Beschlagene Scheinwerfer stellen bei der Hauptuntersuchung an sich noch keinen Mangel dar, sofern die Feuchtigkeit nach einer Weile wieder verschwindet, etwa weil der Scheinwerfer bzw. die Leuchte eingeschaltet wurde oder weil trockenes Wetter zu einem Verdunsten geführt hat.
Beschlag kann weiterhin auftreten, wenn die Glühlampe abgeschaltet wird, die Luft in der Leuchte abkühlt und dadurch kältere Luft von außen hineinsaugt. Wenn die Außenluft genügend mit Feuchtigkeit beladen ist, schlägt sich ihre Ladung rasch auf dem Reflektor und der Abdeckscheibe nieder.
Dieses Phänomen tritt bei modernen Autos vermeintlich verstärkt auf: Weil diese fast ausschließlich über klare Abdeckscheiben verfügen, ist Beschlag deutlich besser zu erkennen als bei älteren Fahrzeugen, die noch mit geriffelten (und daher kaum durchsichtigen) Streuscheiben ausgestattet sind.
Von einem Verlust der Verkehrstüchtigkeit und/oder Verbot am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen und erst recht nicht von Strafbarkeit oder Verlust der Versicherung kann keine Rede sein. Das ist völlig übertrieben. Sonst müsste man den Wagen sofort stehen lassen wenn z.B. das Leuchtmittel ausfällt und/oder Schnee/Regen/Eis sich auf die Scheinwerfer legt.
Anders verhält es sich bei (teilweise) erblindeten/matten Scheinwerfern. Hier besteht zwar auch kein Verlust der Verkehrstüchtigkeit aber es gibt keine HU und ohne HU keine Teilnahme am Straßenverkehr.