Aber zurück zur Sache: Was hat dein Stammtisch-Anwalt denn konkret in Bezug auf die Preisangabenverordnung in diesem Fall gesagt? Warum genau denkt er, dass sie keine Anwendung findet?
Es ging darum, dass auf der Webseite in der Preisliste ein "Stand der Preise" ausgewiesen ist. Das "Datum" soll reichen, um zu zeigen, dass der Preis nicht Fix ist, sondern die Preisliste Änderungen unterliegt, die damit nachvollziehbar sind.
Außerdem stand in den Schnipseln aus den Verträgen (welche ich ja aus bekannten Gründen nicht habe), dass die Grundgebühr von Genesis getragen wird und der Ladekartenanbieter alles Weitere übernimmt.
Damit gelten auch die AGB des Ladeanbieters und der hat explizit bei sich drin stehen dass die Preise jederzeit geändert werden können und man sich daher immer vorher in der App nach den aktuellen Preisen informieren muss.
Aber wie gesagt, ich bin gespannt, was du erreichen wirst und wünsche dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen. Vielleicht hast du je nen guten Richter und der gibt dir Recht. Möglich ist da immer alles. Bin auch gespannt wie lange das dauern wird und ob Genesis darauf vielleicht doch keine "Lust" hat und doch einknickt und dir persönlich eine Summe X anbietet und du dann Stillschweigen bewahren musst.
So läuft das ja meistens bei Tesla und auch anderen Konzernen, wo ich es immer verfolge und dann am Ende nichts erfahren kann, weil "die Parteien sich ohne Urteil geeinigt haben".
Ist für die Unternehmen ja auch besser, weil dann der nächste wieder alles von Vorne durchziehen muss, Urteile gegen einen Hersteller können fatal sein und Milliarden schwere Verluste mit sich bringen.
Es könnte auch sein, dass Genesis das bewusst ist, dass sie verlieren werden. Und dann kommt es halt darauf an, wie viele Besitzer klagen werden und wie viel Geld fließen muss. Sowas wird im Vorfeld analysiert und geprüft und dann die Kosten gegengerechnet und geschaut was sich eher lohnt: weiter günstiger Ladepreis oder anheben und Vergleiche bezahlen.