trozdem nochmal was anderes...ich habe mir gerade nochmal meinen Vertrag und die angehängten Verkaufsbedingungen angesehen bzw gelesen, dort wird nirgends auf den Genesis Charge Pass eingegangen. Hat hier jemand was anderes ausser den Zettel ( wo die Preise drauf stehen ) von der I-Seite damals von Genesis ? Interessant ist auch Punkt 2.3 der Verkaufsbedingungen:
Bitte beachten Sie, dass die Darstellung der Genesis Fahrzeuge und Serviceoptionen auf Genesis Internetseiten oder in den Genesis
Studios kein verbindliches Verkaufsangebot von uns darstellt, sondern nur Informations- und Illustrationszwecken dient. Die Abbildungen
der Fahrzeuge auf den Genesis Internetseiten können von den tatsächlichen Fahrzeugen leicht abweichen (zum Beispiel bezüglich der
Farbgestaltung).
Die hier relevante Internetseite mit den Preisinfos gibt es auch als PDF, also auch als Nicht-"Internetseite" und auch unabhängig von den "Studios", insofern für diesen Passus gar nicht relevant. Generell gilt aber schon: nur weil jemand so eine Floskel in die AGB schreibt, kann nicht eine werblich zugesicherte Eigenschaft komplett nichtig gemacht werden. AGB gelten für das Drumherum, man kann nicht essentielle Vertragsbestandteile dadurch aushebeln. Die Funktionalität, z.B. von einer teuer dazu gekauften Technikoption, muss sich auch an der verfügbaren Dokumentation messen lassen und nicht an einem "gilt vielleicht nicht" in den AGB.
Oft dienen AGB auch nur dazu, bei den Kunden den Eindruck zu erwecken, sie hätten gar keinen Anspruch und es wäre ihre Schuld, weil sie Kleingedrucktes nicht stundenlang entziffert haben. Damit können - selbst wenn sie sich als ungültig erweisen sollten - oft viele berechtigte Ansprüche schon im Vorfeld vermieden werden.