Beiträge von PeterM

    Egal wie und was in den Waschanlagen, Felgenreinigern eingesetzt wird, dürfen die Radbolzen nicht korrodieren. Die Korrosion geht von den Radbolzen auf die Felgen und speziell die Ganzjahresreifenfahrer, werden dann bei einem Reichsel erhebliche Probleme mit festgebackenen Radbolzen bekommen.

    Wir haben ein Premium-Fahrzeug und keinen Schund und das bewirbt Genesis auch so.

    Zweifelhaft für mich war schon die Tatsache, das wir eine qualitativ hochwertige Felge mit toller Oberflächenbeschaffenheit haben, aber die Felgen ohne Schloss sind. Zum Glück sind nur wenige GV 60 unterwegs, somit ist der Faktor Diebstahl hoffentlich sehr gering.

    Die Radbolzen sollten bei Korrosion aber bemängelt werden und von Genesis bei einem Service gegen qualitativ dem Fahrzeug angemessenen Versionen ausgetauscht werden.

    Ganz so pauschal gilt das sicher nicht. Ein Hersteller muss nur von einem normalen, ggf. etwas erhöhten Gebrauch ausgehen, die Materialien müssen nicht das 10- oder gar 100-fache aushalten. Und auch muss ein Hersteller nicht unbedingt für jedes Reinigungsmittel eines Waschanlagebetreibers gerade stehen.


    Aber wir stimmen ja im Prinzip überein, hier ein Zitat aus einem meiner Beiträge am Anfang: "Trotzdem dürfte die Frage nach einem Garantieaustausch hohe Erfolgsaussichten haben."

    Wird da mit Salzsäure gereinigt?

    Reinigungsmittel in Waschanlagen unterliegen doch Prüfungen und Spezifikationen.


    Es ist auf jeden Fall kein normales Bild.

    Mit Säure ist sehr wahrscheinlich. Eines der ältesten Reinigungsmittel ist Essigsäure.


    Und ja, das Bild ist nicht normal, es ist aber auch nicht normal 2-3 / Woche in die Waschanlage zu gehen. Bei 6 Monaten sind das ca. 70 Reinigungen, so viel Sauberkeits-Zuwendung wird mein Genesis vermutlich im ganzen Leben nicht erhalten.

    Auch wenn es auf den Randschrauben auch nur Flugrost zu sein scheint, wird deren Oberfläche beim Festschrauben mit der Nuss etwas arg malträtiert worden sein (ohne Schutzeinlage zu verwenden) Hin zum Händler und austauschen lassen - diesmal mit sorgfältiger Vorgehensweise.

    Kann das tatsächlich an einer fehlenden Schutzeinlage liegen? Die Mitte der Schrauben dürfte doch gar nicht im Kontakt mit der Nuss gewesen sein? Trotzdem findet sich auch dort Rost.

    Selbstverständlich ist es möglich nicht ausgeführte Mängelbehebungen einzuklagen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten! Dies muss aber nach einem rechtlich verbindlichen Ablauf vorgenommen werden, unter Einhaltung von Fristen. Also, alle Mängel müssen aufgelistet werden und eine angemessene Frist zu deren Behebungen gestellt werden. Dabei genügt es nicht, wenn Du dem Abholer einen Zettel in die Hand drückst. Diese Liste muss offiziell dem Verantwortlichen zugestellt sein.


    Telefonate, Besprechungen, Versprechungen etc. mit PA oder anderen Beteiligten, mit anschliessend erstellten Gesprächsnotizen, sowie Kalendereinträge etc. sind zwar keine Hieb- und Stichfesten Beweise, helfen aber im Streitfall Deine Geschichte zu untermauern.


    Wesentlich ist auch, ob Dir dadurch ein Schaden entstanden ist? Hast Du ein gleichwertiges Gratisersatzfahrzeug erhalten, ist Dein Schaden nicht wirklich nachzuweisen, nur weil er z.B. eine andere Farbe hatte. Im Gegenteil, eigentlich hast Du dadurch noch profitiert, weil Dein Fahrzeug unterlag in diese Zeit keiner Abnützung.

    Ich glaube du hast das falsche Ausgangszitat gewählt. Ich habe das überhaupt nicht bestritten, natürlich kann man gerichtlich gegen Mängel vorgehen. Es ging in meinem Beitrag um die Vorwürfe "Betrug" und "arglistige Täuschung". Das sind völlig andere Bereiche und dabei sind auch strafrechtliche Aspekte tangiert.