"Sogar bei Vollgas auf der Bahn mit Boost mehrmals hintereinander."
Ums Gasgeben gehts auch selten bei Regressionen, also der Inregressnahme des Herstellers gem. Produkthaftungsgesetz. Es geht zumeist ums Gegenteil bei heftigen Bremsungen, also der Lastaufnahme auf der Felge. Bricht so ein Felgenkranz und das Fz biegt in die Wicken ab, stellt sich nicht nur dem Gutachter die Frage, wer jetzt haftet.
Aus der juristischen Praxis deutet einiges daraufhin, dass es nicht der Hersteller des Fz, nicht der Hersteller der Felge, sondern schlicht der Anwender ist.
Womit sich auch die Versicherung verabschiedet. Kleingedrucktes, Stichworte: "Originalzustand, Originalteile, Nur durch den Hersteller zugelassene Anbauteile, keine Änderung u.a. des Bremsverhaltens" (ansonsten Erlöschen der ABE des GesamtFz (19 STVZO)).
Klar kann man jetzt loslegen. Wo kein Kläger...
Aber wenn es dann einmal einschlägt dann richtig.
Ich bin da sehr vorsichtig.