Beiträge von michael23

    Nein, bisher wurde kein ICCU Update durchgeführt.


    Das Fahrzeug hatte seit 11/2022 keine Werkstatt mehr von innen gesehen (Ausnahme Reifenhändler zum Auswuchten der Räder). Genesis hatte meine Anfragen bzgl. Beseitigung kleinerer Mängel und des Rückrufs (Hinterachse) bis vor ein paar Wochen erfolgreich ignoriert. Der Termin war für Ende Mai 2024 vorgesehen.


    Wenn ich mir den Text des ICCU Rückrufs aus den USA durchlese, dann passt das nicht wirklich zu meinem Fehlerbild. Es wäre auch ein sehr früher ICCU Tod im Vergleich zum Durchschnitt bei den Konzernbrüdern und -Schwestern.


    Das Problem ist einfach während der Fahrt aufgetreten. Das letzte (AC)-Laden fand ca. 300km vorher statt. Die 300km waren nur Stadtverkehr/Landstraße mit sanfter Beschleunigung. Die letzte Schnellladung fand bereits vor fast 6 Monaten statt.


    Ich denke/hoffe im Laufe des Tages erfahre ich mehr.

    Danke für die Info. Habe ich mir schon fast gedacht/befürchtet. Mal sehen was die Werkstatt sagt und wie lange es dauern soll.


    Bei 4.800km Gesamtfahrleistung als Garagenfahrzeug und 5 x Schnellladen bei IONITY ist das aber schon sehr früh. Die meisten ICCU Fehlerberichte kannte ich bisher von Fahrzeugen um die 50.000km.


    Mal sehen, ob die wenigsten den Rückruf wegen der Querlenker gleich mit erledigen können.

    Moin zusammen,


    meiner ist jetzt erstmal auf dem Weg in die Werkstatt bzw. bereits dort angekommen. Er hat mich mit der Meldung "Elektrisches System prüfen" + EV Logo nach ein paar Minuten Fahrt überrascht. Zeitgleich sind auch Ausfallmeldungen für verschiedene Assistenzsysteme aufgetaucht. Das Ganze bei drei Fahrten nacheinander.


    Was mich wirklich irritiert hat und wobei ich fast irgendwo reingefahren wäre: Er hat zweimal aus dem i-Pedal Modus ohne Vorwarnung und ohne Berührung der Wippen in den Reku-Modus 3 geschaltet. Einmal ist das im Stand passiert mit entsprechender Bewegung nach vorne. Zum Glück hatte ich noch genügend Abstand nach vorne bevor der Fuß fest genug auf der Bremse war. Ich konnte noch vorsichtig nach Hause fahren. Ich hatte aber das Gefühl, dass er leistungsmäßig irgendwie gehemmt war und ich habe gelegentlich ein Ruckeln im Antrieb verspürt.


    Hatte das Problem schon mal jemand? Ist das ein ICCU Thema oder etwas ganz anderes?


    Abholung und Ersatzwagen über die Genesis Pannen Hotline haben super funktioniert. Der Abschlepper war in ca. 30 bis 40 Minuten vor Ort. Der Ersatzwagen (Lync&Co 01) kam ca. 45 Minuten später. Erstmal nur für 5 Tage (bis Montag).


    IMG_1673.jpg

    Bei Hyundai ist das Problem, dass die Diebe alleine mit dem Signal, welches das Fahrzeug normalerweise beim Berühren der Türgriffe sendet, einen Schlüssel simulieren können. Da ist es völlig egal wo der (Smart)-Key selbst gerade ist. Der kann auch im Strahlenschutzbunker liegen. Es reicht einzig und alleine der Zugriff auf das Fahrzeug.


    Das normale Smart-Key Problem haben sehr viele Hersteller. Dagegen hilft es den Schlüssel abzuschirmen. Gegen das Hyundai Problem hilft es aber nicht.


    Ob es hilft die Berührungssensoren zu deaktivieren, muss sich zeigen. Wird damit auch das Signal deaktiviert oder nur das Ausfahren der Türgriffe in der Waschanlage?

    Doch Genesis hat einen Service. Ich habe auch nicht mehr daran geglaubt. Es dauert halt nur etwas länger. Auf meine Service Anfrage von Anfang Dezember 2023 hat sich diese Woche ein Azubi bei mir gemeldet und wollte für Ende Mai einen Termin vereinbaren. 4 Monate Reaktionszeit und 6 Monate bis zum Termin. Wenn es soweit ist, werde ich gleich den Termin für die Inspektion Ende November / Anfang Dezember 2024 vereinbaren. Das ist dann vielleicht schon etwas knapp.


    Wer Sarkasmus in meinem Text findet, darf diesen gerne behalten :)

    @NfS190698: Ich habe nochmal ein wenig gesucht/nachgelesen:


    Insbesondere bei längerem Gebrauch erhöht sich der Übergangswiderstand bei Schukosteckdosen und diese können sich in der Folge stark erwärmen. Für eine 16A Wallbox werden Kabel mit 4mm^2 (besser 6mm^2) empfohlen. Das lässt sich nicht an einer Standart Schukodose anschliessen.



    "Steckdosen sind nach der Produktnorm VDE 0620 Teil 1 bzw. IEC 60884-1 geprüft und freigegeben.


    Laut Produktnorm wird für Schuko-Steckdosen eine Dauerbelastung mit 16 A nur für 1 Stunde gefordert.


    Schuko-Stecker sind für die Anwendung Dauerladen nicht geeignet. Schuko-Stecker und Schuko-Steckdosen sind für Haushaltsgeräte die normalerweise die Steckverbindung im Dauerbetrieb nicht mit 16A belasten. In der Produktnorm für Schuko-Steckdosen wird eine Dauerbelastung mit 16A nur für 1h gefordert. Das ist der Grunde das für den Einsatzfall der Auto-Ladestation, CEE Steckdosen + Stecker empfohlen werden.


    Angaben über 12 oder 24 Stunden maximalen Dauerstrom gibt es nicht. Es wird 24 Stunden mit 12A getestet."

    Generell gilt, dass jedes Laden den Akku altern lässt. Das ist aber normal und lässt sich nicht vermeiden. Sehr hohe Ströme beschleunigen diesen Prozess. Ein gutes Batterie Management System mit aktiver Kühlung/Heizung kann diesen Prozess aber auch beim Schnellladen in Grenzen halten. Ich weiß nicht ab wann man offiziell von Schnellladen spricht, aber 0,5C bis 1C sind unkritisch für den Akku. Ob extrem langsames laden den Akku ebenfalls altern lässt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Mit weniger als 1,4kW lässt sich der GV60 aber nicht laden (6A auf einer Phase - minimaler Ladestrom beträgt bei CCS Typ 2 Anschlüssen).


    An einer normalen Wallbox lädt der GV60 mit max. 11kW. Das ist bei der Akkukapazität des GV60 mit 87,4kWh kein Schnellladen. An einer DC Schnellladesäule lädt der GV60 maximal mit fast 3C. An einer 11kW AC Wallbox sind es ca. 1/8C (11kW/87,4kW). Mit dem Notfallladekabel sind es bei 13A ca. 1/30C (0,033C).


    Das Notladekabel ist für den Notfall gedacht, da eine Schukosteckdose nicht für den dauerhaften Betrieb mit so hoher Leistung ausgelegt ist. Aus diesem Grund erfolgt auch eine Überwachung der Temperatur des Schukosteckers. Mit mehr als 10A wurde ich eine Schukosteckdose auch eines Markenherstellers nicht über längere Zeit betreiben wollen. Das Notladekabel lädt mit nur einer Phase. Während des Lades laufen eine Reihe von Boardsystemen des GV60 und verbrauchen Strom. Der Anteil der Verlustleistung ist dadurch entsprechend höher.


    Mobile Wallboxen bieten das Laden mit 1 bis 3 Phasen an. Dabei können häufig auch andere Steckertypen (z.B. CEE) genutzt werden. Das Prinzip ist beim AC-Laden aber immer das gleiche (Notladekabel/Ladeziegel, mobile AC Wallbox, AC Wallbox und AC Ladesäule). Es wird der Wechselstrom an das Fahrzeug weitergeleitet und der/die Wechselrichter im Fahrzeug laden damit den Akku. Über die "Kommunikationsleitung" wird die maximale Stromstärke/Ladeleistung mitgeteilt. Mobile Wallboxen mit unterschiedlichen Steck-Adaptern bieten eine hohe Flexibilität beim Anschluss an das Stromnetz (Stecker für verschiedene europäische Haushaltssteckdosen, 1-/3-Phasen CEE mit 16A/32A, Typ 2, etc.).


    Eine CEE Steckdose (1 oder 3 Phasen) ist für einen Dauerstrom von 16A bzw. 32A ausgelegt. Ich nutze aktuell regelmäßig einen Juice Booster (mobile Wallbox) mit 3 Phasen CEE Stecker an einer 32A Steckdose. Das funktioniert ganz normal wie an meiner 11kW Wallbox, die für das Laden in der Garage für den GV60 etwas ungünstig montiert ist (Kabel zu kurz). Für mich ist das eine Übergangslösung, bis die neue Wallbox in der Garage angeschlossen wurde. Mich nervt das Hantieren mit den Kabeln der mobilen Lösung. Für mich ist auch der Juice Booster nur eine Not-Lösung.

    Habe die Mail von EnBW heute auch bekommen. Die waren sowieso nur Plan B, aber es zeigt mal wieder, was falsch läuft in DE… Ich warte jetzt mal ab, was der ADAC ab 1.8. macht.

    Ärgerlich ist auch, daß Roaming Preise flexibel werden. Da kann man zur Säule fahren und muß dann noch in der App nachsehen, was es denn kosten würde. Tankstellen müssen per Gesetz die Preise sichtbar spätestens bei Einfahrt auf das Gelände anzeigen. Wieso auch nicht E-Betreiber?

    Weil den Ladestromanbietern das vom Gesetz her in DE so erlaubt wurde. Vermutlich waren die Lobbyisten hier sehr erfolgreich.


    Preisangabenverordnung:

    § 14 Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser

    (1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den Arbeits- oder Mengenpreis im Angebot oder in der Werbung anzugeben.
    (2) Wer an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt Verbrauchern das punktuelle Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach der Ladesäulenverordnung anbietet, hat beim Einsatz eines für das punktuelle Aufladen vorgesehenen Bezahlverfahrens den für den jeweiligen Ladepunkt geltenden Arbeitspreis an dem Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe anzugeben. Die Preisangabe hat mindestens zu erfolgen mittel

    1.eines Aufdrucks, Aufklebers oder Preisaushangs,
    2. einer Anzeige auf einem Display des Ladepunktes oder
    3. einer registrierungsfreien und kostenlosen mobilen Webseite oder Abrufoption für eine Anzeige auf dem Display eines mobilen Endgerätes, auf die am Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe hingewiesen wird.
    Wird für das punktuelle Aufladen von Verbrauchern ein webbasiertes System verwendet, so hat der Anbieter den Arbeitspreis für das punktuelle Laden über dieses webbasierte System spätestens vor dem Start des Ladevorgangs anzugeben.

    (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 zusätzlich leistungsabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe der Angabe des Arbeits- oder Mengenpreises oder des Ladepunktes anzugeben.
    (4) Als Mengeneinheit ist für die Angabe des Arbeitspreises bei Elektrizität, Gas und Fernwärme 1 Kilowattstunde und für die Angabe des Mengenpreises bei Wasser 1 Kubikmeter zu verwenden.

    Doch bei den Ladesäulenanbietern? Jeder wartet jeder bis einer (grundlos) aufschlägt. Alle andern freuen sich und ziehen nach. Somit ist es keine Preisabsprache! Da es doch einige Anbieter sind, ist es auch kein Kartell. Auch hier ist alles, wie immer legal! Der Markt wird es auch hier regeln. In einem, zwei oder erst fünf Jahren, wenn überhaupt?

    Hier geht es um EnBW. EnBW selbst hat die Preise an den eigenen Ladesäulen nicht erhöht und in einem Fall sogar gesenkt. EnBW gibt die geänderten Preise der Roaming Partner an den Kunden weiter. Das ist ärgerlich, aber für mich verständlich.

    Leider wollen am Strom alle etwas verdienen und die Anbieter können/wollen es nicht subventionieren. Ich hätte auch gerne den gleichen Preis wie zu Hause, aber das wird für die meiste Zeit ein Wunschtraum sein.


    Bei 70ct/kWh rechnet sich ein E-Auto in der Regel nicht wirklich. Bei 25kWh/100km macht das EUR 17,50 pro 100km. Da ist ein Verbrenner häufig soar günstiger. Solange dies der Fall ist, wird es schwer werden mit dem Verkauf von E-Autos für die breite Masse.


    So eine Ladesäule verursacht Kosten. Diese werden anteilig auf den Strompreis umgelegt.

    • Das Gelände für den Ladepark muss in der Regel monatlich gemietet/gepachtet werden
    • Eine DC Säule inkl. Infrastruktur ist in der Anschaffung sehr teuer und muss sich über die Zeit amortisieren
    • Regelmäßige Wartung. Reinigung des Platzes und Behebung von Vandalismusschäden verursacht Kosten
    • Der Betrieb der Abrechnungsinfrastuktur ist nicht umsonst.
    • Die normalen Strom- und Netzentgelte sind auch von den Ladeparks zu bezahlen.

    Der Preis wird eher weiter steigen, da die Netzentgelte noch weiter steigen werden.


    Sobald der Anteil der E-Autos zunimmt, müssen die Mindereinnahmen bei der Mineralölsteuer ausgeglichen werden. Mal sehen welche neue Steuer da auf die Autofahrer zukommt.