Beiträge von Dirk60
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Da es keine Sache von allgemeinem Interesse ist, gibt's auch keine Story
Wieso ähnelt so eine Äußerung der Einstellungsausrede der völlig überlasteteten Staatsanwaltschaften?
Und nur so viel: Schaut man sich die Zahl der Aufrufe der diversen Tester des GV60 an, so scheint das öffentliche Interesse so gering nicht zu sein... Vielleicht ändert der Kollege ja noch seine Meinung..
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Dann kann man als nächstes Dokument sicher die Steuereinstufung des Hauptzollamtes beilegen. Dort ist der Zulassungstermin auch mit vermerkt.
Im Übrigen wäre es nicht schlecht, wenn einmal die Fachpresse vom Verhalten Genesis' Wind bekäme.
Ich vermute, dass würde deutlich die Motivation erhöhen.
Hat jemand einen Draht dazu?
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Das ist mutig und es freut mich, dass es bei Dir funktioniert hat.
Meine Rechnung kam 2 Tage nach der Auslieferung mit dem aktuellen Tagesdatum (nicht Datum der Auslieferung).
Die Bedingungen der BAFA sagen eigentlich, dass die Rechnung benötigt wird (kein Kaufvertrag oder Proforma-Rechnung). Die BAFA hat schon einige Anträge wegen Formfehlern und fehlerhafter Rechnungen abgelehnt. Hängt wohl vom jeweiligen Sachbearbeiter ab, wie genau er es prüft. Ein einmal für eine VIN abgelehnter Antrag kann lt. BAFA nicht korrigiert oder erneut gestellt werden. Die VIN wird blockiert. Bei der Summe bin ich irgendwie vorsichtig veranlagt.
Dann kann man als nächstes Dokument sicher die Steuereinstufung des Hauptzollamtes beilegen. Dort ist der Zulassungstermin auch mit vermerkt.
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Habe meine Rechnung mit Leistungsdatum 30.11. am 30.11. erhalten. Geplante Auslieferung war der 05.12. Diese ist geplatzt. Habe Abholung in Bremerhaven angeboten, um das Thema zum Abschluss zu bringen. Leider keine Reaktion aus Offenbach von den Verantwortlichen. Auto ist seit Ende Oktober bezahlt und seit Anfang November zugelassen!!!
Also exakt wie bei mir. Wenn Du aus der Ecke Berlin kommst könnten wir ja eine Abholfahrgemeinschaft machen...
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Habe gerade mit dem PA gesprochen: Es gibt keine verbindlichen Aussagen über die weiteren Auslieferungen.
Ich habe jetzt die Manschetten etwas angezogen. Da mein Fz bereits seit einem Monat zugelassen irgendwo herumsteht, verm. in Bremen, tickt die Zeit der Versicherung. Wenn das Fz in den nächsten 14 Tagen nicht
geliefert wird entfällt der vorläufige Versicherungsschutz. Dann steht u.U. bei Lieferung ein nicht versichertes Fz im öff. Verkehrsraum. Was wiederum ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz bedeuten würde - also Straftat.
Also müsste man den Wagen wieder abmelden, was dann "nur" eine OWi wäre (Abstellen eines nicht zugelassenen Fz im öff. VkRaum).
Ich habe darauf bestanden, den Wagen in den nächsten 14 zu bekommen. Für alle Kosten, die danach entstehen und definitiv nicht durch mich zu verantworten sind, werde ich Genesis regresspflichtig machen.
Traurig, wenn ein guter Ansatz durch so ein Blödsinn zunichte gemacht wird. Wenn ich dann für jeden Werkstattbesuch erst einen Rechtsbeistand kontaktieren muss ist Genesis irgendwie aus dem Rennen...
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Weiß jemand, ob der Aufbereiter in Bremerhaven direkt im Hafen ( Zollbereich) oder außerhalb ist.
Betreibe ein wenig open source intelligent network. Heißt: schau auf earth, wenn Du hast auf Karten von Apple. Suche Dir die Firma BLG heraus. Das sind die, die für Hyundai arbeiten.
Ich kann dort keine Zollgrenze erkennen. Demzufolge wäre jedes der dort stehenden Fahrzeuge bereits im Inland - rein körperlich. Allerdings kann es auch so laufen, dass erst die individuelle Verzollung den formellen Import besiegelt
Das allerdings wird Dir wohl keiner mitteilen...
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Nach meinem Verständnis gibt es für selbst individuell konfigurierte Fahrzeuge KEIN Widerrufsrecht. Siehe BGB § 312g
Anders sollte es - wie bei mir - bei bereits fertig konfigurierten Fahrzeugen aus dem Bestand sein - sofern diese nicht in einem Studio vor Ort bestellt wurden. In meinem Vertrag findet sich zumindest auch eine Erwähnung:
Da ich keine Probefahrt vor der Bestellung machen konnte, hat mich mein GPA auch darauf hingewiesen, dass ich ja widerrufen könnte, sollte mir der Wagen wider Erwarten nicht gefallen.
Fraglich ist, ob ein wie auch immer gestaltetes Fz überhaupt unter dem Begriff "individuell gestaltet" zu subsummieren wäre.
Schließlich sind dies Standardkomponenten in veschiedener Zusammensetzung, die mit Sicherheit auch einen anderen Käufer fänden.
Die Seite "Verfügbare Fz" von bereits gefertigten und damit unveränderlichen Fz spricht Bände. Da steht nämlich -keines-.
Heißt die Rechtseigenschaft "individuell" greift hier nicht, solange keine individuellen orthopädischen Sitze eingebaut wurden o.ä..
Somit besteht wiederum ein Widerrufsanspruch - so sehe ich es.
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Also noch werden laut BKA so gut wie keine E-Fz entwendet.
Und bis der Nachfragemarkt irgendwo so hoch ist, dass man Fz auf Bestellung entwenden lässt wird Hyundai die Lücke geschlossen haben.