Das sehe ich zwar anders, aber das werden im Zweifel dann die Rechtsgelehrten klären.
Der vermutlich entscheidende Satz fehlt in deinem Foto: "Für den Ladestromtarif gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Shell Recharge Solutions." und dort dann: "17.1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung", was für das Stromtanken dann wohl nicht der Tag der Bestellung des Fahrzeugs sein dürfte.
Eine feste Preisgarantie für einen Absolutpreis für 5 Jahre, bei einer so schwankenden Ware wie Strom, wäre auf jeden Fall unüblich, aber wünschen würde ich mir das natürlich auch.
Was aber vielleicht grundlegend wichtiger ist: weder in meinem Kaufvertrag noch in meiner Rechnung ist etwas über den speziellen Ladetarif oder überhaupt die Ladekarte zu finden, insofern rechne ich nicht damit, dass der Preis garantiert fest ist. Was einem "geschenkt" wird, ist das 5-jährige Abo, den Zugang überhaupt ohne Grundgebühr zu haben.