Wen wundert es. Du hast nach deinem Bestell-Eintrag den Wagen erst vor 2 Wochen erhalten. Da ist es nicht wirklich überraschend, dass dir das niemand versprochen hast. Diejenigen, die das betrifft haben ganz grob in der Spanne von ca. vor einem Jahr bis vor 6 Monaten bestellt.
Nun ja, ich habe meinen im Februar dieses Jahres bestellt und mir wurde es auch klar kommuniziert, weil ich nachgefragt habe. Aufgrund der Unterlagen und Infos (inkl. der Preisliste) im Internet war ich mir nämlich unsicher, wie das Ganze gemeint ist. Deshalb wollte ich eine klare Antwort. Wäre auch der Tarif für 5 Jahre gesichert gewesen, hätte ich mir dies schriftlich bestätigen lassen. Aber dem war ja laut Aussage des GPA nicht so. Auch auf Youtube mag ich mich an eine Vorstellung des eGV70 erinnern, wo sinngemäss erwähnt wurde: "Mal schauen für wie lange die 25 Cent respektive 27 Rappen gelten."
Ich habe es schon mal angesprochen und erwähne es nochmals. Ich wage zu behaupten, dass es einige gibt, die es so verstanden haben wollten. Ich will niemandem in Abrede stellen, dass es zum Teil auch so kommuniziert wurde - aber es braucht eben immer zwei Seiten. Auch denke ich, dass nun viele beginnen ins selbe Horn zu blasen. Ich denke auch, wenn jemandem diese Klausel, respektive die 5-Jahres Preisgarantie so wichtig ist und den Kauf davon abhängig macht, dann sollte er meiner Meinung nach vor dem Kauf das Ganze auch selber gut abklären. Als Käufer sehe ich mich auch in einer gewissen Pflicht und kann nicht alles dem Verkäufer in die Schuhe schieben. Nichts desto trotz war die Darstellung des Angebots von Genesis auch meiner Ansicht nach etwas schwammig und ich verstehe deshalb auch ein stückweit den Frust, den einige nun haben. Aber nochmals: Dann kläre ich das vorher sauber ab.
Ich kenne mich zu wenig mit dem Vertragsrecht aus. Bis anhin sehe ich als eine mögliche Irreführung die damals veröffentlichte Preisliste. Ich habe zwar schon mal erwähnt, dass dies bei anderen Angeboten auch so ist. Trotzdem hab ich keine Ahnung, ob auf jeder Preisliste auch deren Gültigkeitszeit o.ä. angegeben werden MUSS. Da aber hier im Forum des öfteren das Einschalten eines Anwaltes erwähnt wurde, wundere ich mich, dass es bis jetzt offenbar noch niemand abgeklärt hat. Ich meine, hier werden innert kürzester Zeit Frustmeldungen hinterlassen und auf das eigene Recht gepocht, wie ich es noch selten erlebt habe. Aber vielleicht geht es ja nur darum den Frust abzulassen, weil insgeheim die meisten wissen, dass es wohl nicht zum Erfolg führen würde und es unangenehm sein könnte, wenn man plötzlich feststellen müsste, dass Genesis zumindest vertragsrechtlich nichts falsch gemacht habe könnte.
Vielen geht es vordergründig jedoch um das Thema Vertrauen. Das habe ich ja auch in meinem Mail an Genesis erwähnt. Und ich finde schon, dass man sich hier darüber austauschen können soll. Schliesslich geht es auch darum, sich eine Meinung bilden zu können, ob bei der nächsten Anschaffung die aktuelle Automarke berücksichtigt werden soll und da kann der Austausch untereinander schon hilfreich sein. Nur glaube ich, dass ausschliesslich Frust ablassen alleine und nur den Fehler bei Genesis zu suchen und nicht selbstreflektierend an die Sache heranszugehen einen nicht wirklich weiter bringt. Dann wird es auch mit Bestimmtheit bei der neuen Marke wieder Dinge geben, an denen man sich zum Nörgeln festbeisst. Ich habe wie alle hier sehr viel Geld in den Wagen investiert und möchte ihn entsprechend auch geniessen. Es gibt immer Mängel, sowohl beim Produkt als auch beim Service - das wird sich bestimmt nie ändern. Entweder man kann dies anerkennen oder man bleibt halt leider unzufrieden.