Dann sorge du mal für eine „angepasste Ausleuchtung der Fahrbahn“, wenn du nachts im Schneegestöber von jetzt auf gleich gar nichts mehr siehst und erstmal halbwegs sicher zum Stehen kommen musst! Warst du unter solch widrigen Bedingungen überhaupt schonmal mit dem Auto unterwegs?
Und deinen reichlich hochnäsigen Hinweis zum Thema „sich (keine) Gedanken um Bedienung und Verkehrstauglichkeit machen“ kannst du dir gerne sparen.
Lieber Mikele. Natürlich verstehe ich deinen Ärger. Nur, Katzenbaendiger kann nun wirklich nichts für deine Misere und er hat meiner Meinung nach ziemlich sachlich erklärt wo die Grenzen eines Fahrzeugs liegen können und wo die Verantwortung beim Lenker liegt. Du hast diese ja auch wahrgenommen und entsprechend reagiert. Ein Schneegestöber wie du es erlebt hast ist ja nicht Alltag und ich finde es gibt auch Wetterlagen, wo man sich auch fragen muss, ob man unter diesen Umständen weiterfahren soll oder nicht. Und diese Verantwortung liegt eben nun mal am Lenker. Man kann nicht immer die Hersteller für alles verantwortlich machen. Klar, es lässt sich darüber streiten ob die Lichtanlage nun mit der Waschanlage gekoppelt sein soll oder nicht. Fakt ist, das Auto ist zugelassen und entspricht somit den Anforderungen. Nochmals, ich verstehe deinen Unmut und ob der Spruch mit den ÖV nun passend ist oder nicht sei dahingestellt. Aber er hat zumindest auf etwas Relevantes hingewiesen, was uns als Autofahrer bewusst sein muss.