. Die Abbildungen

    der Fahrzeuge auf den Genesis Internetseiten können von den tatsächlichen Fahrzeugen leicht abweichen (zum Beispiel bezüglich der

    Farbgestaltung).

    Die hier relevante Internetseite mit den Preisinfos gibt es auch als PDF, also auch als Nicht-"Internetseite" und auch unabhängig von den "Studios", insofern für diesen Passus gar nicht relevant. Generell gilt aber schon: nur weil jemand so eine Floskel in die AGB schreibt, kann nicht eine werblich zugesicherte Eigenschaft komplett nichtig gemacht werden. AGB gelten für das Drumherum, man kann nicht essentielle Vertragsbestandteile dadurch aushebeln. Die Funktionalität, z.B. von einer teuer dazu gekauften Technikoption, muss sich auch an der verfügbaren Dokumentation messen lassen und nicht an einem "gilt vielleicht nicht" in den AGB.


    Oft dienen AGB auch nur dazu, bei den Kunden den Eindruck zu erwecken, sie hätten gar keinen Anspruch und es wäre ihre Schuld, weil sie Kleingedrucktes nicht stundenlang entziffert haben. Damit können - selbst wenn sie sich als ungültig erweisen sollten - oft viele berechtigte Ansprüche schon im Vorfeld vermieden werden.

    Noch einmal, keiner hat 5 Jahre 25 Cent versprochen. Nur weil man das "angenommen" hat, ist es nicht versprochen.

    Und auch noch einmal, bereits vor einem Jahr wurde das hier im Forum schon diskutiert und erörtert, das nur das Abo für 5 Jahre bezahlt ist. Wollten nur einige nicht glauben....

    Nochmal: das sehen hier einige anders. Siehe die diversen Screenshots und auch den Video-Test (dem Genesis hätte widersprechen müssen und eine Berichtigung hätte fordern können, wenn es ihnen um Klarheit gegangen wäre), auf die du bisher nicht wirklich eingegangen bist, außer pauschal zu behaupten, dass das nicht so wäre (obwohl der Text etwas anderes sagt). Unklarheiten gehen im B2C Bereich zu Lasten des Verkäufers, wesentliche Vertragsbestandteile dürfen nicht in verklausulierten AGB versteckt werden und erst recht nicht widersprüchlich sein.

    Na das Thema ist schon sehr emotional, was aber auch verständlich ist. Ich weiß nicht genau wie man sowas aufzieht, aber ich schreib es mal so wie ich es denke. Wir sind hier im Forum über 400 Leutchen. Wenn viele mal 5 € "spenden " würden, damit einer von uns sich der Sache mal konkret annimmt und dies einfach mal von einem spezialisierten Fachanwalt überprüfen läst. Dann tun sicher keinem die 5 Euro weh, wenn es negativ ausgeht. Sollte es aber eine Möglichkeit geben, gegen Genesis vorzugehen könnten sich ja alle auf das Rausgefunde berufen und somit massiv Druck ausüben. Ich hoffe es kommt rüber was ich Aussagen möchte.

    Wäre auch dabei.

    Ganz ehrlich, ein Auto für 80.000 um 25 Cent/kwh beim Strom zu sparen?

    Dann hätte man mit einem Dacia Spring viel mehr Geld gespart 😉😁

    Selbst wenn man nur eine Schmutzmatte als Verkaufsargument versprochen bekommt und erhält diese dann schlussendlich nicht oder bekommt sie nach einem Jahr entzogen, ist das eine Enttäuschung. Das hat - wie ich schon mehrfach geschrieben habe - zumindest bei mir nichts mit dem direkten finanziellen Verlust zu tun, sondern mit der Enttäuschung über eine Beziehung zum Verkäufer. Man muss sich dann bei zahllosen anderen Punkten fragen, wie kundenunfreundlich das vielleicht geregelt wird. Niemand weiß z.B. genau, wie das Service-Konzept nach Ablauf der 5 Jahre aussehen wird (und dementsprechend der Wiederverkaufswert). Wer bisher gedacht hat, dass Genesis - das Unternehmen mit dem super-duper Zufriedenheitsversprechen - das schon irgendwie fair regeln wird, wird vielleicht nochmal neu nachdenken.

    Soeben das Mail ein 2. Mal bekommen. Der Link zu den AGB's gestern sei fehlerhaft gewesen....Es wird immer peinlicher!

    Die Tatsache, dass Genesis jetzt spezielle Genesis-Charge-Pass-AGB mitschickt könnte übrigens auch ein Zeichen dafür sein, dass die Rechtsabteilung die ursprüngliche Preisinfo von Genesis als nicht rechtssicher für Verbraucher ansieht. Oder warum sollte sich die Informationsart denn derartig ändern, wenn sie sich sicher wären, dass die damalige Informationsart korrekt, fair und transparent gewesen wäre?

    Die Shell Recharge AGB kommen ja erst zum Tragen, wenn du die Karte in der Shell App aktivierst. Du musst die Genesis Karte ja nicht benutzen und sie ist bei Übergabe ja auch nicht aktiv. Deshalb auch keine AGB beim Kauf.


    Wie hier zu lesen ist, haben viele die Info vom GPA bekommen, das nur das Abo für 5 Jahre bezahlt ist, was auch allein 720 Euro sind.

    Andere haben falsche Infos bekommen oder falsch interpretiert. Da kann man nun auch aufregen wie man will, wenn man es nicht rechtlich prüfen will, ist alles Gejammer nichts wert 😉 Es wird sich dadurch nichts ändern.

    Du hast doch genau gefragt, was ich mit dem Vertrag bekommen habe. Ich habe nur auf deine Frage exakt geantwortet.


    Davon abgesehen: In den Shell Recharge-AGB steht nichts, was die Zusicherung von Genesis bezüglich "dieser Preise" in dem dort angegebenen 5-Jahreszeitraum zunichte machen würde. Die Preise sind ja spezielle Genesis-Kunden-Preise und gerade nicht allgemeine Shell-Recharge-Preise. Dein Punkt geht also an den Fakten vorbei.

    Damals war der Ionity-Preis - und ganz besonders die 5 Jahre Preisgarantie - ein TOP Werbeargument. In dem Video-Test sogar das wichtigste, TOP1, an Stelle 0:33 zu sehen


    "Wenn es Preisdifferenzen gibt im Markt, wird Genesis den Preis ausgleichen. Sponsoring aus Südkorea heißt das."


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    Die AGB sollte Deinem Kaufvertrag angehängt sein. Da mal geschaut und nachgelesen ?


    Wenn ihr wegen der paar Euro streiten wollt (läuft Berechnung hier in Forum sind das ja nur ca 200 im Jahr) , ist das jedem frei überlassen. Dafür gibt es Rechtssberatung, Anwälte und Gerichte. Da kann man das klären lassen.

    Ja, natürlich habe ich da geschaut: Es waren bei mir keine Shell Recharge-AGB beim Kaufvertrag angehängt. Bei dir etwa? Nichts in den allgemeinen Klauseln, die ich bekommen habe gibt Anlass dazu zu denken, die vereinbarte Preistabelle für die Abolaufzeit von 5 Jahren wäre beliebigen Preiserhöhungen ausgesetzt.



    Es geht hier - für mich - nicht in erster Linie um Rechtsstreit oder ein paar hundert bis tausend Euro, das habe ich ja schon geschrieben. Es geht für mich um Kunden/Herstellerbeziehung und Vertrauen. Für Genesis geht es um das Marken-Image, was vermutlich deutlich mehr leiden dürfte als es der finanzielle Vorteil wettmacht.