Beiträge von fiction74

    und da im Punkt 3.1 gesagt wird, daß die Abo-Gebühr übernommen wird und man zum verlinkten Vorzugspreis fünf Jahre lang laden kann, sind wir hier in einem Graubereich

    Im Punkt 3.1 steht jedoch


    Eine aktuelle Preisübersicht des IONITY-Abonnementtarifs finden Sie hier: https://www.genesis.com/de/doc…ass_IONITY_pricing_DE.pdf.


    und nicht dass man zum verlinkten Vorzugspreis zu diesem fünf Jahre laden kann. Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig und lässt Preisänderungen zu. Da finde ich die Angaben von Genesis im Link von PeterM deutlich unklarer. Ich vermute die Geschäftsbedingungen sind rechtlich verbindlicher als die Website. Stellt sich dann aber die Frage, ob die Angaben auf der Website für den Kunden nach deutschem Recht nicht widerrechtlich sind.

    ch bin noch in der Phase, dass ich jemand bei Genesis suche, der das kompetent mit Berücksichtigung meiner Argumente mit mir diskutiert. Erst wenn die Phase des Abklärens mit Genesis vergeblich beendet sein sollte, werde ich überlegen, ob ich weiter gehe. Bisher hat mir gegenüber noch niemand von Genesis fachlich überzeugende Argumente angebracht. Die Standardantwort war völlig unzureichend.

    Ich hoffe, du hast entsprechende Printscreens bereits gemacht, denn ich gehe mal davon aus, dass Genesis die Tage auf deren Websites entsprechende Anpassungen vornehmen wird.

    Hier übrigens noch eine weitere Quelle. Die offizielle PR Mitteilung von Genesis.

    :D...den Hinweis auf den vereinfachten Abrechnungsprozess finde ich hingegen wieder lachhaft. Zumindest für uns CH-Kunden ist der Abrechnungsprozess ein Graus. Wir können weder mit Kreditkarte noch LSV bezahlen und müssen die IBAN händisch auf unserem Bankkonto mit einem Vermerk zur Rechnungsnummer (auch händisch) einzahlen. Wehe, ich mache da einen Fehler....ich kann nirgends einsehen, ob das Geld auch wirklich am richtigen Ort landet. Dass ich meine Bank in der App trotzdem angeben muss ist mir auch schleierhaft.

    Das stimmt halt nicht. Auch online wurde der länderspezifische fixe Preis promotet, z.B. hier.

    Im Bild "häufig gestellte Fragen" wird der Hinweis auf "aktuelle" Preise gemacht.


    Aber ich muss dir gerne rechte geben. Bei deinem Link zur deutschten Website wird keinerlei Hinweis zur Gültigkeitsdauer gemacht. Zusätzlich irritierend ist, dass es ja Fussnoten mit Zusatzhinweisen gibt, aber eben keine zur Gültigkeit. Wie in einem anderen Post bereits von mir erwähnt, freue ich mich natürlich über die Hartnäckigkeit anderer. Nur weil es sich für mich erledigt hat, muss das für andere nicht so sein und ich kann es noch mehr dank deinem Link verstehen. Was ich allerdings vermisse ist, dass sich bis anhin noch keiner hier darum bemüht hat, dies zur rechtlichen Abklärung bei einem Anwalt in Auftrag zu geben. Aber vielleicht ist da ja schon jemand dran oder aufgrund des Abwägens zwischen Aufwand und Ertrag wird darauf verzichtet.

    Wenn man denkt, dass man es bereits schriftlich hat, warum sollte man es sich doppelt schriftlich bestätigen lassen? Insbesondere wenn es eben kein KO-Kriterium ist? Nichtsdestotrotz hat man als Kunde/Verbraucher auch ein Recht darauf, dass zugesicherte NIcht-KO-Kriterien erfüllt werden.

    Eben, wenn man "denkt" oder davon "ausgeht". Daraus kann man doch nicht schlussfolgern, dass dem tatsächlich so ist. Es gibt einen grossen Unterschied zwischen Denken/Annehmen und Wissen. Genesis hat - abgesehen von einem separaten PDF Dokument - nirgends von einem Festpreis, sondern immer von einen reduzierten oder subventionierten Preis ohne dessen genauen Angaben geschrieben. Auch wenn mündliche Zusagen teilweise auch eine Rechtsgültigkeit haben, schlussendlich kann man meist nur das Schriftliche nachweisen. Genau wegen des PDF Dokuments ohne Hinweis auf "Preisänderungen vorbehalten" o.ä. bin ich selber aktiv geworden und habe nachgefragt - K.O. Kriterium hin oder her - ich wollte es einfach wissen. Vielleicht hilft es manchmal auch, dass man sich hinterher mal selber etwas eingestehen kann, daraus lernen und beim nächsten Kauf gewissen Fragen vorher nachzugehen, statt sich hinterher auf Annahmen zu berufen. Geht mir ja auch hin und wieder so und ich rege mich total auf und merke irgendwann, dass ich mich auch mal gerne über mich selber aufregen darf, kann und sollte.

    Wen wundert es. Du hast nach deinem Bestell-Eintrag den Wagen erst vor 2 Wochen erhalten. Da ist es nicht wirklich überraschend, dass dir das niemand versprochen hast. Diejenigen, die das betrifft haben ganz grob in der Spanne von ca. vor einem Jahr bis vor 6 Monaten bestellt.

    Nun ja, ich habe meinen im Februar dieses Jahres bestellt und mir wurde es auch klar kommuniziert, weil ich nachgefragt habe. Aufgrund der Unterlagen und Infos (inkl. der Preisliste) im Internet war ich mir nämlich unsicher, wie das Ganze gemeint ist. Deshalb wollte ich eine klare Antwort. Wäre auch der Tarif für 5 Jahre gesichert gewesen, hätte ich mir dies schriftlich bestätigen lassen. Aber dem war ja laut Aussage des GPA nicht so. Auch auf Youtube mag ich mich an eine Vorstellung des eGV70 erinnern, wo sinngemäss erwähnt wurde: "Mal schauen für wie lange die 25 Cent respektive 27 Rappen gelten."


    Ich habe es schon mal angesprochen und erwähne es nochmals. Ich wage zu behaupten, dass es einige gibt, die es so verstanden haben wollten. Ich will niemandem in Abrede stellen, dass es zum Teil auch so kommuniziert wurde - aber es braucht eben immer zwei Seiten. Auch denke ich, dass nun viele beginnen ins selbe Horn zu blasen. Ich denke auch, wenn jemandem diese Klausel, respektive die 5-Jahres Preisgarantie so wichtig ist und den Kauf davon abhängig macht, dann sollte er meiner Meinung nach vor dem Kauf das Ganze auch selber gut abklären. Als Käufer sehe ich mich auch in einer gewissen Pflicht und kann nicht alles dem Verkäufer in die Schuhe schieben. Nichts desto trotz war die Darstellung des Angebots von Genesis auch meiner Ansicht nach etwas schwammig und ich verstehe deshalb auch ein stückweit den Frust, den einige nun haben. Aber nochmals: Dann kläre ich das vorher sauber ab.


    Ich kenne mich zu wenig mit dem Vertragsrecht aus. Bis anhin sehe ich als eine mögliche Irreführung die damals veröffentlichte Preisliste. Ich habe zwar schon mal erwähnt, dass dies bei anderen Angeboten auch so ist. Trotzdem hab ich keine Ahnung, ob auf jeder Preisliste auch deren Gültigkeitszeit o.ä. angegeben werden MUSS. Da aber hier im Forum des öfteren das Einschalten eines Anwaltes erwähnt wurde, wundere ich mich, dass es bis jetzt offenbar noch niemand abgeklärt hat. Ich meine, hier werden innert kürzester Zeit Frustmeldungen hinterlassen und auf das eigene Recht gepocht, wie ich es noch selten erlebt habe. Aber vielleicht geht es ja nur darum den Frust abzulassen, weil insgeheim die meisten wissen, dass es wohl nicht zum Erfolg führen würde und es unangenehm sein könnte, wenn man plötzlich feststellen müsste, dass Genesis zumindest vertragsrechtlich nichts falsch gemacht habe könnte.


    Vielen geht es vordergründig jedoch um das Thema Vertrauen. Das habe ich ja auch in meinem Mail an Genesis erwähnt. Und ich finde schon, dass man sich hier darüber austauschen können soll. Schliesslich geht es auch darum, sich eine Meinung bilden zu können, ob bei der nächsten Anschaffung die aktuelle Automarke berücksichtigt werden soll und da kann der Austausch untereinander schon hilfreich sein. Nur glaube ich, dass ausschliesslich Frust ablassen alleine und nur den Fehler bei Genesis zu suchen und nicht selbstreflektierend an die Sache heranszugehen einen nicht wirklich weiter bringt. Dann wird es auch mit Bestimmtheit bei der neuen Marke wieder Dinge geben, an denen man sich zum Nörgeln festbeisst. Ich habe wie alle hier sehr viel Geld in den Wagen investiert und möchte ihn entsprechend auch geniessen. Es gibt immer Mängel, sowohl beim Produkt als auch beim Service - das wird sich bestimmt nie ändern. Entweder man kann dies anerkennen oder man bleibt halt leider unzufrieden.

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    War aber beim GV60 - evtl. Ist es jedoch dasselbe Problem.

    Wenn Verbrauchern ein expliziter Preis genannt wird, dann gilt der natürlich zum Zeitpunkt der Bestellung. Wenn du jetzt ein Hotelzimmer für nächstes Jahr buchst gilt der auch, selbst wenn nächstes Jahr die Lohnkosten explodieren sollten.


    Nach deiner Logik könnte ebenso der kostenlose Abopreis entfallen und 10€ pro Monat kosten.

    Ich verstehe zwar deine Denkweise, meine ist einfach etwas anders. Das Zimmer, das ich gebucht habe, erhalte ich zum vereinbarten Preis. Im Jahr darauf kann es aber mehr oder weniger kosten - Die kwh die ich jetzt lade gelten zum angegeben Preis. Nächstes Jahr ist der Preis anders. Ich buche das Zimmer für einen bestimmten Zeitraum - das kann ich bei den kwh nicht, dafür aber beim Abo.


    Aber ich glaube, ich hab nun genug zum Thema gesagt. Die Meinungen dürfen ja schliesslich unterschiedlich sein😉

    Wie hast du das hinbekommen, dass die 5 Jahre Service nun für 150.000 km gelten?

    Mit Dokument im Anhang via Arbeitgeber. Sollten innerhalb einer Firma, ich glaube mindesten 5 Mitarbeiter privat einen Genesis kaufen oder leasen und diesen tw. auch geschäftlich nutzen wird der Service erweitert. Bei Kauf (nicht beim Leasing) gibts den Reifenwechsel und Reifenhotel für 3 Jahre obendrauf. Weiss aber nicht ob das nach dem Kauf noch möglich ist. Auch weiss ich nicht obs das in D auch gibt. Frag mal deinen GPA. Andere Marken geben teilweise einen Flottenrabatt bei Kauf.


    Bei deinem Mail kann ich dir leider nicht weiterhelfen, sorry.

    Entweder Genesis subventioniert weiter das kWh mit je 0,27€ dann wird es selbst wenn es dynamisch wird nicht allzu teuer, oder Genesis will doch Geld sparen und bezahlt nur das Abo und spart 0,27 € pro KWh und es wird teuer.

    Danke für deine Rückmeldung. Wie erwähnt wird Genesis die 27 Rappen gemäss meiner erhaltenen Auskunft weiterhin übernehmen. In D werden es vermutlich 25 cent sein.


    Schau mal in deinen Spam wegen des Mails. Bei mir wars auch dort. Oder du bist nicht auf der Genesis Mailing Liste.