"Auch dabei leuchten die Bremslichter auf, so will es der Gesetzgeber. Er verpflichtet Autobauer ab einer Verzögerung von mehr als 1,3 Meter pro Quadratsekunde zu einer solchen Warnfunktion. Im Bereich zwischen 0,7 und 1,3 Meter je Quadratsekunde bleibt das Spiel mit den Bremsleuchten dem Hersteller überlassen, bei Werten darunter ist es unzulässig."
Das gehört mit einer Minderung von Geschwindigkeit gekoppelt.
Ich fahre täglich eine 3 Kilometer lange Strecke abwärts mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h.
Dabei hab ich den Tempomaten eingeschaltet und der Wagen hält die vorgeschriebene Geschwindigkeit auf den Kilometer genau.
Während der langen bergabfahrt gebe ich weder Gas noch trete ich die Bremse und die Bremslichter leuchten dauerhaft und der/die Hintermann/Hinterfrau "dankt" es mir mit der Lichthupe.
Wenn es eine spürbare Verzögerung/Geschwindigkeitsminderung geben würde dann könnte ich die Bremslichtorgie noch verstehen, aber ein Dauerlicht ohne Geschwindigkeitsreduzierung ist ein gesetzlich verordneter Schwachsinn.