Solltest Du Dich für eine Reparatur entscheiden, dann hoffe ich mal, dass die Ersatzteilversorgung bereits gut funktioniert. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass alle Teile bereits in DE vorrätig sind, wenn schon der Ersatz einer Klimaanlage vor Auslieferung 3 Monate dauert.
Mich würde die geschätzte Reparatursumme interessieren, sobald diese ermittelt wurde. So wie der Verbrenner aussieht, muss auch bei Deinem GV60 einiges kaputt gegangen sein, was man noch gar nicht sieht. Bitte auf keinen Fall den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren, sonder auf einen eigenen freien Sachverständigen bestehen (das ist Dein Recht).
Die Stauchung kann man sicher richten, nur zu welchem Preis? Dafür benötigt man aber ein entsprechende Richtbank mit den erforderlichen Daten und ggf. Richtsätzen von/für den Genesis GV60. Gibt es die schon in DE? Da sind aber mit ziemlicher Sicherheit noch mehr Blechteile beschädigt worden (Rückwand, Kofferraumboden, etc.). Vermutlich muss für die Reparatur auch die Batterie entfernt werden. Das ganze wird mit Sicherheit sehr teuer werden. Bei dem Aufprall muss das gesamte Fahrzeug anschließend vermessen werden. Ich würde auch auf eine penible Prüfung der Hochvoltbatterie bestehen. Von dieser geht bei einer Beschädigung eine nicht unerhebliche Gefahr aus.
Nach dem Richten wird der Rost-/Hohlraumschutz aber nie wieder so sein, wie er einmal war. Es werden auch mit Sicherheit viele Teile demontiert und ersetzt werden müssen. Wenn das nicht zu 100% nach Werksangaben gemacht wird, könnten sich daraus später Probleme ergeben. Bei größeren Schäden kann es sinnvoll sein, die erfolgte Reparatur von einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Ich persönlich würde schweren Herzens von einer Reparatur absehen, wenn wie in deinem Fall eine Stauchung bereits für Dich deutlich erkennbar ist.
Die Haftpflichtversicherung zahlt den Neupreis, solange die Erstzulassung weniger als 30 Tage her ist und die Laufleistung noch sehr niedrig ist (<1000km). Siehe auch https://www.adac.de/news/schadenersatz-neuwagenpreis-unfall
Als Neupreis gilt dabei der Preis ohne Abzug der Umweltprämie. Eine eventuelle Preiserhöhung sollte der Anwalt prüfen.