Beiträge von galaxyclass

    Bei meiner Frau funktioniert der Fingerabdruck in 80% der Fälle nicht. Bei mir ist es umgekehrt. Natürlich haben wir ihren Abdruck schon mehrfach angelernt.

    Man sollte ja eigentlich auch das Profil nur mit Abdruck wechseln können, aber das klappt nur selten.

    Erst Profil wechseln und danach mit dem zugehörigen Abdruck entsperren geht meistens.

    Nur ein Fail Case bleibt: alle paar dutzend Male fragt der GV60 nach dem physischen Schlüssel, mit dem man dann den Startknopf drücken soll. Wenn man sich da auf Face-Recogintion und Fingerprint verließ, hat man leider Pech gehabt.

    Ausgereift ist die Funktion definitiv nicht.

    Genauso wie der Ärger oder die „Experience“ mit dem Thema individuell ist, so werden die Reaktionen und Schlußfolgerungen sein. Manche laden bei EnbW (bis zur deren nächster Preiserhöhung), manchen ist es egal, manche werden Stromschnäppchenjäger und andere wiederum verkaufen das Auto. :D

    An Genesis habe ich auf zwei Kanälen geschrieben. Bis Ende 23 ist das realistisch alles was man als Kunde tun kann. Alles weitere dann je nach Lage der Dinge und Reaktion des elektro-industriellen Komplexes 8) .

    Wäre schön, wenn man umfassende Release-Notes hätte, aber die Hersteller schreiben oft irgendwas dort rein, ohne die wahren fundamentalen Änderungen zu erwähnen, leider.

    pillepalle : o.k. hab' ich verstanden, ist zwar Sucherei aber als Rentner habe ich ja Zeit :)

    Zur Zweit-App (Mobility+ / EnBW / Tesla Co.): kann man sich da kostenlos anmelden?

    "AndreasvonderAlb" hat ja Recht. Gürtel und Hosenträger sind besser :)

    +1 zu allem von Andreas. Ergänzend noch ein Hinweis, daß man bei genügend Zeit ;) nebenher noch etwas forschen kann, da es ab und zu Kampagnen und Sondertarife, meist für begrenzte Zeit oder eingeschränkt auf Regionen oder Ladesäulenverbünde gibt, die man nebenher mitnehmen kann. Freshmile hatte günstige Tarife im Angebot für kurze Zeit. Moovility hat derzeit ein paar Schnäppchen. Meist ist das nichts dauerhaftes, aber wenn man dann zufällig neben einer Säule wohnt, die für einen Monat Strom für unter 30 ct/kWh auswirft, warum nicht?

    Es gibt und gab keinen "Genesis Tarif" auch wenn man das in die Genesis' Kommunikation hereininterpretieren könnte, da Genesis kein Ladeanbieter war und ist

    Einigen wir uns darauf, dass es bis zum 31.12. einen von Genesis organisierten und durchgereichten Shell-Recharge Preis gibt, der ohne die bekannte "Absichtserklärung" zwischen den Partnern so nicht zusammengekommen wäre.

    Der alte Ionity-Pass Preis war 35 ct bei 18 Euro Abo-Gebühr, jetzt x-20 ct bei 12 Euro Abo. Break-Even bei 42 kWh bei ad-hoc Preis x=69 ct. Mit einem dynamischen Preismodell wird das halt ziemlich unkalkulierbar, sofern man nicht vor der Fahrt die Preise über die App raussucht.
    Im Tesla-Forum lachte man ja viele Jahre über die nicht-Supercharger. Einfach einstecken und fertig. Ich gestehe, dies zu meinen Model S Zeiten genossen zu haben. Später kosteten die SuC und Tesla-Fahrer wechselten zu Ionity und EnBW. Wenn ich mir dieses von Genesis verursachte Chaos und die Preispolitik bei Ionity ansehen, wünschte ich mir die Einfachheit von Tesla zurück, auch wenn die Preise dort "leicht" dynamisch sind (im Prinzip teurer während der Hauptzeit am Tag, billiger während der Nebenzeit in der Nacht mit sehr ähnlichen bis gleichen Preisen an Standorten). Aber man kriegt halt nie best of both worlds...


    Natürlich steht es jedem ja frei, bei Tesla zu laden, auch wenn man dort nicht die volle Leistung kriegt. Müssen wir halt alle jetzt uns noch smarter verhalten.

    Im Punkt 3.1 steht jedoch


    Eine aktuelle Preisübersicht des IONITY-Abonnementtarifs finden Sie hier: https://www.genesis.com/de/doc…ass_IONITY_pricing_DE.pdf.


    und nicht dass man zum verlinkten Vorzugspreis zu diesem fünf Jahre laden kann. Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig und lässt Preisänderungen zu. Da finde ich die Angaben von Genesis im Link von PeterM deutlich unklarer. Ich vermute die Geschäftsbedingungen sind rechtlich verbindlicher als die Website. Stellt sich dann aber die Frage, ob die Angaben auf der Website für den Kunden nach deutschem Recht nicht widerrechtlich sind.

    Ja klar, daß ist der Graubereich. Heißt „aktuell“

    - gilt aktuell und für die nächsten 5 Jahre ab Vertragsunterschrift

    oder

    - in der Zukunft können andere Preise gelten?


    Wie auch immer, im Moment zeigt der Link auf das allseits bekannte Dokument mit der Aussage, daß ab 1.1.24 irgendwelche Preise gelten, die man nicht kennt aber gnädigerweise in einer App checken kann. Das ist nahe unlauterem Wettbewerb. Man hat einen unbekannten Vorzugsrabatt auf einen umbekannten Preis, den Dienstleister und indirekt eine 20%ige Hyundai-Tochterfirma namens Ionity festlegen.


    Das muß für jeden guten RA ein gefundenes Fressen sein.

    Hier die Antwort, die ich heute bekommen habe...

    Das ist ja nur die "alte" Version des Vertrags, den wir schon mehrfach diskutiert hatten - und da im Punkt 3.1 gesagt wird, daß die Abo-Gebühr übernommen wird und man zum verlinkten Vorzugspreis fünf Jahre lang laden kann, sind wir hier in einem Graubereich. Alleine dieser Passus müßte von Juristen geklärt werden. Dazu kommt das ganze suggestive Marketing-Material.

    Also wenn man da rechtlich vorgehen wollte, denke ich, daß es durchaus Erfolgsaussichten gäbe. Aber will man sich das wirklich antun? Das ist halt die Frage und auch die Masche, mit der große Firmen immer durchkommen.

    Damit man auch was tut, habe ich jetzt an die Leiterin der PR-Relations bei Genesis Europe (Adresse ist auf der Seite der Pressemitteilungen) ein längeres Mail zum Thema Customer Experience, Kundenorientierung und verlorenem Vertrauen gesandt. Mal sehen, ob und was da zurückkommt (niedrige Erwartungen meinerseits).