Beiträge von PeterM

    Ok, das kannte ich beim Kona und anderen Fahrzeugen noch nicht. Die Koreaner sind immer für eine Überraschung gut. Bedeutet das, dass die 12V Batterie während der Fahrt zum Betriebsparkplatz so stark entladen wurde? Während der Fahrt sollte die 12V Batterie eigentlich geladen und nicht entladen werden. Oder Stand das Fahrzeug dort längere Zeit bzw. über Nacht?


    Der GV60 hat mich noch nicht mit so einer Meldung überrascht, obwohl ich die 12V Batterie im Stand länger belastet habe (Konfiguration im Fahrzeug ohne Fahrbereitschaftsmodus). Ich werde es beim GV60 mal beobachten. Mein OBD Dongle kommt hoffentlich am Samstag. Damit sollte auch die 12V Batterie zu überwachen sein.

    bei mir beobachte ich das hin und wieder, wenn er vorher länger gestanden hat.

    Also an meinem abgestellten Hyundai E-Kona (BJ 2018) leuchtet manchmal die Kontrollleuchte im Logo, ohne dass er selbst geladen wird oder dass die Klimaanlage läuft oder programmiert wäre.


    In der Anleitung heißt es dazu:

    Zitat

    Leuchtenstatus

    "Hochvoltstrom fließt (12-Volt-Hilfsbatterie wird geladen oder programmierte Klimaanlage/Heizung läuft)"

    Rein nach Anleitung wäre die einzig passende Erklärung, dass die 12 V Batterie nachgeladen wird.

    Der erste Teil, der als Ausschlusskriterium eine Bestellung im Internet beschrieb. Das ist viel zu eng definiert.


    Im zweiten Teil hast du nichts zur Örtlichkeit gesagt. Man kann auch persönlich auf Papier schreiben und bei einem GPA per Brief bestellen. Die Semantik war nicht eindeutig.

    Wir sind hier nicht vor Gericht, sondern in einem Forum. In einem Nicht-Jura-Forum. Und wenn schon Wortklauberei, dann bitte richtig:


    es war nicht falsch, sondern - natürlich - unvollständig. Ich habe keine Aufzählung aller Möglichkeiten beschrieben, sondern bin konkret auf die Möglichkeit, die man ja hier vermutlich zum Tragen kommen (Online-Konfigurator + Bestellen Button) eingegangen.


    Und im 2. Teil habe bin ich sehr wohl auf die Örtlichkeit eingegangen. Das "auf Papier" war durch Kommata getrennt, somit ist meine Aussage "persönlich beim GPA" gewesen. "Auf Papier" war nur eine Zusatzinfo. Insofern ist deine Aussage nicht zutreffend, ich hätte nichts zur Örtlichkeit gesagt. Es geht um das "körperlich anwesend" was durchaus synonym mit "persönlich beim" gleichgesetzt werden kann.

    Sofern er sich nicht mit dem GPA vor Ort selbst getroffen und dort Vertragsanbahnung oder Vertragsabschluss stattgefunden hat, wäre das nicht korrekt.


    Siehe § 312c BGB für die Definition was ein Fernabsatzvertrag ist.

    Verstehe nicht, was da bezüglich meiner Aussage falsch sein soll?


    Ich hatte geschrieben:


    Zitat

    Das hast du nicht, wenn du persönlich, auf Papier, bei einem GPA bestellst.


    Zitat

    "(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt."

    (2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.


    Was sollte da an meiner Aussage nicht stimmen?