Beiträge von PeterM

    Interessanterweise habe ich auch keine Erklärung zum Widerrufsrecht gefunden. Weder auf der Webseite noch in meinen Vertragsunterlagen. Damit gilt es eigentlich unbegrenzt.

    Nach meinem Verständnis gibt es für selbst individuell konfigurierte Fahrzeuge KEIN Widerrufsrecht. Siehe BGB § 312g


    Zitat

    (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

    1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,


    Anders sollte es - wie bei mir - bei bereits fertig konfigurierten Fahrzeugen aus dem Bestand sein - sofern diese nicht in einem Studio vor Ort bestellt wurden. In meinem Vertrag findet sich zumindest auch eine Erwähnung:


    Zitat

    8.1. Wenn Sie Ihre Bestellung als Verbraucher mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln aufgeben (siehe Ziffer 2.6 oben), steht Ihnen möglicherweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Wenn dies auf Sie zutrifft, werden wir Ihnen während des Bestellvorgangs die notwendigen Informationen über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht zukommen lassen.

    8.2. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort in einem unserer Genesis Studios bestellen (siehe Ziffer 2.5 oben), steht Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.


    Da ich keine Probefahrt vor der Bestellung machen konnte, hat mich mein GPA auch darauf hingewiesen, dass ich ja widerrufen könnte, sollte mir der Wagen wider Erwarten nicht gefallen.

    Hat jemand das Angebot


    "Wir stellen Ihnen eine Genesis-Wallbox von unserem Partner, Shell Recharge Solutions, zur Verfügung. Bitte klicken Sie auf den unten stehenden Button, um loszulegen."


    angenommen oder genauere Infos zur Verfügung? Ich will nicht unbedingt auf den Button clicken, um nicht noch zusätzliche Verwirrung in meinen Bestellprozess reinzubringen.

    In Bremerhaven haben die Hersteller auch Aufbereitungswerkstätten, direkt beim Hafen. Vielleicht ist dort die Krankheitsquote und Auslastung nicht so hoch? Ist doch besser, als wenn das Auto ewig da steht, wo nix voran geht, oder?

    Theoretisch vielleicht schon, nur klang der GPA nicht so, als wäre das eine positive Entwicklung. Er will den Fall "eskalieren", was auch immer das bedeuten mag.


    "Für den Ladestromtarif gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Shell Recharge Solutions."


    https://a.storyblok.com/f/85281/x/b381bd8868/20220920-srs-germany-allgemeine-geschaftsbedingungen-der-shell-ev-charging-solutions-germany-gmbh-fur-verbraucher.pdf


    "Für den Zugang zu und/oder das Aufladen an öffentlichen Ladestationen gelten die vom Betreiber der betreffenden Ladestation festgelegten Bedingungen zum Zeitpunkt des Ladevorgangs sowie die von Shell Recharge Solutions für diesen Fall festgelegten Tarife. Der Kunde kann entscheiden, ob er diesen Bedingungen und Tarifen zustimmt und die Ladekarte auch für diese Ladestationen nutzt oder die Ladekarte für diese Ladestationen nicht nutzt."

    Danke für die Infos. Ich bin gerade froh, dass ich mich für die analogen entschieden hatte, hatte aber kurz nach der Bestellung daran gezweifelt.

    Wie auch immer, auf jeden Fall nicht linear.

    Quadratisch steigt nur der Luftwiderstand, der Verbrauch eher nicht.

    Stimmt, komplett korrekt ist das nicht, quadratisches Wachstum kann man aber als _Obergrenze_ annehmen, da der Rollwiderstand (und die Dauerverbraucher) in erster Näherung konstant ist, der Luftwiderstand quadratisch wächst. Exponentiell wäre dann aber schon nochmal eine andere Hausnummer.