Ich habe kein Interesse an einem Produkt, welches die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt.
Die nennt man im Juristendeutsch im Zivilrecht und Strafrecht "arglistige Täuschung" bzw. "Betrug".
Mal sehen, ob und was davon Genesis haben möchte.
So wie ich deine Probleme in Erinnerung habe, hast du wohl das Recht die Mängelbeseitigung zu fordern und ggf. vom Vertrag zurückzutreten/Mindern/was-auch-immer. Nur weil ein Produkt die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt, muss das noch lange keine "arglistige Täuschung" oder "Betrug" sein. Für "arglistiger Täuschung" und "Betrug" fehlt mir zumindest ein Baustein deiner Leidensgeschichte. Ärgerliche Probleme und mangelhaftes Fehlermanagement reichen da m.M. nach noch nicht aus, aber vielleicht habe ich ja auch den entscheidenden Punkt überlesen.
Mit solchen Äußerungen, die strafrechtlich relevante Punkte beinhalten - insbesondere schriftlich und öffentlich - wäre ich aber generell auch vorsichtig.