Beiträge von Verleihnix
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Der GV60 ersetzt den Wagen meiner Frau, ein Nissan 370 Z Cabrio, weil langsam habe ich die Faxen dick, dass ich Ihre Golfausrüstung immer tansportieren muss, denn in diese Schachtel gehen ja ausser ein paar Golfbälle nicht wirklich was rein. Und zudem mag ich den Eimer nicht fahren, denn beim Aussteigen würde ich mich lächerlich machen mit Rolle seitwärts und so...
Man sitzt darin wirklich quasi auf´m Asphalt, ich bin aber keine zwanzig mehr. -
...und Fahrzeuge in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt dafür freigeschaltet werden
Ganz unmöglich scheint es in Deutschland nicht zu sein:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vehicle_to_Grid
"Im Oktober 2018 erhielt der Nissan Leaf in einer Anlage des Energieversorgers Enervie als erstes Auto in Deutschland die Zulassung für die Rückspeisung von Primärregelleistung ins Stromnetz."
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Dankeschön.
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Einige Hersteller geben eine Fördergarantie, in dem sie selbst die Summe übernehmen, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeliefert wird (Kia und Hyundai sind auch dabei).
Hierzu finde ich aber keine Aussage seitens KIA oder HYUNDAI.
Ggf. ist hier "nur" der Herstelleranteil gemeint, nicht aber der selbst zu beantragende Teil der Förderprämie, der ja der größere Batzen ist.
Es würde mich freuen, für diese Zusage irgendwelche Quellenangaben zu bekommen.
Mein einziger Fund auf der Kia-Website (Quelle: https://www.kia.com/de/angebote/kia-innovationspraemie/):
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Herstelleranteil von 3.000 EUR bzw. 2.500 EUR sowie 2.250 EUR bzw. 1.875 EUR ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt.
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Lindner und Klingbeil haben schon gesagt, dass es nicht weiter gefördert werden soll..
Naja, verbessert mich wenn ich mich irre, aber die Förderung soll ja bestehen bleiben, nur zu anderen Bedingungen, z.B. ein auf € 65.000,- gedeckelter förderfähiger Bruttopreis.
Insofern, sollte das ab 1.1.23 gelten, kann man ja schlecht sagen, nur weil ein Auto, das z.B. im Mai 2022 für € 65.500,- brutto bestellt wurde und wegen der allgemeinen Umstände erst am 10.Januar 2023 zugelassen werden kann, dann komplett ohne die Bafa-Förderung bliebe. Nö, das wird meiner Meinung nach sicher nicht passieren. -
Das hatte zumindest Herr Habeck in einen Interview abgelehnt..
Aber der Vorschlag hat eine veritable Kompromissfähigkeit, insofern darf man Ablehnungen bzw. Forderungen von Politikern in diesem noch unausgegorenen Stadium besser nicht für bare Münze nehmen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man die mannigfach damit geköderten E-Auto-Käufer nicht im Regen stehen lassen wird. Einen Kasten Augustiner würde ich schon drauf verwetten wollen.