Kannst du mir bitte E-Mail-Kontaktdaten zu jemandem bei Genesis Schweiz geben, damit dieser die Echtheit der Herstellerfreigabe bestätigen kann? Ich stehe kurz vor einer fahrdynamischen Prüfung für die Erstellung einer ABE von Dritthersteller-Felgen und wenn ich die Echtheit bestätigen kann, wird eine einfache Freigängigkeitsprüfung reichen.
Ich habe dieses Dokument über meinen GPA erhalten. Hatte zu niemand anderem bei Genesis einen Kontakt, weshalb ich Dir da nicht weiterhelfen kann.
Nach Aussage meines GPA folgte dieses Dokument nach Rücksprache mit dem Entwicklungssitz in Deutschland - und ich habe das Dokument erst nach dessen Freigabe erhalten. Für die Echtheit bürgt eine mit Kugelschreiber ausgeführte Unterschrift samt Firmenstempel (auf dem Scan etwas schwierig vom Druck auseinanderzuhalten).
Ich habe jetzt Rückmeldung von meinem GPA erhalten. Im Folgenden der ungefähre O-Ton:
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Ich habe mit Herrn Cecco telefoniert. Es liegt beim Amt zur Prüfung vor, eine finale Genehmigung existiert aber nicht. Herr Cecco weiß nichts von diesem Dokument. Sie dürfen dieses Dokument nicht benutzen, denn es ist nicht richtig. Es fehlen auch Dokument Nr. und Stand, weswegen es intern nicht überprüfbar war. Zudem wurde mir gesagt, dass in der Schweiz ein anderer Prüfzyklus herrscht und deswegen diese Freigabe möglicherweise nicht nutzbar ist.
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johnnyb.goode Mit wem hattest du da genau Kontakt? Niemand bei Genesis Deutschland oder Genesis Schweiz, den mein GPA erreichen konnte (und dazu gehört Herr Cecco selbst) weiß etwas über eine finale Genehmigung oder dieses Dokument. Die Aussage, dass das Dokument für Deutschland nicht anwendbar wäre halte ich aufgrund der Aussage vom IFM TÜV Nord für falsch, aber offenbar ist hier noch keine finale Genehmigung erfolgt; das sollte der Regional Operations Manager von Genesis Schweiz ja wohl hoffentlich wissen, dessen Unterschrift auf dem Dokument zu sein scheint.
Korrekt: Wenn an die Typgenehmigung gekoppelt, ist's für alle gleich, bei denen die Typgenehmigung von Bedeutung ist.
Für mich zählt, dass ein Mitarbeiter von Genesis mit Zugriff auf einen Firmenstempel in Vertretung der Abteilung Homologation unterschrieben hat.
Die Aussage Deines GPA "liegt beim Amt zur Prüfung vor" ist seltsam. Der Hersteller garantiert für sein Zubehör - bei der kleinsten Unsicherheit/Gefahr, würde der Hersteller es dem Amt nicht vorlegen. Wenn etwas beim Amt zur Prüfung vorliegt, sind die Tests bereits (erfoglreich) gelaufen. Sonst würde der Hersteller es dem Amt ja nicht vorlegen 
Zu Deinem Post davor:
Da kann ich Dir jetzt nicht weiterhelfen, da ich es für Dich Recherchieren müsste, wie's in Deutschland läuft. Grundsätzlich sollte es keine "Einzelnabnahme" beim TÜV sein, sondern das "bloße Nachtragen" von nachträglichen Ergänzungen zum COC-Papier. Wenn der TÜV das nicht macht, wenn er es (noch) nicht in einer Datenbank hat, wäre interessant, ob man in D damit zur Zulassungsstelle direkt gehen kann und die einem einen neuen Fahrzeugschein mit den weiteren Reifengrößen ausstellen. Der Link hier https://www.bussgeldrechner.org/tuning/teilegutachten.html behandelt zwar nur Zubehör allgemein, geht aber über die verschiedenen Dokumente ein - vielleicht hilft das etwas zum Auseinanderhalten!?
Sonst würde ich jetzt vorschlagen einfach etwas zu warten.
Dann klärt sich dies mit der Zeit von allein und man hat nicht mit den Hürden der "Early-GV60-Adopter" zu kämpfen 